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   OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09   

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https://dejure.org/2010,11414
OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09 (https://dejure.org/2010,11414)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2010 - 3 U 146/09 (https://dejure.org/2010,11414)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2010 - 3 U 146/09 (https://dejure.org/2010,11414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit einer im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Partei; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses bzgl. einer Herausgabeklage des Vermieters gegen den Mieter nach Beendigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50; ZPO § 51
    Partei- und Prozessfähigkeit einer im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 3 U 112/09

    Nutzungsvertrag: Räumungs- und Herausgabeanspruch auf Grund fristloser Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    Sollte es zu einer Mehrheit von Titeln kommen, die auf dasselbe Ziel gerichtet sind und nicht nebeneinander durchgesetzt werden können, lassen sich eventuell daraus entstehende Probleme ähnlich wie in Fällen echter Anspruchskonkurrenz lösen (vgl. hierzu jüngst OLG Brandenburg, Urt. v. 24.02.2010 - 3 U 112/09, juris-Rdn. 17).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88

    Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    Zudem ist anerkannt, dass trotz Existenz eines nicht der materiellen Rechtskraft fähigen Titels das Rechtsschutzbedürfnis fortbesteht, wenn mit einer Vollstreckungsabwehrklage des Schuldners gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urt. v. 23.05.1962 - V ZR 187/60, NJW 1962, 1392 = WM 1962, 746; Urt. v. 07.12.1988 - IVb ZR 49/88, NJW-RR 1989, 318 = MDR 1989, 339, juris-Rdn. 8; ferner Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., Vor § 253 Rdn. 18a).
  • VG Saarlouis, 16.12.2008 - 2 K 206/08

    Versetzung im Zuge organisatorischer Veränderungen im Bereich der Deutschen Post

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    Sie hat in dem Zwangsversteigerungsverfahren 2 K 206/08 beim Amtsgericht Potsdam den Zuschlag erhalten; der entsprechende Beschluss ist inzwischen rechtskräftig (Kopie GA II 275).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 187/60
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    Zudem ist anerkannt, dass trotz Existenz eines nicht der materiellen Rechtskraft fähigen Titels das Rechtsschutzbedürfnis fortbesteht, wenn mit einer Vollstreckungsabwehrklage des Schuldners gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urt. v. 23.05.1962 - V ZR 187/60, NJW 1962, 1392 = WM 1962, 746; Urt. v. 07.12.1988 - IVb ZR 49/88, NJW-RR 1989, 318 = MDR 1989, 339, juris-Rdn. 8; ferner Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., Vor § 253 Rdn. 18a).
  • RG, 13.01.1930 - VI 242/29

    Auflösung vor Eintragung - § 15 HGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    Die negative Publizitätswirkung nach § 15 Abs. 1 HGB, die den Unternehmer dazu veranlassen soll, eintragungspflichtige Tatsachen registerkundig zu machen, erstreckt sich keineswegs allein auf den Geschäftsverkehr, sondern umfasst auch den so genannten Prozessverkehr einschließlich Zustellungen (vgl. RGZ 127, 98, 99; BGH, Urt. v. 09.10.1978 - VIII ZR 176/77, NJW 1979, 42 = WM 1978, 1272, juris-Rdn. 14 f.; ferner Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 15 Rdn. 8).
  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 139/77

    Räumungsverzug des Mieters gegenüber dem Erwerber der Mietsache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    Dass die Herausgabe des geräumten Objekts nunmehr an die Streithelferin der Klägerin geschuldet wird, ist Folge des Eigentümerwechsels, der sich gemäß § 90 Abs. 1 ZVG mit dem Wirksamwerden des Zuschlags in der Zwangsversteigerung vollzogen sowie - entsprechend § 566 i.V.m. 578 Abs. 2 Satz 1 BGB und § 57 ZVG (vgl. BGHZ 72, 147, 150; ferner BeckOK-BGB/Herrmann, Edition 16, § 566 Rdn. 16; Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 566 Rdn. 14) - zugleich den Eintritt dieser Nebenintervenientin auf Vermieterseite in das in Abwicklung befindliche Mietverhältnis bewirkt hat.
  • BGH, 06.11.1996 - XII ZR 60/95

    Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    18 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, kann in einer Klage auf Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen eine - zuvor nicht oder nicht wirksam erklärte - Kündigung liegen, wenn mit hinreichender Deutlichkeit zu erkennen ist, dass die Klageschrift neben der Prozesshandlung als solche eine materiell-rechtliche Willenserklärung enthalten und nicht lediglich der Durchsetzung einer bereits außerprozessual erklärten Kündigung dienen soll; hierfür genügt es, wenn die jeweilige Klageschrift die Kündigungsgründe im Einzelnen darlegt, hieraus die Berechtigung zur Kündigung folgert und auf eine frühere Kündigungserklärung verweist (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.1996 - XII ZR 60/95, NJW-RR 1997, 203 = WM 1997, 540 und dazu Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rdn. 925).
  • BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77

    Publizität des Handelsregisters im Rahmen einer Pfändung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    Die negative Publizitätswirkung nach § 15 Abs. 1 HGB, die den Unternehmer dazu veranlassen soll, eintragungspflichtige Tatsachen registerkundig zu machen, erstreckt sich keineswegs allein auf den Geschäftsverkehr, sondern umfasst auch den so genannten Prozessverkehr einschließlich Zustellungen (vgl. RGZ 127, 98, 99; BGH, Urt. v. 09.10.1978 - VIII ZR 176/77, NJW 1979, 42 = WM 1978, 1272, juris-Rdn. 14 f.; ferner Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 15 Rdn. 8).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    Nach wohl ganz herrschender Meinung, die nicht zuletzt wegen der Ausgestaltung des § 546 Abs. 2 BGB als gesetzlicher Schuldbeitritt des Untermieters zur vertraglichen Rückgabeverpflichtung des Hauptmieters überzeugt (zu § 556 Abs. 3 BGB a.F. vgl. RGZ 110, 124, 126; 136, 33; BGH, RE v. 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95, WM 1996, 212 = NJW 1996, 515, juris-Rdn. 16; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch des Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. V Rdn. 28), haften beide im Verhältnis zum Hauptvermieter für die Rückgabe der Mietsache nach § 431 BGB als Gesamtschuldner (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.11.1952 - 4 W 364/52, NJW 1953, 1474; ferner Jauernig/Teichmann, BGB, 13. Aufl., § 546 Rdn. 3; Schmidt-Futterer/Gather, MietR, 9. Aufl., § 546 Rdn. 101; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rdn. 1332).
  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
    Dagegen nimmt die höchstrichterliche Rechtsprechung an, die Parteifähigkeit einer gelöschten Gesellschaft bleibe insoweit bestehen, wie diese von ihr beanspruchte Vermögensrechte gerichtlich durchsetzen oder gegen sie erhobene und nach ihrer Ansicht nicht gegebene Ansprüche abwehren will (zu § 2 Abs. 1 LöschG vgl. BGH, Urt. v. 18.01.1994 - XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542 = GmbHR 1994, 260, m.w.N.).
  • RG, 27.01.1925 - III 516/24

    Mieterschutz; Untermiete

  • RG, 17.03.1932 - VIII 551/31

    Fällt die Befugnis des Hauptvermieters, nach § 556 Abs. 3 BGB. gegen den

  • OLG Brandenburg, 29.06.2011 - 3 U 52/10

    Mietvertrag: Nachvertragliche Mitwirkungspflichten eines Kellerräume zur

    Eine Mitwirkungspflicht traf hier auch ungeachtet der Tatsache, dass ein Wärmeversorgungsvertrag zwischen den Parteien nicht bestand und die Beklagte zu 2. lediglich als Dritter i.S.d. § 546 Abs. 2 BGB zur Herausgabe verpflichtet war, auch die Beklagte zu 2. Denn dadurch, dass ihr von der Beklagten zu 1. die angemieteten Räume zur Nutzung überlassen worden sind, hat sie zugleich kraft Gesetzes (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 24.03.2010 - 3 U 146/09, juris Rdn. 13) gegenüber der Klägerin gesamtschuldnerisch die Verpflichtung zur Rückgabe nach Ablauf des Mietvertrages übernommen und damit ferner die in diesem Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Rückgabe bestehenden Mitwirkungspflichten.
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