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   OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07   

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https://dejure.org/2008,29306
OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07 (https://dejure.org/2008,29306)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.07.2008 - 5 U 123/07 (https://dejure.org/2008,29306)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 5 U 123/07 (https://dejure.org/2008,29306)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07
    Ist diese zu bejahen, knüpft daran die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht an (BGH NJW 1987, 2373, 2374; BGHZ 101, 350, 352; BGH ZfIR 2005, 134, 136 und für die Zeit nach der Schuldrechtsmodernisierung BGH DNotZ 2008, 66, 67).

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 257/03 - (= ZfIR 2005, 134, 136) an einem Neubau vergleichbare Bauarbeiten in einem Fall angenommen, in dem der Veräußerer eines Doppelhauses in diesem Boden- und Wandbeläge, den Außenputz sowie den Anstrich erneuern, Wasser- und Elektroleitungen austauschen, eine Gasheizung einbauen, neue Innentreppen und Türen anfertigen und einen Teil der Fenster und der Dacheindeckung erneuern ließ.

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86

    Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07
    Ist diese zu bejahen, knüpft daran die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht an (BGH NJW 1987, 2373, 2374; BGHZ 101, 350, 352; BGH ZfIR 2005, 134, 136 und für die Zeit nach der Schuldrechtsmodernisierung BGH DNotZ 2008, 66, 67).

    38 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb eines neu errichteten oder noch zu errichtenden Hauses auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (BGHZ 101, 350, 354, 355; BGHZ 108, 164, 171; BGH ZfIR, a.a.O. 137).

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07
    38 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb eines neu errichteten oder noch zu errichtenden Hauses auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (BGHZ 101, 350, 354, 355; BGHZ 108, 164, 171; BGH ZfIR, a.a.O. 137).

    Der Vertrag enthält auch keinerlei Hinweise für ein Aushandeln der Regelung oder dazu, dass sich die Parteien nach eingehender Beratung, insbesondere nach einer die Begriffe erläuternden bzw. über die mit dem Gewährleistungsausschluss einhergehenden wirtschaftlichen Risiken warnenden Belehrung durch den Notar (vgl. BGHZ 108, 164, 168; BGH ZfBR 1990, 276, 277) für diesen Ausschluss entschieden haben.

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 21/83

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07
    Dergleichen ist auch nicht dem Vorbringen des Beklagten zu entnehmen, der als Veräußerer bei fehlendem Hinweis im Vertrag über eine entsprechende Belehrung des Notars darzulegen und zu beweisen hat, dass der Notar die Klägerin als Erwerberin ordnungsgemäß belehrt und aufgeklärt hat (BGH NJW 1984, 2094, 2095).
  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07
    Ist diese zu bejahen, knüpft daran die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht an (BGH NJW 1987, 2373, 2374; BGHZ 101, 350, 352; BGH ZfIR 2005, 134, 136 und für die Zeit nach der Schuldrechtsmodernisierung BGH DNotZ 2008, 66, 67).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07
    Ist diese zu bejahen, knüpft daran die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht an (BGH NJW 1987, 2373, 2374; BGHZ 101, 350, 352; BGH ZfIR 2005, 134, 136 und für die Zeit nach der Schuldrechtsmodernisierung BGH DNotZ 2008, 66, 67).
  • BGH, 15.03.1990 - VII ZR 311/88

    Entbehrlichkeit der Aufforderung zu fristgerechter Mängelbeseitigung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07
    Der Vertrag enthält auch keinerlei Hinweise für ein Aushandeln der Regelung oder dazu, dass sich die Parteien nach eingehender Beratung, insbesondere nach einer die Begriffe erläuternden bzw. über die mit dem Gewährleistungsausschluss einhergehenden wirtschaftlichen Risiken warnenden Belehrung durch den Notar (vgl. BGHZ 108, 164, 168; BGH ZfBR 1990, 276, 277) für diesen Ausschluss entschieden haben.
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