Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40652
OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20 (https://dejure.org/2020,40652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2020 - 1 Ws 118/20 (https://dejure.org/2020,40652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2020 - 1 Ws 118/20 (https://dejure.org/2020,40652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20
    Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert ist und den Richter in den Stand setzt, sich die tatsächlichen Voraussetzungen für seine Entscheidung zu erarbeiten (vgl. BVerfGE 70, 297 )" (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Januar 2015 - 2 BvR 2049/13 -, juris, Rn. 31).

    Dagegen verbietet es das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung, das auch im Straf- und Maßregelvollzug gilt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Januar 2015 - 2 BvR 2049/13 -, juris, Rn. 29), divergierende Auffassungen verschiedener Sachverständiger jeweils unwiderlegt nebeneinander stehen zu lassen und sich nur deshalb für den einen oder anderen zu entscheiden, weil seinem Urteil ein höheres Maß an Vertrauen entgegengebracht wird.

    Denn die hier im Jahr 2016 vom Gesetzgeber eingeführte Verpflichtung zur regelmäßigen Zuziehung externer Sachverständiger stellt gerade die Reaktion des Gesetzgebers auf die Erkenntnis dar, dass die mit langjähriger Befassung mit dem Patienten verbundene Vertrautheit und Erfahrung nicht unbedingt verlässlich zu korrekter Einschätzung führen muss, sondern auch zur Verselbstständigung und/oder Verstetigung von einmal als feststehend hingenommenen Annahmen führen kann - was gegebenenfalls nur ein sachkundiger Außenstehender erkennen und korrigieren kann (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Januar 2015 - 2 BvR 2049/13 -, juris, Rn. 30).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20
    Dabei sind an die Verhältnismäßigkeit umso strengere Maßstäbe anzulegen, je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bereits andauert (BVerfGE 70, 297).

    Er darf die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).

    Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert ist und den Richter in den Stand setzt, sich die tatsächlichen Voraussetzungen für seine Entscheidung zu erarbeiten (vgl. BVerfGE 70, 297 )" (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Januar 2015 - 2 BvR 2049/13 -, juris, Rn. 31).

  • BGH, 26.07.2005 - 5 StR 230/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Darstellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20
    Erst wenn das Muster des Denkens, Fühlens und Verhaltens sich im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB angesehen werden (vgl. BGH Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 309/06 - BGH NStZ 2006, 154 jeweils m.w.N.)" (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06 -, juris, Rn.6).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20
    Er darf die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).
  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 309/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Feststellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20
    Erst wenn das Muster des Denkens, Fühlens und Verhaltens sich im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB angesehen werden (vgl. BGH Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 309/06 - BGH NStZ 2006, 154 jeweils m.w.N.)" (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06 -, juris, Rn.6).
  • BGH, 26.01.2007 - 2 StR 582/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Persönlichkeitsstörung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20
    Erst wenn das Muster des Denkens, Fühlens und Verhaltens sich im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB angesehen werden (vgl. BGH Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 309/06 - BGH NStZ 2006, 154 jeweils m.w.N.)" (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06 -, juris, Rn.6).
  • KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17

    Maßregelvollstreckung: Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20
    Wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte, sein Verteidiger sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören sein werden, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. statt vieler: KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2017, 5 Ws 44/17, OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Februar 2003, Ws 201/03, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Nürnberg, 28.02.2003 - Ws 201/03

    Einholung eines Sachverständigengutachtens im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20
    Wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte, sein Verteidiger sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören sein werden, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. statt vieler: KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2017, 5 Ws 44/17, OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Februar 2003, Ws 201/03, jeweils zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht