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   OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19   

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OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19 (https://dejure.org/2020,48280)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2020 - 9 UF 217/19 (https://dejure.org/2020,48280)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2020 - 9 UF 217/19 (https://dejure.org/2020,48280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • familienrecht-deutschland.de

    Verwirkung; Hemmung der Verjährung; Gefahr der Verwirkung von Ansprüchen der Ehegatten untereinander; Darlehensrückzahlung während der Ehe; Konkurrenz von Ansprüchen aus dem Nebengüterrecht mit dem Zugewinnausgleich.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verjährungshemmung einer Darlehensrückzahlung während der Ehe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährungshemmung von Darlehensrückzahlungsforderungen während der Ehe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15

    Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB zwischen den Ehegatten unterliegt der dreijährigen Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB und entsteht bereits mit der Begründung des Gesamtschuldverhältnisses (Entstehung der Gesamtschuld im Außenverhältnis vgl. BGH MDR 2017, 149; BGH, NJW 2010, 60, 61; BGH NJW-RR 2006, 1718; OLG München v. 28.9.2017 - 23 U 1788/17).

    Für den Beginn der Verjährung ist es nicht erforderlich, dass der Ausgleichsanspruch beziffert werden bzw. Gegenstand einer Leistungsklage sein kann (BGH MDR 2017, 149).

    Der Ausgleichsanspruch besteht zunächst als Mitwirkungs- und Befreiungsanspruch und wandelt sich mit der Befriedigung des Gläubigers in einen Zahlungsanspruch um (BGH MDR 2017, 149; BGH, NJW 2010, 60, 61; OLG München v. 28.9.2017 - 23 U 1788/17).

    Unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch handelt es sich aber um einen einheitlichen Anspruch, der einer einheitlichen Verjährung unterliegt und mit der Begründung der Gesamtschuld entstanden ist (BGH MDR 2017, 149 m.w.N.).

  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17

    Kindesunterhalt: Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Eine Verwirkung kann bei Vorliegen eines entsprechenden Vertrauenstatbestands folglich selbst während der Hemmung eintreten (BGH FamRZ 2018, 589 zum Unterhaltsanspruch m.w.N.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH müssen zum reinen Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (so für den Unterhaltsanspruch: BGH FamRZ 2018, 589; Brandenburgisches OLG FuR 2019, 709; ferner BGH NJW-RR 2014, 195 zu tituliertem Mietzins).

    Auch wenn der Gläubiger davon absieht, sein Recht weiter zu verfolgen, kann dies für den Schuldner nur dann berechtigterweise Vertrauen auf eine Nichtgeltendmachung hervorrufen, wenn das Verhalten des Gläubigers Grund zu der Annahme gibt, der Unterhaltsberechtigte werde den Unterhaltsanspruch nicht mehr geltend machen, insbesondere weil er seinen Rechtsstandpunkt aufgegeben habe (BGH FamRZ 2018, 589 zum Unterhaltsanspruch; BGH FamRZ 1988, 370, 373).

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZR 132/12

    Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsansprüche wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Eine Ausgleichspflicht nach Kopfteilen (§ 426 Abs. 1 BGB) wird den tatsächlichen Verhältnissen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht gerecht; durch deren Eigenart ist vielmehr "ein anderes" dahin "bestimmt", dass die Leistung, die ein Partner im gemeinsamen Interesse erbracht hat, jedenfalls dann, wenn darüber nichts vereinbart worden ist, von dem anderen Teil nicht auszugleichen ist (BGH FamRZ 2013, 1295).

    Ob bzw. wie die Einkommensverhältnisse zwischen den Beteiligten ausgestaltet waren, ist ohne Belang (vgl. auch BGH FamRZ 2013, 1295).

    Nach dem Grundsatz, dass innerhalb der Lebensgemeinschaft erbrachte Leistungen grundsätzlich nicht rückabgewickelt werden sollen, können insbesondere innerhalb der Lebensgemeinschaft quasi als Mietzinszahlung fungierenden Zinszahlungen in keinem Falle zurückverlangt werden (vgl. BGH FamRZ 2013, 1295; vgl. auch BGH FamRZ 2015, 490 für Schwiegerelternzuwendungen).

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH müssen zum reinen Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (so für den Unterhaltsanspruch: BGH FamRZ 2018, 589; Brandenburgisches OLG FuR 2019, 709; ferner BGH NJW-RR 2014, 195 zu tituliertem Mietzins).

