Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 24.02.2004 - 6 U 118/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung, insbesondere zum Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund; Vermutung der Dringlichkeit; Definition von Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs; Anspruch auf Unterlassen von Werbung und hinsichtlich des Anbietens und des Erbringens ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 172 n. F.; ; ZPO § ... 283; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 25; ; StBerG § 6 Nr. 3; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; StBerG § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur wettbewerbswidrigen Werbung "Buchführungsbüro" bei fehlender Kompetenz
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 05.06.2003 - 11 O 129/02
- OLG Brandenburg, 24.02.2004 - 6 U 118/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98
Rechenzentrum
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2004 - 6 U 118/03
Sie ist ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen i. S. d. genannten Vorschrift, da sie ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung auch die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern hat (BGH DStR 2001, 1669; BGH GRUR 1987, 444).Die angesprochenen Verkehrskreise werden nach dem Sprachsinn das Angebot im Sinne einer umfassenden Übernahme solcher Tätigkeiten verstehen, nicht nur als Angebot, das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufenden Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen zu erledigen (BGH DStR 2001, 1669, 1670).
- BGH, 12.02.1987 - I ZR 54/85
Laufende Buchführung; Irreführung des Verkehrs durch Werbung; Feststellung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2004 - 6 U 118/03
Sie ist ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen i. S. d. genannten Vorschrift, da sie ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung auch die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern hat (BGH DStR 2001, 1669; BGH GRUR 1987, 444).
- OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines Gewerbetreibenden mit den Bezeichnungen …
Nach dem Beginn der Verjährungsfrist am 14. Oktober 2002 - dem Datum der Gewerberegisterauskunft - ist Hemmung der Verjährung eingetreten durch die Zustellung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 13. Dezember 2002 im Verfahren des Landgerichts Cottbus (AZ 11 O 129/02 bzw. 6 U 118/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht), § 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB.Damit endete die Hemmung sechs Monate nach Verkündung des mit einem Rechtsmittel nicht anfechtbaren Urteils des Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2004 (6 U 118/03).
- OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 15/06
Rückforderung von Honorar nach neun Jahren!
Anders als in dem Parallelfall, über den das OLG Naumburg in dem Verfahren zum Az. 6 U 118/03 entschieden hat, liegt hier keine reine Individualvereinbarung vor, bei der es auf die Wirksamkeit von AVA bzw. dort AVI nicht ankäme, sondern die Parteien haben ausdrücklich die "Verjährung gemäß § 8 AVA" geregelt.In dem Fall, der dem Verfahren zum Az. 6 U 118/03 zugrunde lag, enthielt der Vertrag als solcher hingegen keine Bezugnahme auf die AVA bzw. AVI.