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   OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07   

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https://dejure.org/2010,6922
OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07 (https://dejure.org/2010,6922)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2010 - 11 U 177/07 (https://dejure.org/2010,6922)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 11 U 177/07 (https://dejure.org/2010,6922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 611 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 50 Abs 2 BRAO, § 50 Abs 3 BRAO
    (Anwaltshaftung: Pflicht zum Hinweis auf rechtzeitige Klageerhebung zwecks Verjährungsunterbrechung; Beweislastverteilung bei einem streitigen Beratungsgespräch)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Pflicht des Anwalts zur Verhinderung des Verjährungseintritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Keine Beweislastumkehr wegen Nichtherausgabe der Handakten

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Beweislastumkehr wegen Nichtherausgabe der Handakten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Keine Beweislastumkehr wegen Nichtherausgabe der Handakten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 31.01.2002 - 14 U 114/01

    Montagevertrag ; Vertreterhaftung; Culpa in contrahendo; Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07
    C... zu dessen rechtsmedizinischem Gutachten vom 27.12.2002, eingeholt im Verfahren V... Versicherungs AG ./. J..., Az.: 14 U 114/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht (Anlage K 2 zur Klageschrift).

    Die Akten 10 O 3/04 Landgericht Potsdam (= 13 U 170/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht) und 12 O 515/99 Landgericht Potsdam (= 14 U 114/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Dabei unterstellte die im Verfahren 10 O 3/04 LG Potsdam beklagte ... Versicherung a. G. die von ihr mit Nichtwissen bestrittene Unfallschilderung des Klägers, wie sie sich innerhalb des Berufungsverfahrens mit der ... Versicherungs AG ergeben hatte (14 U 114/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht).

    Der Unfallablauf sei von dem im Verfahren 14 U 114/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht bestellten Gerichtsgutachter des Instituts für Rechtsmedizin der Charité, Oberarzt Dr. C..., unzulänglich untersucht worden (vgl. Anlage K 2 = Bl. 7 - 57 des vorliegenden Rechtsstreits).

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07
    Vielmehr muss er den Gang der Besprechung schildern, insbesondere konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (BGH, Urt. v. 09.06.1994, Az.: IX ZR 125/93).

    Grundsätzlich genügt die nähere Erläuterung, wie er die von ihm jeweils geschuldete Pflicht erfüllt haben will (BGH, Urt. v. 09.06.1994, Az.: IX ZR 125/93; Fischer in Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 958 f, S. 545 jeweils m.w.N.).

    Sie greift dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 09.06.1994, Az.: IX ZR 125/93; Urt. v. 30.09.1993, Az.: IX ZR 73/93).

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07
    73 Hängt im zu entscheidenden Fall die Haftung des Rechtsanwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, ist nicht darauf abzustellen, wie dieser voraussichtlich geendet hätte, sondern welche Entscheidung - nach Auffassung des Regressgerichts - richtigerweise hätte ergehen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.1996, Az.: IX ZR 233/95).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07
    Sie greift dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 09.06.1994, Az.: IX ZR 125/93; Urt. v. 30.09.1993, Az.: IX ZR 73/93).
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07
    Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt und beraten worden wäre (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.2000, Az.: IX ZR 53/99; Urt. v. 17.11.1994, Az.: IX ZR 208/93).
  • BGH, 17.11.1994 - IX ZR 208/93

    Belehrungspflichten des mit einer Versicherungsschutzklage beauftragten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07
    Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt und beraten worden wäre (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.2000, Az.: IX ZR 53/99; Urt. v. 17.11.1994, Az.: IX ZR 208/93).
  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07
    Deshalb hat der Anwalt insbesondere auch darauf zu achten, ob dem Mandanten zwischenzeitlich wegen eines materiellrechtlichen oder prozessualen Fristablaufs ein Rechtsverlust droht, und dem durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2001, Az.: IX ZR 278/00; Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Auflage, Rn. 1749 ff.).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 105/06

    Darlegungs- und Beweislast für den Hinweis des Rechtsanwalts auf die Abhängigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07
    Auch wenn der Beklagte den von ihm behaupteten Beratungsgegenstand möglicherweise nicht dokumentiert hätte, führte dies aber nicht zu einer Beweislastumkehr oder Beweiserleichterung zugunsten des Klägers, da eine solche Pflicht für Rechtsanwälte nicht besteht (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2008, V ZR 114/07; Urt. v. 11.10.2007, IX ZR 105/06).
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2010 - 11 U 177/07
    Auch wenn der Beklagte den von ihm behaupteten Beratungsgegenstand möglicherweise nicht dokumentiert hätte, führte dies aber nicht zu einer Beweislastumkehr oder Beweiserleichterung zugunsten des Klägers, da eine solche Pflicht für Rechtsanwälte nicht besteht (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2008, V ZR 114/07; Urt. v. 11.10.2007, IX ZR 105/06).
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