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   OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11   

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https://dejure.org/2014,3300
OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11 (https://dejure.org/2014,3300)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2014 - 3 U 154/11 (https://dejure.org/2014,3300)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 3 U 154/11 (https://dejure.org/2014,3300)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen gesundheitsgefährdenden Zustands des Mietobjekts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung; Mangelkenntnis

  • RA Kotz

    Mietverhältnis - außerordentliche Kündigung - Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 578 Abs. 2 S. 2; BGB § 569 Abs. 1 S. 1
    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen gesundheitsgefährdenden Zustands des Mietobjekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag trotz Mängeln verlängert: Kündigung unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Mietverhältnisses wegen gesundheitsgefährdenden Zustands des Mietobjekts bedarf Nachweis konkreter Gefährdung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung des Mietverhältnisses wegen gesundheitsgefährdenden Zustands des Mietobjekts bedarf Nachweis konkreter Gefährdung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Mängeln: In diesem Fall ist sie unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertrag trotz Mängeln verlängert: Kündigung wegen dieser Mängel unwirksam! (IMR 2014, 205)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 719
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 03.06.2010 - 12 U 164/09

    Beendeter Wohn- und Gewerberaummietvertrag: Vorenthaltung der Mietsache bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    Um dies nachweisen zu können, wird es regelmäßig der Vorlage entsprechender, die Belastung der Raumluft mit Umweltgiften bzw. Schimmelpilzsporen analysierender sowie bewertender, Sachverständigengutachten bedürfen (KG aaO; Grundeigentum 2010, 1201; LG Kiel, Beschl. v. 20.1.2005 - 1 S 100/04 -, zit. nach juris; AG Charlottenburg Grundeigentum 2007, 1387).

    Dieser Umstand ist zivilprozessual bedeutungslos, bewirkt insbesondere weder eine Beweislastumkehr noch eine sekundäre Darlegungslast des Vermieters (vgl. KG Grundeigentum 2010, 1201).

  • LG Kiel, 20.01.2005 - 1 S 100/04

    Wohnraummiete: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    Um dies nachweisen zu können, wird es regelmäßig der Vorlage entsprechender, die Belastung der Raumluft mit Umweltgiften bzw. Schimmelpilzsporen analysierender sowie bewertender, Sachverständigengutachten bedürfen (KG aaO; Grundeigentum 2010, 1201; LG Kiel, Beschl. v. 20.1.2005 - 1 S 100/04 -, zit. nach juris; AG Charlottenburg Grundeigentum 2007, 1387).

    Letztgenannte Norm statuiert lediglich einen Sonderfall, ein "Regelbeispiel", der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, ohne sie nach dem Grundsatz der Spezialität auszuschließen (Palandt/Weidenkaff, BGB 72. Aufl. § 569 Rz. 1; Staudinger/Emmerich aaO § 569 Rz. 4; ohne inhaltliche Begründung auch LG Kiel, Beschl. v. 20.1.2005 - 1 S 100/04 - zit. nach juris).

  • KG, 26.02.2004 - 12 U 1493/00

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    46 Ob eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit vorliegt, ist gemäß der inzwischen wohl ganz herrschenden Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. KG ZMR 2004, 513; LG Berlin ZMR 1999, 27; LG Lübeck NZM 2002, 431; Senat in: ZMR 2009, 190), nach dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand allein anhand objektiver Maßstäbe zu beurteilen.

    Daraus folgt zugleich die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung, soweit das Kündigungsbegehren auf Gesundheitsgefahren gestützt wird, die - wie hier in Gestalt eines weiträumigen Schimmelpilzbefalls - von Raum- und Umweltgiften ausgehen: Es bedarf insoweit der Feststellung, dass von dem den Mietgebrauch beeinträchtigenden Stoff konkrete, d.h. naheliegende, Gesundheitsgefahren für alle Benutzer der Räumlichkeiten oder jedenfalls Gruppen von ihnen ausgehen (KG ZMR 2004, 513).

