Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15677
OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2011,15677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2011 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2011,15677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2011,15677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Motorradunfall und zur Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren multiplen Verletzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Sturz eines zum Überholen von zwei vorausfahrenden Fahrzeugen ansetzenden Motorradfahrers aufgrund Überholens des vorausfahrenden Fahrzeugs; Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren Sturzverletzungen eines Motorradfahrers mit Schädel-Hirn-Trauma ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Sturz eines zum Überholen von zwei vorausfahrenden Fahrzeugen ansetzenden Motorradfahrers aufgrund Überholens des vorausfahrenden Fahrzeugs; Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren Sturzverletzungen eines Motorradfahrers mit Schädel-Hirn-Trauma ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98

    Arzthaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Die Entscheidung des OLG Stuttgart (VersR 2001, 1560) betrifft ein Neugeborenes, dass infolge eines ärztliches Behandlungsfehlers eine Cerebralparese erlitt und infolge dessen eine körperliche Mangelentwicklung nahm und geistig in seiner Entwicklung zurückgeblieben war, und ist deshalb ebenfalls nicht vergleichbar.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    des zugestandenen Kapitals muss also zumindest annähernd dem Betrag entsprechen, der sonst für vergleichbare Verletzungen zugesprochen wird (vgl. BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm, ZfS 2005, 122; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 300).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    des zugestandenen Kapitals muss also zumindest annähernd dem Betrag entsprechen, der sonst für vergleichbare Verletzungen zugesprochen wird (vgl. BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm, ZfS 2005, 122; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 300).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08

    Verursachung des Unfallschadens "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Die Akten 2 O 301/07 Landgericht Neuruppin (12 U 270/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht), sowie 346 Js 35736/04 Staatsanwaltschaft Neuruppin lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Naumburg, 10.07.2014 - 2 U 101/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Abgeltungsbereich einer

    Aber auch eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, welcher der von der Beklagten selbst vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 23.06.2011, 12 U 263/08, Schaden-Praxis 2011, 361) zugrunde gelegen hat, ist anzunehmen.
  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der

    Nach der Rechtsprechung ist im Falle der Gewährung eines kapitalisierten Schmerzensgeldbetrages und einer zusätzlichen Schmerzensgeldrente die Summe aus beiden Teilen zu bilden, wobei die Schmerzensgeldrente für die Berechnung zu kapitalisieren ist, um zu dem insgesamt angemessenen Schmerzensgeldbetrag zu gelangen (so bereits BGH, Urteil vom 08.06.1976 - VI ZR 216/74 in: VersR 1976, 967 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.06.2011 - 12 U 263/08 juris Rz. 51 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2003 - 9 U 50/99 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.1995 - 1 U 28/94 in: VersR 1997, 65; Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 253 Rz. 21 m.w.N.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 12. Aufl. Rz. 300 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 04.12.2018 - 14 U 107/18

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine Haftungsverteilung;

    Bei einer 50prozentigen Mithaftung des Geschädigten hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem Verkehrsrechtsstreit 75.000,00 EUR Schmerzensgeld für angemessen gehalten, nachdem der Kläger ein Polytrauma, das zu einem hirnorganischen Psychosyndrom und einem versteckten Schielen führte, sowie zahlreiche Frakturen erlitten hatte, und er auf Grund einer Lähmung seines Arms sowie der Versteifung seines linken Kniegelenks seinen Beruf als Polizeibeamter aufgeben musste sowie bei bestimmten Verrichtungen des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.06.2011, 12 U 263/08 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht