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   OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 66/00   

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https://dejure.org/2007,14444
OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 66/00 (https://dejure.org/2007,14444)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 7 U 66/00 (https://dejure.org/2007,14444)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 7 U 66/00 (https://dejure.org/2007,14444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stillschweigender oder konkludenter Eigentumsübergang durch Lieferung; Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts durch Übersendung einer Auftragsbestätigung unter Beifügung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB); Vertraglicher Bestandteil Allgemeiner ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 93; ; BGB § ... 94 Abs. 1; ; BGB § 94 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 455 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 929; ; BGB § 932; ; BGB § 932 Abs. 2; ; BGB § 946; ; BGB § 947; ; BGB § 947 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1006 Abs. 1; ; BGB § 1006 Abs. 3; ; HGB § 336; ; HGB § 366; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; AGBG § 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 94 § 946 § 947 § 1004 Abs. 1 Satz 2
    Zum Unterlassungsanspruch des Eigentümers aus § 1004 BGB wenn eine ausdrückliche Übereignung nach § 929 BGB nicht stattgefunden hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 20/94

    Stillschweigende Annahme einer modifizierten Auftragsbestätigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 66/00
    Im Verkehr zwischen Kaufleuten, wie er hier gegeben ist, reicht dafür die widerspruchslose Entgegennahme der vertraglich geschuldeten Leistung auf eine so gestaltete Auftragsbestätigung durch den anderen Teil aus (BGH NJW-RR 2000, 1154, 1155; NJW 1995, 1671, 1672; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 305, Rn. 53).
  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 144/97

    Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 66/00
    Wer im Geschäftsverkehr von einem anderen als dem Hersteller neu hergestellte und hochwertige Investitions- oder Konsumgüter erwirbt, muss innerhalb der üblichen Finanzierungsdauer mit dem für solche Sachen üblicherweise vereinbarten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten rechnen; führt er nicht eine Klärung der Eigentumsverhältnisse oder des Verfügungsrechts des anderen Teils herbei, so nimmt er die Vereitelung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts in Kauf und handelt damit grob fahrlässig (BGH NJW 1999, 425, 426; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 932, Rn. 12).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 122/99

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 66/00
    Im Verkehr zwischen Kaufleuten, wie er hier gegeben ist, reicht dafür die widerspruchslose Entgegennahme der vertraglich geschuldeten Leistung auf eine so gestaltete Auftragsbestätigung durch den anderen Teil aus (BGH NJW-RR 2000, 1154, 1155; NJW 1995, 1671, 1672; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 305, Rn. 53).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21

    Eigentum an einem Sportboot; Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten;

    Zur Begründung des Vorwurfs grober Fahrlässigkeit kann sich der Beklagte des Weiteren nicht darauf berufen, dass beim Erwerb hochwertiger Investitionsgüter, deren Alter darauf schließen lässt, dass die Finanzierung durch den Veräußerer noch nicht abgeschlossen ist, mit Eigentumsvorbehalten gerechnet werden muss (s. etwa BGH, Urteil vom 22.09.2003 - II ZR 172/01 - NJW-RR 2004, 555, 556; OLG Brandenburg, Urteil vom 25.04.2007 - 7 U 66/00 - BeckRS 2009, 5871 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 100/08

    Wertersatzanspruch: Einbau eines unter Eigentumsvorbehalt verkauften Schornsteins

    Zwar mag der - etwa auch vom 7. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil v. 25.04.2007 - 7 U 66/00 - Rn. 37) vertretenden - Auffassung zuzustimmen sein, wonach derjenige, der im Geschäftsverkehr von einem anderen als dem Hersteller neu hergestellte hochwertige Investitions- oder Konsumgüter erwirbt, innerhalb der üblichen Finanzierungsdauer mit einem für solche Sachen üblicherweise vereinbarten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten rechnen muss.
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