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   OLG Brandenburg, 23.02.2006 - 2 U 1/05   

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https://dejure.org/2006,7954
OLG Brandenburg, 23.02.2006 - 2 U 1/05 (https://dejure.org/2006,7954)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2006 - 2 U 1/05 (https://dejure.org/2006,7954)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 2 U 1/05 (https://dejure.org/2006,7954)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Steuerberaterkosten für die Durchführung eines Einspruchsverfahrens anlässlich der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages; Verletzung der Pflicht zur fehlerfreien Steuerfestsetzung seitens des Landes; Eingabe einer falschen Summe in das EDV-System für ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StHG § 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § ... 254; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34; ; AO § 129; ; StBGebV § 23 Nr. 7; ; StBGebV § 41; ; GewStG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen fehlerhafter Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Zum Umfang des Schadenersatzanspruchs - Amtspflichtverletzung - In welcher Höhe zahlt das Finanzamt die Steuerberaterkosten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 369
  • NJ 2006, 417
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 10.04.2003 - 2 U 91/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2006 - 2 U 1/05
    Ist der Mandant hingegen rechtskundig und verfügt er über Erfahrungen im Verkehr mit Rechtsanwälten und in Gebührenangelegenheiten, besteht eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts im Regelfall nicht (KG a.a.O; ebenso OLG Frankfurt/Main DStR 2003, 1635; OLG Stuttgart AGS 2003, 68).
  • LG Potsdam, 24.11.2004 - 4 O 220/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2006 - 2 U 1/05
    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 24. November 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.: 4 O 220/04 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Stuttgart, 06.08.2002 - 12 U 76/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Hinweis auf Abhängigkeit der Übernahme eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2006 - 2 U 1/05
    Ist der Mandant hingegen rechtskundig und verfügt er über Erfahrungen im Verkehr mit Rechtsanwälten und in Gebührenangelegenheiten, besteht eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts im Regelfall nicht (KG a.a.O; ebenso OLG Frankfurt/Main DStR 2003, 1635; OLG Stuttgart AGS 2003, 68).
  • KG, 19.12.2001 - 11 U 8/01

    Zu den Anforderungen des § 20 Abs. 1 BRAGO

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2006 - 2 U 1/05
    Eine Pflicht zu einem unaufgeforderten Hinweis auf die Höhe der anfallenden Gebühren trifft den Rechtsanwalt nach Treu und Glauben (§§ 157, 242 BGB) ausnahmsweise nur dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalls ein Aufklärungsbedürfnis des Mandanten besteht und der Rechtsanwalt dieses erkennen konnte und musste (vgl. KG NJOZ 2002, 1192 m.w.N.).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12

    Amtshaftungsansprüche eines Steuerpflichtigen wegen eines rechtswidrigen

    Dem Steuerpflichtigen ist grundsätzlich kein Vorwurf zu machen, wenn er den gesetzlich vorgesehenen Weg der Beanstandung des Bescheids durch Einspruch statt eines Berichtigungsantrages wählt (Urteil des OLG Celle vom 19.02.2002, 16 U 185/01, zitiert nach juris, Rn. 11; Urteil des OLG Brandenburg vom 23.02.2006, 2 U 1/05, zitiert nach juris, Rn. 18; Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2010, 18 U 56/10, zitiert nach juris, Rn. 22 f., 24 f.).

    Grundsätzlich gilt, dass ein Steuerpflichtiger es für erforderlich halten darf, sich unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit gegen Maßnahmen der Steuerbehörde als einer mit vielfältigen Vollstreckungsbefugnissen ausgestatteten Fachbehörde der Hilfe eines fachlich vorgebildeten Steuerberaters zu bedienen (Urteil des OLG Brandenburg vom 23.02.2006, 2 U 1/05, zitiert nach juris, Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - 18 U 56/10

    Höhe des Schadensersatzes bei offensichtlich fehlerhaften

    Diese Prüfung ist in mehreren Schritten vorzunehmen (vgl. den Aufsatz von Kilian/Schwerdtfeger, Amtshaftung und Einspruchsverfahren, DStR 2006, 1773 ff., der sich zugleich mit der Entscheidung des Oberlandesgericht Brandenburg vom 23.02.2006 (NVwZ-RR 2007, 369 ff.), von dem beklagten Land als Anlage M 10 vorgelegt, befasst, auf die das Landgericht sein Urteil maßgeblich gestützt hat):.

    Einspruchseinlegung statt durch den Steuerberater durch den Steuerpflichtigen selbst nach Einweisung durch den Steuerberater? Das Oberlandesgericht Brandenburg (NVwZ-RR 2007, 369, 370) stellt in der genannten Entscheidung maßgeblich darauf ab, ob ein drohendes Missverhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen der Tätigkeit des Steuerberaters, hier also der Einspruchseinlegung, und den durch sie anfallenden Gebühren besteht.

  • OLG Nürnberg, 23.07.2007 - 4 U 1073/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Geltendmachung der offenbaren

    3.) Zu dem hier nicht streitgegenständlichen Schadensersatzanspruch des Klägers gegen seinen Steuerberater wird nochmals auf die Entscheidung des OLG Brandenburg, NVwZ-RR 2007, 369 Bezug genommen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2008 - 4 O 6567/08

    Amtspflichtverletzung: Ersatz von Steuerberaterkosten im Besteuerungsverfahren

    Grundsätzlich darf sich ein Steuerpflichtiger gegen eine Maßnahme der Vollstreckungsbehörde als einer mit vielfältigen Vollstreckungsbefugnissen ausgestatteten Fachbehörde der Hilfe eines fachlich vorgebildeten Steuerberaters bedienen (LG Nürnberg-Fürth, Urt. vom 26.04.2007, Az. 4 O 8569/06; OLG Brandenburg NJ 2006, 417; LG Berlin a.a.O., LG Münster a.a.O.).
  • LG Duisburg, 21.08.2015 - 10 O 89/15
    Denn angesichts der durch die Bescheide vom 22.12.2014 im Raum stehenden Vorauszahlungen ist kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darin zu sehen, dass vorliegend der gesetzlich vorgesehene Weg der Beanstandung der Bescheide durch den förmlichen Rechtsbehelf des Einspruchs gewählt wurde (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010 - I-18 U 56/10; OLG Celle, Urteil vom 23.08.2012 - 16 U 8/12; OLG Brandenburg NVwZ-RR 2007, 369 ff.).
  • OLG Nürnberg, 26.06.2007 - 4 U 1073/07

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Steuerberaters aufgrund eines grob

    3.) Da somit ein erstattungsfähiger Schaden des Klägers abzulehnen ist, muss die Frage, ob sich der Steuerberater im vorliegenden Fall gegenüber dem Kläger schadensersatzpflichtig gemacht hat, weil er ihn auf die Höhe der durch seinen Anruf ausgelösten Kosten nicht aufmerksam gemacht hat, was dann zu einer Minderung der Schadenshöhe des Klägers führen würde, nicht geprüft werden (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urt. v. 23.2.2006, NVwZ-RR 2007, 369).
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