    Dieser Vertrauenstatbestand kann i.a.R. nicht durch bloßen Zeitablauf, also durch Nichtstun , geschaffen werden (BGH NJW-RR 2014, 195).

  • BGH, 12.11.2008 - XII ZR 134/04

    Nachträgliche Geltendmachung einer Einzelforderung gegen den geschiedenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Die in den Ausgleichsbilanzen unterbliebene Geltendmachung solcher Forderungen zwischen den Ehegatten kann daher den Einwand unzulässiger Rechtsausübung hervorrufen (BGH FamRZ 2009, 193).

    Ebenso wenig steht der Einschätzung, die Nichtgeltendmachung von Ausgleichsforderungen im Rahmen der Zugewinnausgleichsbilanzen könne zu einer Verwirkung führen, entgegen, dass der BGH in der angeführten Entscheidung (BGH FamRZ 2009, 193) selbst über eine Verwirkung nicht entschieden hat.

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB zwischen den Ehegatten unterliegt der dreijährigen Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB und entsteht bereits mit der Begründung des Gesamtschuldverhältnisses (Entstehung der Gesamtschuld im Außenverhältnis vgl. BGH MDR 2017, 149; BGH, NJW 2010, 60, 61; BGH NJW-RR 2006, 1718; OLG München v. 28.9.2017 - 23 U 1788/17).

    Der Ausgleichsanspruch besteht zunächst als Mitwirkungs- und Befreiungsanspruch und wandelt sich mit der Befriedigung des Gläubigers in einen Zahlungsanspruch um (BGH MDR 2017, 149; BGH, NJW 2010, 60, 61; OLG München v. 28.9.2017 - 23 U 1788/17).

  • OLG München, 28.09.2017 - 23 U 1788/17

    Zahlungsanspruch aus Gesamtschuldnerschaft wegen Steuerschulden bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB zwischen den Ehegatten unterliegt der dreijährigen Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB und entsteht bereits mit der Begründung des Gesamtschuldverhältnisses (Entstehung der Gesamtschuld im Außenverhältnis vgl. BGH MDR 2017, 149; BGH, NJW 2010, 60, 61; BGH NJW-RR 2006, 1718; OLG München v. 28.9.2017 - 23 U 1788/17).

    Der Ausgleichsanspruch besteht zunächst als Mitwirkungs- und Befreiungsanspruch und wandelt sich mit der Befriedigung des Gläubigers in einen Zahlungsanspruch um (BGH MDR 2017, 149; BGH, NJW 2010, 60, 61; OLG München v. 28.9.2017 - 23 U 1788/17).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Darunter versteht man den Verlust eines Rechtes, das der Gläubiger einen gewissen Zeitraum nicht ausgeübt hat, sodass sich der Schuldner in schutzwürdiger Weise darauf einrichten konnte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGH NJW 2010, 3714, 3716).

    Bei der Bestimmung des Zeitmoments ist auch zu berücksichtigen, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Umstände sich umso schwerer ermitteln lassen, je länger die Entstehung des Anspruchs zurückliegt (vgl. auch BGH FamRZ 2010, 1888).

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 104/08

    Ausgleichsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wegen eines vom anderen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Wie der Senat bereits ausgeführt hat (vgl. oben S. 8), zählen Kosten zur Begründung der Gemeinschaft, also der hier streitgegenständliche Kaufpreis, gerade nicht zu den (Lasten oder (Kosten im Sinne des § 748 BGB (allgemeine Ansicht, vgl. neben den vom Senat bereits angeführten Fundstellen noch BGH FamRZ 2015, 993, 995 BGH NJW-RR 2010, 1513; Palandt-Sprau, BGB, 79 Aufl. 2020, § 768 Rn. 2).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06

    Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
    Dies gilt auch bei einem außergewöhnlichen Geschäft wie der Tilgung eines gemeinschaftlichen Hausdarlehens (BGH NJW 2010, 998).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZR 160/12

    Gemeinsames Familienwohnheim getrennt lebender Ehegatten: Ausgleichsanspruch

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04

    Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen nach endgültiger Trennung der Ehegatten;

  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 2/90

    Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen

  • OLG Rostock, 07.04.2009 - 3 W 31/08

    Wohnungseigentum: Verjährung von Aufwendungsersatzansprüchen eines Miteigentümers

  • BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03

    Aufteilung einer Steuerschuld unter getrennt lebenden Ehegatten

  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 44/05

    Anfechtung der Erfüllung eines Freistellungsanspruchs

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 217/11

    Treu und Glauben: Unzulässige Berufung auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des

  • BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes

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