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   OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 195/06   

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https://dejure.org/2007,14848
OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 195/06 (https://dejure.org/2007,14848)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2007 - 12 U 195/06 (https://dejure.org/2007,14848)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 12 U 195/06 (https://dejure.org/2007,14848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägung der Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall in einem Kreuzungsbereich mit Ampelanlage; Verschulden bei Überfahren von Ampelanlagen; Zurücktreten der Betriebsgefahr auf Seiten des Geschädigten im Falle eines unberechtigten Überfahrens von Ampelanlagen; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 156; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3; ; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Halterhaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG bei einem zu Grunde liegenden Rotlichtverstoß eines der Unfallbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 195/06
    Auch nach der Neufassung des Berufungsrechtes durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 ist eine Beweiswürdigung vom Rechtsmittelgericht darauf zu überprüfen, ob das zutreffende Ergebnis gefunden worden ist (BGH NJW 2005, S. 1583).
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 195/06
    Auch bei einem Richterwechsel nach einer Beweiserhebung ist nicht grundsätzlich die Wiederholung der Zeugenvernehmung erforderlich, zumal die frühere Aussage auch urkundsbeweislich verwertet werden kann; lediglich nicht ins Protokoll aufgenommene Eindrücke dürfen nicht verwertet werden, soweit es auf solche Eindrücke ankommt, ist die Beweiserhebung nach einem Richterwechsel zu wiederholen (BGH NJW 1997, S. 1586; NJW 1991, S. 1180; Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 26. Aufl., § 355, Rn. 6).
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 195/06
    Auch bei einem Richterwechsel nach einer Beweiserhebung ist nicht grundsätzlich die Wiederholung der Zeugenvernehmung erforderlich, zumal die frühere Aussage auch urkundsbeweislich verwertet werden kann; lediglich nicht ins Protokoll aufgenommene Eindrücke dürfen nicht verwertet werden, soweit es auf solche Eindrücke ankommt, ist die Beweiserhebung nach einem Richterwechsel zu wiederholen (BGH NJW 1997, S. 1586; NJW 1991, S. 1180; Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 26. Aufl., § 355, Rn. 6).
  • OLG Hamm, 01.02.1983 - 9 U 243/82

    Haftungsverteilung bei Kollision auf einer ampelgeregelten Kreuzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 195/06
    Die Verletzung des § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO führt im Regelfall zur alleinigen Haftung des unberechtigt in die Kreuzung Einfahrenden, weil der Unfallgegner auf die Einhaltung der verletzten Verkehrsregel grundsätzlich vertrauen durfte (vgl. KG DAR 1999, S. 120; OLG Hamm VersR 1984, S. 195; OLG München DAR 1968, S. 268).
  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zum Teil bei Auffahrunfällen auf der Autobahn bereits ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden verneint und - in der Regel - eine hälftige Schadensteilung angenommen, wenn vor dem Auffahren ein Fahrspurwechsel stattgefunden hat, aber streitig und nicht aufklärbar ist, ob die Fahrspur unmittelbar vor dem Anstoß gewechselt worden ist und sich dies unfallursächlich ausgewirkt hat (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 4. September 2009 - 10 U 3291/09, juris, Rn. 21; KG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 12 U 195/06, NZV 2008, 198, 199 und Urteil vom 21. November 2005 - 12 U 214/04, NZV 2006, 374, 375; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2004 - 1 U 97/03, juris, 2. Orientierungssatz, Rn. 10, 19; OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 1997 - 6 U 103/97, MDR 1998, 712, 713 und OLG Celle, Urteil vom 26. November 1981 - 5 U 79/81, VersR 1982, 960 f.).
  • LG Saarbrücken, 09.05.2011 - 13 S 53/11

    Radfahrerunfall: Schutzbereich des gelben Blinklichts an Lichtzeichenanlagen für

    Auch dann würde die ggf. erhöhte Betriebsgefahr des Klägerfahrzeuges hier jedenfalls wegen der Schwere eines Rotlichtverstoßes gegenüber dem Verschulden des Beklagten zurücktreten (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24.05.2007 - 12 U 195/06, juris; Hentschel aaO § 37 Rn. 64; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl., Rn. 364; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 742).
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