Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15 |
Zitiervorschläge
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2016 - 11 Bauland U 1/15 (https://dejure.org/2016,34290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Erbengemeinschaft auf Erstattung ihrer Kosten im Zusammenhang mit einer Administrativenteignung auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Enteignungs- und Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses i.R. eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Klage in Baulandsachen nach Versterben des Klägers; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Klage in Baulandsachen nach Versterben des Klägers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit einer Administrativenteignung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 27.02.2015 - 8 O 10/13
- OLG Brandenburg, 24.06.2015 - 11 U 1/15
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 1/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05
Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15
Nach § 2039 BGB ist, solange die Erbengemeinschaft - wie vorliegend - ungeteilt fortbesteht, jeder Erbe in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft berechtigt, zum Nachlass gehörende Ansprüche auch ohne Mitwirkung der übrigen Miterben klageweise geltend zu machen (BGH, Urt. v. 05.04.2006 - IV ZR 139/05, NJW 2006, 1969f). - BGH, 06.12.1973 - III ZR 143/71
Grundstücksenteignung für Herstellung einer Großschiffahrtsstraße - Anspruch auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15
Die Höhe der Verzinsung ist dabei nach der im Verkehr üblichen Zinshöhe zu bemessen, für die § 99 Abs. 3 BauGB einen Anhaltspunkt geben kann (BGH, Urt. v. 06.12.1973 - III ZR 143/71, WM 1974, 136). - BayObLG, 30.11.1972 - RReg. 1 Z 32/72
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15
Ein entsprechender Anspruch lässt sich dem Wortlaut des § 44 EntGBbg zwar nicht entnehmen, er ergibt sich aber unmittelbar aus der Entschädigungspflicht nach Art. 14 Abs. 3 GG, der in verfassungskonforme Auslegung der Enteignungsgesetze eine Ergänzung um die Verzinsungspflicht gebietet (…Gelzer/Busse/Fischer, a.a.O, Rn. 238; für eine Ergänzung um eine Verzinsungspflicht auch BayObLG, Urt. v. 30.11.72 - 1732/72, BayObLGZ 1972, 368).