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   OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06   

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https://dejure.org/2007,8028
OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06 (https://dejure.org/2007,8028)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.07.2007 - 4 U 161/06 (https://dejure.org/2007,8028)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 4 U 161/06 (https://dejure.org/2007,8028)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages nach einer Kündigung des Darlehensvertrages wegen Zahlungsverzugs des Schuldners; Wirksamkeit des Darlehensvertrages trotz Nichtigkeit der Vollmacht eines Vermittlers wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 171; ; BGB § 172; ; BGB § 173; ; BGB § 488 Abs. 3 Satz 1; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; RBerG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; BeurkG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze der Anscheinsvollmacht bei einem unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz abgeschlossenen Darlehensvertrages- - Keine Pflicht der Bank zur Aufklärung über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des zu finanzierenden Geschäfts - Berechnungsbeispiel keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbKrG greift auch dann ein, wenn das Grundpfandrecht nicht von dem Verbraucher, sondern von einem Dritten bestellt worden ist und vom Verbraucher lediglich teilweise übernommen wurde (BGH, WM 2005, 72 ff. (74); 375 ff. (376)).

    Ein Missbrauch der Vertretungsmacht liegt vor, wenn die nach dem Anlagekonzept vorgesehene Einschaltung und Bevollmächtigung des Treuhänders nicht auf der eigenverantwortlichen Entscheidung des einzelnen Anlegers, sondern mit Billigung der Bank durch Initiatoren des Anlagemodells gegen dessen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen ohne ausreichende Wahrung seiner schutzwürdigen Interessen erfolgt (BGH, v. 09.11.2004, XI ZR 315/03, juris Rn. 20).

    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sich der Darlehensvertrag als wirtschaftliches Teilstück zur Erreichung eines verbotenen Gesamtzwecks darstellt (BGH, v. 09.11.2004, XI ZR 315/03, juris Rn. 30).

    Enthält der Verkaufsprospekt einen derartigen Hinweis, haftet die Bank nicht wegen eines Wissensvorsprunges über die tatsächlich erzielbare Miete (BGH, WM 2005, 72 ff. (76)).

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    Dies setzt voraus, dass die Angaben des Vermittlers oder diejenigen im Verkaufsprospekt objektiv grob falsch sind, so dass es sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, WM 2006, 2347 ff. (2350); WM 2007, 114 ff (115)).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bank weiß oder damit rechnet, dass wertbildende Faktoren durch Manipulationen verschleiert wurden oder der Kreditnehmer von seinem Vertragspartner arglistig getäuscht wurde (BGH, v. 17.10.2006, XI ZR 205/05, zitiert nach juris Rn. 19f.).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    Anderenfalls würde das Kreditverwendungsrisiko auf die Bank verlagert, obwohl anerkanntermaßen bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit nicht einmal der Verkäufer einer Immobilie über den überhöhten Kaufpreis aufklären muss (BGH WM 2003, 1686 ff (1688; WM 2006, 2343 ff. (2345); WM 2007, 174 ff (175)).

    aa) Hohe Vertriebskosten können allerdings dazu beitragen, dass eine sittenwidrige Übervorteilung des Käufers vorliegt, weil der Verkaufspreis der Wohnung deren Verkehrswert um etwa das doppelte übersteigt (BGH, WM 2006, 2343 ff. (2345)).

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn zu dieser Doppelrolle der Bank besondere Umstände hinzutreten, etwa die Abwälzung eines Risikos aus dem eigenen notleidenden Kreditengagement der Bank auf den Anleger (BGH v. 20.03.2007, XI ZR 414/04, zitiert nach juris Rn. 50).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    Dementsprechend kann sich aus der grundsätzlich nur zu bankinternen Zwecken erfolgten Ermittlung des Beleihungswertes keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (BGH, v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, juris Rn. 45).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    Ein den Substantiierungsanforderungen genügender Vortrag zur sittenwidrigen Überteuerung erfordert die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren der erworbenen Wohnung (BGH, v. 13.03.2007, XI ZR 159/05, zitiert nach juris Rn. 27 ff.).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    In einem solchen Fall könne dem Anleger der Rechtsschein einer wirksame Vollmacht mangels eines Vertrauensverhältnisses zum Treuhänder nicht zugerechnet werden und die an dem Vertriebskonzept beteiligte Bank nicht wie ein gutgläubiger Dritter behandelt werden (BGH, WM 2004, 1529 ff. (1531); 1536 ff. (1538)).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    Anderenfalls würde das Kreditverwendungsrisiko auf die Bank verlagert, obwohl anerkanntermaßen bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit nicht einmal der Verkäufer einer Immobilie über den überhöhten Kaufpreis aufklären muss (BGH WM 2003, 1686 ff (1688; WM 2006, 2343 ff. (2345); WM 2007, 174 ff (175)).
  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    Der Gutglaubensschutz greift nach der Rechtsprechung des BGH sogar dann, wenn die umfassende Vollmacht eine Ermächtigung zur Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden enthält ( BGH, WM 2005, 327 ff. (329)).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 4 U 161/06
    Die Regelungen der §§ 172 ff. BGB setzen kein irgendwie geartetes Vertrauensverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen voraus, sondern knüpfen nur an die eigenverantwortliche Vollmachtskundgabe des Vertretenen an (BGH, WM 2006, 1060 ff (1062)).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und

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