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   OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03   

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https://dejure.org/2004,3697
OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03 (https://dejure.org/2004,3697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2004 - 9 UF 139/03 (https://dejure.org/2004,3697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2004 - 9 UF 139/03 (https://dejure.org/2004,3697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt ; Ermittlung des Unterhaltsbedarfs anhand der ehelichen Lebensverhältnisse; Anforderungen an die ausreichenden Bemühungen um einen neuen Erwerb

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1361 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 2; ; BGB § 1569; ; BGB § 1573 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trennungsunterhalt für eine Ehefrau in den neuen Bundesländern: Anrechenbares fiktives Einkommen bei Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit; Geringfügigkeitsgrenze für Aufstockungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 210
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 03.06.1996 - 12 WF 802/96

    Berücksichtigung des Wohnwerts in der Wohnung des Unterhaltsberechtigten sowie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03
    Mit Rücksicht auf den Grundsatz der Selbstverantwortung, der für den nachehelichen Unterhalts in § 1569 BGB normiert ist, dient der aus § 1573 Abs. 2 BGB folgende Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nicht dazu, geringfügige Einkommensunterschiede auszugleichen (OLG München, FamRZ 1997, 425, 426; OLG München OLG-Report 1996, 254; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 947; OLG Saarbrücken FamRZ 1982, 269; Wendl/Staudigl-Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004 § 4 Rn. 128; Kalthoehner/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. 2002 Rn. 444; vgl. auch BGH FamRZ 1984, 988, 990).

    In Anlehnung an die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG München, FamRZ 1997, 425, 426; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 947) sieht der Senat Ansprüche bis zu einer Höhe von vormals 100, 00 DM als geringfügig an.

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1995 - 4 WF 146/95

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03
    Mit Rücksicht auf den Grundsatz der Selbstverantwortung, der für den nachehelichen Unterhalts in § 1569 BGB normiert ist, dient der aus § 1573 Abs. 2 BGB folgende Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nicht dazu, geringfügige Einkommensunterschiede auszugleichen (OLG München, FamRZ 1997, 425, 426; OLG München OLG-Report 1996, 254; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 947; OLG Saarbrücken FamRZ 1982, 269; Wendl/Staudigl-Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004 § 4 Rn. 128; Kalthoehner/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. 2002 Rn. 444; vgl. auch BGH FamRZ 1984, 988, 990).

    In Anlehnung an die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG München, FamRZ 1997, 425, 426; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 947) sieht der Senat Ansprüche bis zu einer Höhe von vormals 100, 00 DM als geringfügig an.

  • OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02

    Zur Erwerbsverpflichtung bei Unterhaltspflichtigen über eine halbschichtige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03
    So hat das OLG Hamm für das Gebiet der alten Bundesländer jüngst einer als Verkäuferin im Geringverdienerbereich arbeitenden Frau, die in ihrem erlernten Beruf keine Realchance auf eine Einstellung besaß, ein aus 2/3 Erwerbstätigkeit fiktiv erzielbares Einkommen von netto 714, 94 EUR zugerechnet (OLG Hamm, OLG-Report, 2003, 255, 256).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 528/80

    Begriff der Dauer der Ehe; Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03
    Die Tatbestände des nachehelichen Unterhalts konkretisieren auch die Regelungen für den trennungsbedingten Ehegattenunterhalt (BGH FamRZ 1985, 782; 1980, 981, 982).
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82

    Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03
    Mit Rücksicht auf den Grundsatz der Selbstverantwortung, der für den nachehelichen Unterhalts in § 1569 BGB normiert ist, dient der aus § 1573 Abs. 2 BGB folgende Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nicht dazu, geringfügige Einkommensunterschiede auszugleichen (OLG München, FamRZ 1997, 425, 426; OLG München OLG-Report 1996, 254; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 947; OLG Saarbrücken FamRZ 1982, 269; Wendl/Staudigl-Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004 § 4 Rn. 128; Kalthoehner/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. 2002 Rn. 444; vgl. auch BGH FamRZ 1984, 988, 990).
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84

    Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03
    Die Tatbestände des nachehelichen Unterhalts konkretisieren auch die Regelungen für den trennungsbedingten Ehegattenunterhalt (BGH FamRZ 1985, 782; 1980, 981, 982).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 9 UF 207/07

    Erforderliche Erwerbsbemühungen des Antragstellers nachehelichen Unterhalts wegen

    Bereits für ungelernte Tätigkeiten rechnet der Senat aber einer Frau bei Verstoß gegen die allgemeine Erwerbsobliegenheit ein höheres Nettoeinkommen zu (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 210).
  • KG, 08.06.2007 - 13 UF 118/06

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung des Nachscheidungsunterhalts bei langer

    Eine derartige Geringfügigkeitsgrenze wird bisher nur vereinzelt angenommen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 947; OLG München, FamRZ 1997, 425; OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 210).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 9 WF 157/08

    PKH-Verfahren: Zur Frage, ob im konkreten Fall ein Prozesskostenvorschussanspruch

    Dies entspricht i. Ü. auch der vormals ständigen Rechtsprechung des Senates zu den fiktiv zurechenbaren Einkünften einer ungelernten Frau (Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 210).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06

    Nachehelichenunterhalt; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines die

    Die fiktiv zu Grunde gelegten 920, 33 EUR - die der ständigen Rechtsprechung des Senates zu den fiktiv erzielbaren Einkünften einer ungelernten Kraft entsprechen (Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 210) - sind nicht unbegrenzt fortzuschreiben.
  • AG Ludwigslust, 22.04.2005 - 5 F 359/04

    Anspruch eines Unterhaltsverpflichteten auf Absenkung des Unterhaltsanspruchs;

    Wenn der Antragsteller der Antragsgegnerin zu 3) danach 800, 00 EUR monatlich zurechnet, so ist die Grundlage hierfür insbesondere hinsichtlich der früheren beruflichen Tätigkeit der Antragsgegnerin zu 3) und ihrer Qualifikation nicht erkennbar; bei Frauen ohne Berufsausbildung kann in den neuen Bundesländern aber schon nur von einem monatlichen Einkommen in Höhe von 920, 33 EUR ausgegangen werden (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 210 [OLG Brandenburg 25.03.2004 - 9 UF 139/03] ),bei einer 2/3-Tätigkeit damit in Höhe von (920,33 EUR x 2/3 =) 613, 55 EUR.
  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 9 UF 148/06

    Trennungsunterhalt: Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsgläubigers;

    Insoweit geht der Senat davon aus, dass auch ungelernte Frauen bei gehöriger Erfüllung ihrer Erwerbsbemühungen regelmäßig ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 920, 33 EUR erzielen können (Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 210).
  • AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04

    Streit um die Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten

    Bereits bei ungelernten Arbeitnehmern kann in den neuen Bundesländern von einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von 920, 33 EUR für eine übliche vollschichtige Tätigkeit ausgegangen werden (OLG Brandenburg FamRZ 2005, 210 [OLG Brandenburg 25.03.2004 - 9 UF 139/03] ).
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