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OLG Brandenburg, 24.11.2008 - 10 UF 117/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist; Voraussetzungen des Laufs einer fünfmonatigen Berufungsfrist; Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Urteilsverkündung; Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur ...
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 310 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 310 Abs. 2; ; ZPO § 315 Abs. 1; ; ZPO § 517
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Wiedereinsetzung bei falscher Fristberechnung durch den Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.03.1988 - IVb ZB 10/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2008 - 10 UF 117/08
Dies gilt auch dann, wenn die Frist nur deshalb Bedeutung gewinnt, weil das erstinstanzlich befasste Gericht die Fünfmonatsfrist des § 517 ZPO nicht eingehalten hat (BGH, NJW 1994, 459 - anders nur für den Fall eines ausländischen Prozessbevollmächtigten BGH, FamRZ 1988, 827). - BGH, 06.12.1988 - VI ZB 27/88
Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei drohendem Ablauf der Fünf-Monats-Frist
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2008 - 10 UF 117/08
Hieran fehlt es nur, wenn den an die Verlautbarung eines Urteils zu stellenden Elementaranforderungen nicht genügt ist (BGH, NJW 1989, 1156). - BGH, 28.10.1993 - VII ZB 21/93
Pflicht des Rechtsanwalts zur Überwachung der Berufungsfrist
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2008 - 10 UF 117/08
Dies gilt auch dann, wenn die Frist nur deshalb Bedeutung gewinnt, weil das erstinstanzlich befasste Gericht die Fünfmonatsfrist des § 517 ZPO nicht eingehalten hat (BGH, NJW 1994, 459 - anders nur für den Fall eines ausländischen Prozessbevollmächtigten BGH, FamRZ 1988, 827).
- OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 3 U 75/09
Gewerberaummiete: Konkludenter Widerspruch des Mieters gegen die …
Dessen im übrigen ordnungsgemäße Verkündung macht das Urteil zwar rechtlich existent, die Unterschrift wird dadurch aber nicht entbehrlich, vielmehr liegt ein wesentlicher Verfahrensfehler vor, der etwa im Revisionsverfahren zur Aufhebung und Zurückverweisung gem. § 547 Nr. 6 ZPO führen kann (…s. BGH, NJW 1989, S. 1156f;… BGHZ 137, S. 49ff;… BGH, MDR 2007, S. 351;… OLG Koblenz, VersR 1981, S. 688; vgl. zum Fall des § 310 ZPO auch BGH, NJW 1988, S. 2046 und OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.11.2009, 10 UF 117/08, zit. nach BeckRS 2008, 25053;… s. auch Gummer/Heßler in Zöller, § 538 ZPO, Rn. 29;… Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 315, Rn. 25).