Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche einer Lehrerin gegen ein Bundesland als Träger einer Schule wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mobbing
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34
Ansprüche einer Lehrerin gegen ein Bundesland als Träger einer Schule wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mobbing - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung (Schadensersatz) - Mobbing
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Mobbing" ist keine selbständige Anspruchsgrundlage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
"Mobbing" ist keine selbständige Anspruchsgrundlage
Verfahrensgang
- LG Cottbus - 3 O 14/12
- OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in welchen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtes des Arbeitnehmers führt (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - BAGE 124, 295 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 7; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - BAGE 122, 304 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6).Demzufolge dürfen einzelne zurückliegende Handlungen/Verhaltensweisen bei der Beurteilung nicht unberücksichtigt gelassen werden (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - a. a. O.; 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8)".
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09
Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Das Bundesarbeitsgericht, dem sich der Senat insoweit anschließt, hat dies im Urteil vom 28.10.2010, Az. 8 AZR 546/09, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17, wie folgt formuliert:. - BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93
Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Zu den unter § 823 Abs. 1 BGB fallenden sonstigen Rechten gehört auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (BGH NJW 1994, 1950, 1951).
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in welchen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtes des Arbeitnehmers führt (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - BAGE 124, 295 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 7; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - BAGE 122, 304 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Ein Anspruch aus § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG auf Geldentschädigung (nicht Schmerzensgeld, vgl. BGH NJW 1995, 861, 864 f.) wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann bestehen, wenn die Bediensteten der Beklagten eine der Klägerin gegenüber bestehende Amtspflicht schuldhaft verletzt und dadurch rechtswidrig in ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen haben. - BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Demzufolge dürfen einzelne zurückliegende Handlungen/Verhaltensweisen bei der Beurteilung nicht unberücksichtigt gelassen werden (…BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - a. a. O.; 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8)". - BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Dabei ist das Gewicht des Persönlichkeitsrechtschutzes höher, wenn in die besonders geschützte Privatsphäre oder gar in die Intimsphäre des Betroffenen eingegriffen wird, als wenn nur seine Sozialsphäre betroffen ist (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 08.06.2010, Az. 1 BvR 1745/06, zitiert nach juris, dort Rdnr. 21). - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, NJW 2012, 2197, 2199).
- OLG Brandenburg, 08.09.2021 - 1 U 19/21
Schadensersatzanspruch wegen Mobbing; Elternbrief über Verhältnisse in einer Kita
Dabei stellt Mobbing keinen Rechtsbegriff und keine einer Rechtsnorm vergleichbare selbstständige Anspruchsgrundlage dar (BAG, Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 546/09, zitiert nach juris; 2. Zivilsenat, Urteil vom 24.2.2015, 2 U 73/13, zitiert nach juris).