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   OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 22/11   

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https://dejure.org/2011,5721
OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 22/11 (https://dejure.org/2011,5721)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2011 - 12 U 22/11 (https://dejure.org/2011,5721)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 12 U 22/11 (https://dejure.org/2011,5721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Architektenvertrages mit einer Gebietskörperschaft in Brandenburg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Architektenvertrages mit einer Gebietskörperschaft in Brandenburg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlüssiges Zustandekommen eines Architektenvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsschluss mit öffentlichem Auftraggeber durch schlüssiges Verhalten? (IBR 2011, 702)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1393
  • NZBau 2011, 627
  • BauR 2011, 1707
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 22/11
    So muss keine Mängelrüge erhoben oder Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden, wenn sich der Mangel der Architektenleistung bereits in dem Bauwerk verkörpert hat (BGH vom 11.10.2007 zu VII ZR 65/06, zit. nach Juris, Rn. 15; BGH vom 22.07.2010 zu VII ZR 77/08, zit. nach Juris, Rn. 20).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 22/11
    Dabei ist die objektive Erklärungsbedeutung des Gesamtverhaltens maßgeblich zu berücksichtigen (BGH NJW 2006, 3777).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 98/96

    Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters nach der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 22/11
    Dies bedeutet, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen eines Bürgermeisters als Vertreter einer Gemeinde regelmäßig auch dann für die Gemeinde verbindlich sind, wenn sie der internen Aufgabenverteilung zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister oder der internen Willensbildung widersprechen (BGH v. 17.04.1997 zu III ZR 98/96, zit. nach Juris).
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 65/06

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 22/11
    So muss keine Mängelrüge erhoben oder Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden, wenn sich der Mangel der Architektenleistung bereits in dem Bauwerk verkörpert hat (BGH vom 11.10.2007 zu VII ZR 65/06, zit. nach Juris, Rn. 15; BGH vom 22.07.2010 zu VII ZR 77/08, zit. nach Juris, Rn. 20).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 22/11
    Der Runderlass III Nr. 67/1994 des Landes Brandenburg nimmt zum Begriff der laufenden Verwaltung Bezug auf die von der Rechtsprechung herausgearbeitete Definition: "Nach BGH NJW 1980, 117 fallen (unter die laufende Verwaltung) diejenigen Geschäfte, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der beteiligten Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind.
  • OLG Brandenburg, 04.03.2004 - 12 U 130/03

    Zur Frage, ob sich eine Gemeinde auf Unwirksamkeit eines Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 22/11
    Eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 14.03.2004 (12 U 130/03), in der es um Vorschriften der Gemeindeordnung ging, werde dabei nicht übersehen; im Rahmen des Geltungsbereiches der Gemeindeordnung gälten jedoch andere Größenordnungen, als bei der Beurteilung, was zur laufenden Verwaltung eines Landkreises zähle.
  • VG Cottbus, 30.11.2009 - 4 K 428/05

    Verteilung der Entscheidungskompetenz in der Gemeinde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 22/11
    Auch VG Cottbus (v. 30.11.2009 zu 4 K 428/05, zit. nach Juris) hält die Finanzkraft der Gemeinde für entscheidend.
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