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   OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18   

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https://dejure.org/2018,45631
OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18 (https://dejure.org/2018,45631)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2018 - 12 U 77/18 (https://dejure.org/2018,45631)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2018 - 12 U 77/18 (https://dejure.org/2018,45631)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18
    Vielmehr müssen darüber hinaus konkrete Umstände hinzutreten, die für ein unmittelbar bevorstehendes Linksabbiegen sprechen können (KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2002 - 12 U 41/01 -, Rn. 14; Senat, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 12 U 71/06 -, Rn. 4, juris).

    Allein die Tatsache, dass zwischen dem Fahrzeug der Beklagten zu 1 und dem der Klägerin ein weiteres Fahrzeug fuhr, macht die Situation weder unklar noch verbietet dies ein Überholen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2002 - 12 U 41/01 -, Rn. 13, juris).

    Bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 30 km/h reichen z.B. 5 Sekunden vor dem Abbiegen aus (KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2002 - 12 U 41/01 -, Rn. 10, juris).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 71/06

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Vorliegen einer unklaren Verkehrslage;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18
    Vielmehr müssen darüber hinaus konkrete Umstände hinzutreten, die für ein unmittelbar bevorstehendes Linksabbiegen sprechen können (KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2002 - 12 U 41/01 -, Rn. 14; Senat, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 12 U 71/06 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231).
  • BGH, 13.06.1967 - VI ZR 12/66

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18
    Steht danach ein Verkehrsverstoß der Klägerin nicht fest und ist somit im Rahmen der Haftungsabwägung lediglich die Betriebsgefahr ihres Fahrzeuges zu berücksichtigen, tritt ihr Haftungsanteil gegenüber dem der Beklagten zu 1. vollständig zurück (vgl. die bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Aufl., Rn. 201 zitierten Entscheidungen; vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1967 - VI ZR 12/66 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 06.02.1954 - VI ZR 132/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18
    Rechtzeitig ist das Zeichen, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann (BGH Urt. v. 6.2.1954 - VI ZR 132/52, BeckRS 1954, 31198742, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2023 - 12 U 120/22

    Abwägung des jeweiligen Verschuldens der Beteiligten bei einem Verkehrsunfall;

    Vielmehr müssen darüber hinaus weitere konkrete Umstände hinzutreten, die für ein möglicherweise unmittelbar bevorstehendes Ausscheren nach links sprechen könnten (vgl. Senatsurteile v. 22.11.2018 - 12 U 77/18, juris Rn. 18 und v. 26.10.2006 - 12 U 71/06, juris Rn. 4).
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