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   OLG Brandenburg, 25.01.2017 - (1) 53 Ss 74/16 (1/17)   

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OLG Brandenburg, 25.01.2017 - (1) 53 Ss 74/16 (1/17) (https://dejure.org/2017,3753)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2017 - (1) 53 Ss 74/16 (1/17) (https://dejure.org/2017,3753)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - (1) 53 Ss 74/16 (1/17) (https://dejure.org/2017,3753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Wiedererkennens eines von zwei eineiigen Zwillingen aufgrund einer Wahllichtbildvorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Wiedererkennens eines von zwei eineiigen Zwillingen aufgrund einer Wahllichtbildvorlage

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Wiedererkennens eines von zwei eineiigen Zwillingen aufgrund einer Wahllichtbildvorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 495
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    Auf der anderen Seite spricht - wie im vorliegenden Fall - ein Nichtwiedererkennen in der Hauptverhandlung gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung im Ermittlungsverfahren (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; BGH, Beschluss vom 27.November 1996, 3 StR 423/96, zit. n. juris; BGHR StPO § 261 - Identifizierung 17).

    Dieses pauschal gehaltene Unterscheidungsmerkmal, das auch in den Urteilsgründen nur allgemein beschrieben wird (" der Zwillingsbruder [ist] offensichtlich etwas kleiner und rundlicher als der Angeklagte" , Bl. 10 UA) ist nicht geeignet, um die durch das Nichtwiedererkennen des Täters bei den Hauptverhandlungen am 5. Februar 2015 und am 2. Februar 2016 bestehenden Zweifel an der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens bei der polizeilichen Wahllichtbildvorlage am 12. August 2014 (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59 Aufl., § 261 Rdnr. 11b) auszuräumen.

  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).

    Denn nach den gesicherten Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis ist die Verlässlichkeit eines erneuten Wiedererkennens fragwürdig, weil es durch das vorangegangene Wiedererkennen beeinflusst werden kann; in der Regel wird der beim ersten Wiedererkennen gewonnene Eindruck das ursprüngliche Erinnerungsbild überlagern (vgl. BGHSt 16, 204; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit. n. juris).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).

    Denn nach den gesicherten Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis ist die Verlässlichkeit eines erneuten Wiedererkennens fragwürdig, weil es durch das vorangegangene Wiedererkennen beeinflusst werden kann; in der Regel wird der beim ersten Wiedererkennen gewonnene Eindruck das ursprüngliche Erinnerungsbild überlagern (vgl. BGHSt 16, 204; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit. n. juris).

  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    Auf der anderen Seite spricht - wie im vorliegenden Fall - ein Nichtwiedererkennen in der Hauptverhandlung gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung im Ermittlungsverfahren (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; BGH, Beschluss vom 27.November 1996, 3 StR 423/96, zit. n. juris; BGHR StPO § 261 - Identifizierung 17).

    Dieses pauschal gehaltene Unterscheidungsmerkmal, das auch in den Urteilsgründen nur allgemein beschrieben wird (" der Zwillingsbruder [ist] offensichtlich etwas kleiner und rundlicher als der Angeklagte" , Bl. 10 UA) ist nicht geeignet, um die durch das Nichtwiedererkennen des Täters bei den Hauptverhandlungen am 5. Februar 2015 und am 2. Februar 2016 bestehenden Zweifel an der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens bei der polizeilichen Wahllichtbildvorlage am 12. August 2014 (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59 Aufl., § 261 Rdnr. 11b) auszuräumen.

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 524/11

    Anforderungen an die Wahllichtbildvorlage und Verwertbarkeit sowie Beweiswert bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    Die im Ermittlungsverfahren liegenden Fehler, dass zum einen nicht die gegenüber der Wahllichtbildvorlage zuverlässigere und bei eineiigen Zwillingen als Tatverdächtigte auch gebotene Wahlgegenüberstellung, zum anderen auch nicht die zuverlässigere sequentielle (sukzessive) Wahllichtbildvorlage gewählt wurde (vgl. dazu Nr. 18 RiStBV, BGH, Urteil vom 14. April 2011, 4 StR 501/10; BGH Beschluss vom 9. November 2011, 1 StR 524/11, jew. m.w.N., zit. n. juris, zur Problematik siehe auch: Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung, 4. Aufl., Rdnr. 1257 ff.; Sander in: LR, StPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 82) und schließlich fast drei Jahre auseinanderliegende Fotos der tatverdächtigen Zwillinge der Zeugin vorgelegt wurden, kann nicht mehr korrigiert oder ausgeglichen werden.
  • OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08

    Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    Die im Ermittlungsverfahren liegenden Fehler, dass zum einen nicht die gegenüber der Wahllichtbildvorlage zuverlässigere und bei eineiigen Zwillingen als Tatverdächtigte auch gebotene Wahlgegenüberstellung, zum anderen auch nicht die zuverlässigere sequentielle (sukzessive) Wahllichtbildvorlage gewählt wurde (vgl. dazu Nr. 18 RiStBV, BGH, Urteil vom 14. April 2011, 4 StR 501/10; BGH Beschluss vom 9. November 2011, 1 StR 524/11, jew. m.w.N., zit. n. juris, zur Problematik siehe auch: Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung, 4. Aufl., Rdnr. 1257 ff.; Sander in: LR, StPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 82) und schließlich fast drei Jahre auseinanderliegende Fotos der tatverdächtigen Zwillinge der Zeugin vorgelegt wurden, kann nicht mehr korrigiert oder ausgeglichen werden.
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 423/96

    Beweiswürdigung bei Belastung durch einen Zeugen - Identifizierung des Täters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    Auf der anderen Seite spricht - wie im vorliegenden Fall - ein Nichtwiedererkennen in der Hauptverhandlung gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung im Ermittlungsverfahren (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; BGH, Beschluss vom 27.November 1996, 3 StR 423/96, zit. n. juris; BGHR StPO § 261 - Identifizierung 17).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    Auf der anderen Seite spricht - wie im vorliegenden Fall - ein Nichtwiedererkennen in der Hauptverhandlung gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung im Ermittlungsverfahren (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; BGH, Beschluss vom 27.November 1996, 3 StR 423/96, zit. n. juris; BGHR StPO § 261 - Identifizierung 17).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

  • OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08

    Wiedererkennen; Wahllichtbildvorlage; Anforderungen; Urteilsgründe

  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

  • BGH, 04.12.1989 - AnwSt (R) 9/89

    Vereinbarkeit einer kaufmännischen Tätigkeit mit dem Beruf eines Rechtsanwalts;

  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

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