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   OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15   

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https://dejure.org/2016,34290
OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15 (https://dejure.org/2016,34290)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15 (https://dejure.org/2016,34290)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2016 - 11 Bauland U 1/15 (https://dejure.org/2016,34290)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Erbengemeinschaft auf Erstattung ihrer Kosten im Zusammenhang mit einer Administrativenteignung auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Enteignungs- und Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses i.R. eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Klage in Baulandsachen nach Versterben des Klägers; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Klage in Baulandsachen nach Versterben des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit einer Administrativenteignung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15
    Nach § 2039 BGB ist, solange die Erbengemeinschaft - wie vorliegend - ungeteilt fortbesteht, jeder Erbe in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft berechtigt, zum Nachlass gehörende Ansprüche auch ohne Mitwirkung der übrigen Miterben klageweise geltend zu machen (BGH, Urt. v. 05.04.2006 - IV ZR 139/05, NJW 2006, 1969f).
  • BGH, 06.12.1973 - III ZR 143/71

    Grundstücksenteignung für Herstellung einer Großschiffahrtsstraße - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15
    Die Höhe der Verzinsung ist dabei nach der im Verkehr üblichen Zinshöhe zu bemessen, für die § 99 Abs. 3 BauGB einen Anhaltspunkt geben kann (BGH, Urt. v. 06.12.1973 - III ZR 143/71, WM 1974, 136).
  • BayObLG, 30.11.1972 - RReg. 1 Z 32/72
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15
    Ein entsprechender Anspruch lässt sich dem Wortlaut des § 44 EntGBbg zwar nicht entnehmen, er ergibt sich aber unmittelbar aus der Entschädigungspflicht nach Art. 14 Abs. 3 GG, der in verfassungskonforme Auslegung der Enteignungsgesetze eine Ergänzung um die Verzinsungspflicht gebietet (Gelzer/Busse/Fischer, a.a.O, Rn. 238; für eine Ergänzung um eine Verzinsungspflicht auch BayObLG, Urt. v. 30.11.72 - 1732/72, BayObLGZ 1972, 368).
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