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   OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 80/16   

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https://dejure.org/2017,21105
OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 80/16 (https://dejure.org/2017,21105)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2017 - 10 WF 80/16 (https://dejure.org/2017,21105)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 10 WF 80/16 (https://dejure.org/2017,21105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 TSG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung des Familiengerichts bei Änderung des Personenstandes; Genehmigungsbedürftigkeit eines Antrags der Eltern auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit und des Vornamens nach dem TSG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsbedürftigkeit eines Antrags der Eltern auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit und des Vornamens nach dem TSG

  • rechtsportal.de

    Genehmigungsbedürftigkeit eines Antrags der Eltern auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit und des Vornamens nach dem TSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1014
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 80/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26.1.1993 (BVerfG, NJW 1993, 1517) die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 TSG a. F. vorgesehene Mindestaltersgrenze für nichtig erklärt.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2010 - 8 UF 107/10

    Verfahren im Zwischenverfahren nach § 2 Abs. 1 S. 1 NÄG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 80/16
    Die Beschwerde ist gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 58 ff FamFG zulässig, da das Zwischenverfahren, in dem es um die familiengerichtliche Genehmigung eines Antrags auf Namensänderung und Feststellung einer anderen Geschlechtszugehörigkeit geht, durch eine Endentscheidung des Rechtspflegers abgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.9.2010 - 8 UF 107/10, BeckRS 2010, 28907).
  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 181/14

    Minderjährigenunterhalt: Verstoß gegen die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 80/16
    Darüber hinaus muss der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Norm, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, NJW 2015, 1178, Rn. 9; Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., Einleitung Rn. 48).
  • Drs-Bund, 26.04.2006 - BT-Drs 16/1341
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 80/16
    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber sich nicht veranlasst gesehen, in § 3 TSG die Regelung eines familiengerichtlichen Genehmigungserfordernisses für beschränkt Geschäftsfähige vorzusehen, obwohl das Transsexuellengesetz zuletzt mit Gesetz vom 17.7.2009 (BGBl I 2009, 1978) geändert wurde, nachdem im Gesetzgebungsverfahren mehrere Gesetzesentwürfe diskutiert worden waren (vgl. BT-Drs. 16/1341).
  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 80/16
    Auf die von dem Amtsgericht angeführten Gründe kommt es daher nicht an, ebenso wenig auf die in den Schriftsätzen angesprochene Rechtsprechung zur Namensänderung nach dem NÄG (vgl. hierzu zuletzt BGH, FamRZ 2017, 119).
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