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   OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06   

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https://dejure.org/2007,1622
OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2007,1622)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2007 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2007,1622)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2007 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2007,1622)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Bezeichnung eines Imams als Hassprediger; Rechtfertigung eines Werturteils durch die grundrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit und Rundfunkfreiheit; Konkretisierung des Schutzbereiches des allgemeinen ...

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hassprediger

    Art. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; StGB § 201 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Persönlichkeitsverletzung wegen der Bezeichnung eines Imams als Hassprediger in einem Fernsehbeitrag

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsanspruch: Bezeichnung eines türkischen Geistlichen als Hassprediger, der die Deutschen als stinkende Ungläubige bezeichnet hat, die in der Hölle landen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    ZDF darf türkischen Imam wegen des Inhalts seiner Predigt als Hassprediger bezeichnen

  • beck.de (Leitsatz)

    Zulässiges Werturteil und Herleitung aus nicht falschem Zitat - «Hassprediger»

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    ZDF darf türkischen Imam als Hassprediger bezeichnen - Wertung ist ausreichend durch Tatsachen unterlegt

Besprechungen u.ä.

  • rechtzweinull.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Civil Serf - Gefährliche Inhalte oder wie kritisch darf man bloggen? (RA Dr. Carsten Ulbricht)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1641
  • GRUR-RR 2007, 334
  • MMR 2008, 184
  • afp 2007, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Der grundrechtliche Schutz wirkt hierbei nicht nur gegenüber Fehlzitaten, sondern auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (BVerfGE 54, 208, 217; BVerfG, NJW 1993, 2925, 2925 f.).

    bb) Das Bundesverfassungsgericht (hier und im Folgenden BVerfGE 54, 208, 217 ff.) stellt allerdings hohe Anforderungen an die Wahrheit von Zitatbehauptungen.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Ihm kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe zu, "Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen" (BVerfGE 54, 148, 153; 99, 185, 193; 101, 361, 380).

    Dieser Ausnahmefall wäre insbesondere gegeben, wenn die beklagten Äußerungen die Intim-, Privat- und Vertraulichkeitssphäre beträfen und sich nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen ließen oder wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten drohten, der außer Verhältnis zu der Verbreitung der Wahrheit stünde (BVerfGE 99, 185, 196 f.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Ihm kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe zu, "Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen" (BVerfGE 54, 148, 153; 99, 185, 193; 101, 361, 380).

    Praktische Bedeutung kommt dieser Konkretisierung insbesondere dann zu, wenn derjenige, der eine Persönlichkeitsrechtsverletzung beklagt, die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach eigenem Gutdünken überspannt; derartige existentialistische Anmaßungen berühren das allgemeine Persönlichkeitsrecht nämlich nicht (BVerfG, NJW 1989, 3269; NJW 2000, 1021, 1021 f.).

  • OLG Köln, 17.05.2005 - 15 U 211/04

    Persönliche Haftung des Intendanten einer öffentlich- rechtlichen Fernseh- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Denn die Äußerung wird entscheidend durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (zu diesen Kriterien statt vieler Senat, NJW 1996, 1002), hinter denen sich kein bestimmender Tatsachenkern des Kunstworts ausmachen lässt (im Ergebnis ebenso OLG Köln, NJW 2005, 2554, 2556).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Wahre Aussagen müssen von dem Betroffenen in der Regel auch dann hingenommen werden, wenn sie ihm nachteilig sind (statt vieler BVerfGE 97, 391, 403).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Bei derartigen Angelegenheiten spricht eine Vermutung zu Gunsten der Meinungsfreiheit (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 7, 198, 212), die auch pointierte, überspitzte oder polemische Charakterisierungen erlaubt (dazu BVerfGE 82, 272, 282).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Ihm kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe zu, "Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen" (BVerfGE 54, 148, 153; 99, 185, 193; 101, 361, 380).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Da das Werturteil u. a. durch die streitgegenständlichen Aussagen der Predigt unterlegt wird, stellt es keinen Angriff auf die Menschenwürde des Klägers dar und überschreitet auch die Grenze zur Formalbeleidigung oder Schmähkritik nicht (vgl. zu diesen Einschränkungen der Meinungsfreiheit BVerfGE 93, 266, 293 f.).
  • BVerfG, 31.03.1993 - 1 BvR 295/93

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Der grundrechtliche Schutz wirkt hierbei nicht nur gegenüber Fehlzitaten, sondern auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (BVerfGE 54, 208, 217; BVerfG, NJW 1993, 2925, 2925 f.).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Bei derartigen Angelegenheiten spricht eine Vermutung zu Gunsten der Meinungsfreiheit (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 7, 198, 212), die auch pointierte, überspitzte oder polemische Charakterisierungen erlaubt (dazu BVerfGE 82, 272, 282).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89

    Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"

  • LG Potsdam, 08.05.2006 - 2 O 221/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines islamischen Geistlichen als

  • OLG Brandenburg, 13.12.1995 - 1 W 17/95

    Darf man Beamten "Nichtstun" vorwerfen?

  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22

    Verdachtsberichterstattung: Zulässigkeit einer identifizierbaren Veröffentlichung

    Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung finden deshalb nicht nur auf Berichte über mögliche Straftaten Anwendung, sondern auch bei sonstigen Verhaltensweisen, welche mit einem sozialen oder moralischen Unwerturteil zu verknüpfen sind (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 26; BGH NJW 1977, 1288 [1289]; OLG Hamburg AfP 2008, 404 [406]; KG AfP 2007, 567; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 12149 Rn. 171).
  • LG Bonn, 05.11.2008 - 15 O 403/08

    Anspruch auf Beförderung von Broschüren mit politischem und

    Der Äußernde hat insbesondere Belegtatsachen vorzutragen, die seine Behauptung zu stützen geeignet sind (OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 1641, 1641 f.; OLG München NJW-RR 2002, 1045, 1046; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324).
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