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   OLG Brandenburg, 23.12.2010 - 9 UF 79/10   

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https://dejure.org/2010,19508
OLG Brandenburg, 23.12.2010 - 9 UF 79/10 (https://dejure.org/2010,19508)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.12.2010 - 9 UF 79/10 (https://dejure.org/2010,19508)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 9 UF 79/10 (https://dejure.org/2010,19508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Darlegung der Einkünfte durch den Unterhaltspflichtigen; Höhe des Selbstbehalts bei geringen Wohnkosten eines Hartz-IV-Empfängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Darlegung der Einkünfte durch den Unterhaltspflichtigen; Höhe des Selbstbehalts bei geringen Wohnkosten eines Hartz-IV-Empfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elterngeld als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen?

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Elterngeld und Unterhalt - Wieviel wird verrechnet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 733
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2010 - 9 UF 79/10
    An dieser Reduzierung ist auch trotz der Rechtsprechung des BGH (BGH, FamRZ 2009, 314; FamRZ 2006, 1664, 1666 und FamRZ 2004, 186, 189) zu der Befugnis des Unterhaltsschuldners, mit seinem Selbstbehalt grundsätzlich frei umgehen zu können, festzuhalten.
  • OLG München, 29.09.2010 - 33 WF 1567/10

    Prozesskostenhilfe in Kindesunterhaltssachen: Mutwilligkeit bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2010 - 9 UF 79/10
    Bei dieser Sachlage ist es aber in einem absoluten Mangelfall nicht vertretbar, ihm den tatsächlich nicht zweckbezogen benötigten Teil seines Selbstbehalts zu belassen (OLG München, Beschl. vom 29.09.2010 - 33 WF 1567/10, zit. nach juris).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2010 - 9 UF 79/10
    Für den in 2008 eingeleiteten Rechtsstreit gilt gem. Art. 111 Abs. 1 FGG -RG weiterhin das vor dem 01.09.2009 geltende Verfahrensrecht, auch innerhalb der Rechtsmittelinstanz vor dem Senat (BGH, FamRZ 2010, 192 ).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2010 - 9 UF 79/10
    An dieser Reduzierung ist auch trotz der Rechtsprechung des BGH (BGH, FamRZ 2009, 314; FamRZ 2006, 1664, 1666 und FamRZ 2004, 186, 189) zu der Befugnis des Unterhaltsschuldners, mit seinem Selbstbehalt grundsätzlich frei umgehen zu können, festzuhalten.
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2010 - 9 UF 79/10
    An dieser Reduzierung ist auch trotz der Rechtsprechung des BGH (BGH, FamRZ 2009, 314; FamRZ 2006, 1664, 1666 und FamRZ 2004, 186, 189) zu der Befugnis des Unterhaltsschuldners, mit seinem Selbstbehalt grundsätzlich frei umgehen zu können, festzuhalten.
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