Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hervorgehen oder Nichthervorgehen aus einer identitätswahrenden Umwandlung einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG); Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung bei der Wahl eines Rechtsmittels; Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Umwandlung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
FGG § 22; ; FGG § 127;... ; LwAnpG § 23 Abs. 1; ; LwAnpG § 25; ; LwAnpG § 34 Abs. 2; ; LwAnpG § 34 Abs. 3; ; LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 65 Abs. 2; ; LwAnpG § 65 Abs. 2, 2. Halbs.; ; LwAnpG § 69 Abs. 3; ; LwVG § 9; ; LwVG § 22; ; ZPO § 256
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 21.03.2006 - 29 Lw 14/04
- OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06
- BGH, 23.11.2007 - LwZR 13/06
Papierfundstellen
- NJ 2007, 120
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die konstitutive Wirkung der Eintragung aber voraus, dass ein Umwandlungsbeschluss überhaupt vorliegt, die Umwandlung in eine nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zulässig Rechtsform beschlossen worden ist, und schließlich durch die Umwandlung die Kontinuität gewahrt bleibt (BGH VIZ 1995, 298 ff.; VIZ 1996, 580 ff.; 1997, 653 ff.; 1998, 466 ff.).Durch die Eintragung in das Register wäre die Umwandlung unabhängig von der möglichen Nichtigkeit des Umwandlungsbeschlusses wirksam (BGH VIZ 1996, 580).
- BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95
Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06
Eine Klage nach § 256 ZPO kann nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (BGH WM 1996, 1004) auch auf Feststellung gehen, dass zwischen der beklagten Partei und einem Dritten ein Rechtsverhältnis bestehe bzw. nicht bestehe, wenn dies zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist, die Klägerin an einer alsbaldigen Klärung dieser Frage ein rechtliches Interesse hat und - was hier hinzu kommen muss - das Umwandlungs- oder Gesellschaftsrecht für die Austragung eines solchen Streits keine abschließende Regelung trifft (BGH AgrarR 1998, 21, 22). - BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01
Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06
In der Begründung des Antrages heißt es, gestützt auf den Beschluss des Senates vom 28. Juni 2001 Aktenzeichen 5 W (Lw) 9/01 ( BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 32/01), dass die Umstrukturierung der LPG in die Klägerin gescheitert sei, weil ihre Identität und Kontinuität nicht gewahrt sei.
- BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06
Der BGH (Urteil vom 17. Mai 1999 II ZR 293/98 = WM 1999, 1508) hat in einem Fall, in dem, wie vorliegend, die gewählte Rechtsform der KG von dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz bereits ermöglicht war und in dem einige LPG Mitglieder die GmbH gegründet hatten, die als Vorgesellschaft mit einem LPG Mitglied als alleinigem Kommanditisten die KG gründete, entschieden, dass die Mitgliederidentität nicht gewahrt ist, wenn die Zielrechtsform eine MassenKG in der Form der Treuhandgesellschaft ist, weil ihr einziger Kommanditist für eine Vielzahl der beitrittswilligen Mitglieder die Anteile treuhänderisch hält und die LPG ihr Vermögen zur Einbringung der Treuhandeinlage auf die KG überträgt. - BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94
Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die konstitutive Wirkung der Eintragung aber voraus, dass ein Umwandlungsbeschluss überhaupt vorliegt, die Umwandlung in eine nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zulässig Rechtsform beschlossen worden ist, und schließlich durch die Umwandlung die Kontinuität gewahrt bleibt (BGH VIZ 1995, 298 ff.; VIZ 1996, 580 ff.; 1997, 653 ff.; 1998, 466 ff.). - OLG Brandenburg, 28.06.2001 - 5 W (Lw) 9/01
Identitätswahrenden Umwandlung i. S. d. § 23 Abs. 1 , § 24 LwAnpG
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06
In der Begründung des Antrages heißt es, gestützt auf den Beschluss des Senates vom 28. Juni 2001 Aktenzeichen 5 W (Lw) 9/01 ( BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 32/01), dass die Umstrukturierung der LPG in die Klägerin gescheitert sei, weil ihre Identität und Kontinuität nicht gewahrt sei.