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   OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15   

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https://dejure.org/2016,14925
OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15 (https://dejure.org/2016,14925)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - 4 U 82/15 (https://dejure.org/2016,14925)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 4 U 82/15 (https://dejure.org/2016,14925)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Verjährung der zugrundeliegenden Forderung hinsichtlich eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Vollstreckungsunterwerfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Verjährung der zugrundeliegenden Forderung hinsichtlich eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Vollstreckungsunterwerfung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Verjährung der zugrundeliegenden Forderung hinsichtlich eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Vollstreckungsunterwerfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung aus Sicherheiten trotz Verjährung des zu Grunde liegenden Anspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckung aus Sicherheiten trotz Verjährung des zu Grunde liegenden Anspruchs (IVR 2017, 57)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Cottbus, 08.05.2015 - 2 O 85/12

    Vollstreckungsabwehrklage: Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde unter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Mai 2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - 2 O 85/12 - abgeändert.
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat folgt, besteht für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit (siehe nur BGH, Urteile vom 22.11.2007 - III ZR 279/06 - Rdnr. 11 und vom 5.07.2002 - V ZR 143/01 - Rdnr. 7).
  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15
    Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen Urteilen vom 17.11.2009 (XI ZR 36/09) und vom 12.01.2010 (XI ZR 37/09) in Übereinstimmung mit der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seinerzeit herrschenden Meinung dafür ausgesprochen, dass der Gläubiger aus einem notariellen Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung nach der Wertung des im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung normierten § 216 Abs. 2 S. 1 BGB auch noch nach Verjährung der zugrunde liegenden Darlehensrückzahlungsforderung gegen den Schuldner vorgehen kann.
  • BGH, 22.11.2007 - III ZR 279/06

    Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat folgt, besteht für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit (siehe nur BGH, Urteile vom 22.11.2007 - III ZR 279/06 - Rdnr. 11 und vom 5.07.2002 - V ZR 143/01 - Rdnr. 7).
  • BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15
    Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen Urteilen vom 17.11.2009 (XI ZR 36/09) und vom 12.01.2010 (XI ZR 37/09) in Übereinstimmung mit der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seinerzeit herrschenden Meinung dafür ausgesprochen, dass der Gläubiger aus einem notariellen Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung nach der Wertung des im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung normierten § 216 Abs. 2 S. 1 BGB auch noch nach Verjährung der zugrunde liegenden Darlehensrückzahlungsforderung gegen den Schuldner vorgehen kann.
  • OLG Brandenburg, 17.08.2016 - 4 U 71/15

    Bürgschaft: Darlegungs- und Beweislast des Bürgen hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15
    Die Vollstreckung sei im Hinblick auf seine - des hiesigen Klägers - Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf Zahlung aus dem Geldmarktkredit (Kto-Nr. 6730003306) im parallel vor dem Landgericht Cottbus geführten Rechtstreit zum Aktenzeichen 2 O 120/11 - das Verfahren ist derzeit beim Senat im Berufungsrechtszug anhängig unter dem Aktenzeichen 4 U 71/15 - überdies rechtsmissbräuchlich.
  • VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15

    Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

    Sollte der Kläger meinen, dass er sich beim Abschluss der 1. EV in einem Irrtum über die Erklärungshandlung befunden habe, so wäre er mit diesem Vorbringen auf die Anfechtbarkeit der Willenserklärung gemäß § 119 Abs. 1 BGB verwiesen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - 4 U 82/15 -, juris Rn. 58; Bork, in: Staudinger, BGB (2003), § 155 Rn. 3).
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