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   OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13   

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https://dejure.org/2015,30923
OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13 (https://dejure.org/2015,30923)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2015 - 5 U 104/13 (https://dejure.org/2015,30923)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 5 U 104/13 (https://dejure.org/2015,30923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrssicherungspflicht des Grundstückeigentümers für Bäume

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 906 Abs. 2 S. 2
    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers hinsichtlich auf dem Grundstück befindlicher hoher Bäume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers hinsichtlich auf dem Grundstück befindlicher hoher Bäume

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers hinsichtlich auf dem Grundstück befindlicher hoher Bäume

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten eines privaten Grundstückseigentümers hinsichtlich seines an ein Nachbargrundstück angrenzenden Baumbestandes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGHZ 160, 18 ff.; 142, 66; BGH NJW 2003, 1732).

    Allerdings kommt ein Anspruch nicht in Betracht, wenn wie hier die Beeinträchtigung Folge eines von niemandem zu beherrschenden Naturereignisses war (BGHZ 142, 66; Senat, Urteil v. 18.10.2007; 5 U 174/06).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass sich im Fall der Haftung eines privaten Grundstückseigentümers die Frage des Umfangs und der Intensität der erforderlichen Kontrollen nicht generell beantworten lässt, es komme insoweit auch auf das Alter, den Zustand und den Standort an (BGH NJW 2004, 3328).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGHZ 160, 18 ff.; 142, 66; BGH NJW 2003, 1732).

  • OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03

    Schadensersatzanspruch wegen einer auf eine Garage stürzenden Pappel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    Hinsichtlich der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sei auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16. April 2004 (7 U 208/03) hinzuweisen, in der ausgeführt werde, dass bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung spreche, wenn sich in einem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirkliche, der durch die Auferlegung der Verhaltenspflichten begegnet werden soll.

    (Senatsentscheidung vom 18.7.2007; 5 U 174/06 m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.4.2004, 7 U 208/03 m.w N.; OLG Düsseldorf I - 9 U 38/13 m.w.N ; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823, Rn. 190 ).

  • OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06

    Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    (Senatsentscheidung vom 18.7.2007; 5 U 174/06 m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.4.2004, 7 U 208/03 m.w N.; OLG Düsseldorf I - 9 U 38/13 m.w.N ; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823, Rn. 190 ).

    Allerdings kommt ein Anspruch nicht in Betracht, wenn wie hier die Beeinträchtigung Folge eines von niemandem zu beherrschenden Naturereignisses war (BGHZ 142, 66; Senat, Urteil v. 18.10.2007; 5 U 174/06).

  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 26/88

    Störereigenschaft einer Gemeinde bei Eindringen von Baumwurzeln in eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    Zwar ist auch dann, wenn sich ein Eigentümer im Rahmen bestimmungsgemäßer Nutzung seines Grundstücks gehalten hat, die Annahme der Störereigenschaft nicht generell ausgeschlossen, vielmehr kann auch bei bestimmungsgemäßer nicht gefahrgeneigter Nutzung des eigenen Grundstücks eine Haftung nach § 1004 Abs. 1 BGB in Betracht kommen, wenn Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes zu besorgen oder eingetreten sind (BGHZ 97, 231; 106, 142).
  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85

    Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    Zwar ist auch dann, wenn sich ein Eigentümer im Rahmen bestimmungsgemäßer Nutzung seines Grundstücks gehalten hat, die Annahme der Störereigenschaft nicht generell ausgeschlossen, vielmehr kann auch bei bestimmungsgemäßer nicht gefahrgeneigter Nutzung des eigenen Grundstücks eine Haftung nach § 1004 Abs. 1 BGB in Betracht kommen, wenn Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes zu besorgen oder eingetreten sind (BGHZ 97, 231; 106, 142).
  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 319/02

    Störereigenschaft des Grundstückseigentümers bei alten Bäumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGHZ 160, 18 ff.; 142, 66; BGH NJW 2003, 1732).
  • OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99

    Anscheinsbeweis für die Verletzung der Streupflicht; Übertragung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    Dieser Anscheinsbeweis gilt grundsätzlich nur bezüglich der Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung für eine Rechtsgutsverletzung, nicht jedoch für das Vorliegen der Pflichtverletzung selbst (vgl. BGH NJW 2009, 3302 f.; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; OLG Hamm MDR 2000, 85; Palandt/Sprau, a.a.O.; § 823, Rn.54,80).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. BGH NJW 2006, S. 610).
  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
    Dieser Anscheinsbeweis gilt grundsätzlich nur bezüglich der Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung für eine Rechtsgutsverletzung, nicht jedoch für das Vorliegen der Pflichtverletzung selbst (vgl. BGH NJW 2009, 3302 f.; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; OLG Hamm MDR 2000, 85; Palandt/Sprau, a.a.O.; § 823, Rn.54,80).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 9 U 38/13

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich Bäumen auf einem Privatgrundstück

  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 352/13

    Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

  • OLG Oldenburg, 11.05.2017 - 12 U 7/17

    Fallende Äste: Baumkontrolle: Reichweite der Verkehrssicherungspflicht von

    Er darf diese Kontrolle selbst durchführen und sich mit einer - gründlichen - Sichtprüfung auf für einen Laien erkennbare Erkrankungen (z.B. abgestorbene Teile, Rindenverletzungen, sichtbarer Pilzbefall) begnügen; einen Baumfachmann muss er hierfür nicht hinzuziehen (BGH, NJW 2004, 3328 mw.Nw.; OLG Düsseldorf, MDR 14, 156; Brandenburgisches OLG, RuS 2016, 41 f. m.w.Nw.; dass. Urteil v. 18.10.2007, 5 U 174/16 - juris; dass. Urteil vom 5.9.2007, 4 U 71/07 - juris).
  • OLG Hamm, 21.06.2023 - 11 U 118/22

    Sturmschaden; Straßenbau; Amtshaftung; Deliktshaftung; nachbarrechtlicher

    Eine Verantwortlichkeit der Beklagte besteht daher nur dann, wenn die von ihr unterhaltenen Bäume infolge Krankheit oder Überalterung diese Widerstandskraft eingebüßt haben (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.1993 - V ZR 250/92 -, Rdn. 9, BGHZ 122, S. 283; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.10.2015 - 5 U 104/13 -, Rdn. 13, juris).
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