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   OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 10 UF 51/06   

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https://dejure.org/2006,20744
OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 10 UF 51/06 (https://dejure.org/2006,20744)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2006 - 10 UF 51/06 (https://dejure.org/2006,20744)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2006 - 10 UF 51/06 (https://dejure.org/2006,20744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung des Unterhaltsanspruchs wegen einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit der Unterhaltsberechtigten und wegen einer fiktiven Zurechnung eines Monatsnettoeinkommens ; Voraussetzungen für die Gewährung von nachehelichem Unterhalt; Anforderungen an den Anspruch auf ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1569; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1578 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1569 § 1573 Abs. 2 § 1578 Abs. 1
    Zur Versagung nachehelichen Unterhalts wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 10 UF 51/06
    Es besteht vielmehr ihre grundsätzliche Erwerbspflicht bis zum Erreichen des allgemeinen Renteneintrittsalters (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1999, 708/709 f.).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 10 UF 51/06
    Der dem nicht mehr erwerbstätigen Antragsgegner zustehende billige Selbstbehalt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 683/684 f.) ist mit monatlich 805 EUR zu bemessen.
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 10 UF 51/06
    Der Wert der Haushaltsleistungen spiegelt sich in dem Wert der nach der Scheidung erzielten oder erzielbaren Einkünfte wider (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2001, 986/991).
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