  • LG Frankfurt/Oder, 30.12.1998 - 14 O 80/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    Denn auch der Vermieter von Gewerberaum ist nach überwiegender Rechtsprechung verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Verbrauchsperiode über die Kosten, für die Vorauszahlungen zu entrichten waren, abzurechnen (OLG Düsseldorf ZMR 1998, 218; 2002, 109; OLG Hamburg ZMR 2004, 509; LG Frankfurt/O NZM 1999, 311; Sternel, Mietrecht Rz. V 367).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    Auch wenn § 139 Abs. 2 ZPO allgemein bestimmt, dass das Gericht seine Entscheidung nur auf einen von der Partei übersehenen oder für unerheblich gehaltenen Gesichtspunkt stützen darf, nachdem es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat, gilt dies doch dann nicht, wenn die Partei durch eingehenden und von ihr erfassten Vortrag des Prozessgegners zutreffend über die Sach- und Rechtslage informiert war (BGH NJW-RR 2008, 581).
  • OLG Hamburg, 21.01.2004 - 4 U 100/03

    Beitritts-/Beitragspflicht gewerblicher Mieter zu/an Werbegemeinschaft in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    Denn auch der Vermieter von Gewerberaum ist nach überwiegender Rechtsprechung verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Verbrauchsperiode über die Kosten, für die Vorauszahlungen zu entrichten waren, abzurechnen (OLG Düsseldorf ZMR 1998, 218; 2002, 109; OLG Hamburg ZMR 2004, 509; LG Frankfurt/O NZM 1999, 311; Sternel, Mietrecht Rz. V 367).
  • LG Duisburg, 23.01.2001 - 23 S 359/00

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Gesundheitsgefährdung ;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    Hingegen genügt es gerade nicht, in diesem Zusammenhang lediglich auf die allgemeine, grundsätzliche Gefährlichkeit von Raumgiften bzw. Schimmel für die menschliche Gesundheit hinzuweisen (so aber noch LG Duisburg NZM 2002, 214; ferner: Selk/Hankammer NZM 2008, 65; Streyl WuM 2007, 365; allgemein kritisch: Staudinger/Emmerich, BGB, 2011, § 569 Rz. 4, 14).
  • LG Stendal, 24.03.2005 - 22 S 140/04

    Rechte des Mieters bei Feuchtigkeit und Schimmelbildung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    Vor dem Hintergrund des Vorstehenden kann ferner die teilweise noch strittige Rechtsfrage offen bleiben, ob die Kündigung nach § 569 BGB das fruchtlose Verstreichen einer zuvor gesetzten Abhilfefrist bzw. Abmahnung voraussetzt (sh. Kern NZM 2007, 634; Schumacher WuM 2004, 311, 312 f; bejahend: BGH NJW 2007, 2177 Tz. 12 ff; LG Stendal ZMR 2005, 624; Münch.Komm./Häublein, BGB 6. Aufl. § 569 Rz. 12; ablehnend - mit guten Gründen, da § 569 Abs. 1 BGB gerade nicht auf § 543 Abs. 3 BGB Bezug nimmt -: KG GE 2004, 47 Staudinger/Emmerich aaO § 569 Rz. 14; Schumacher aaO).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Hitzebelastung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    § 536 b BGB ist indes auch bei einem Verlängerungsvertrag anzuwenden, wenn der Mieter trotz Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Mangels vorbehaltlos die Vertragszeit verlängert (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 364 m.w.N.; Senat in: NJW-RR 2013, 76).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 3 U 156/07

    Rechte des Mieters bei Fehlen eines Geländers an der Galerie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11
    46 Ob eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit vorliegt, ist gemäß der inzwischen wohl ganz herrschenden Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. KG ZMR 2004, 513; LG Berlin ZMR 1999, 27; LG Lübeck NZM 2002, 431; Senat in: ZMR 2009, 190), nach dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand allein anhand objektiver Maßstäbe zu beurteilen.
  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

    Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen

  • KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen funktionsunfähiger

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