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   OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03   

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OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03 (https://dejure.org/2004,10076)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2004 - 4 U 155/03 (https://dejure.org/2004,10076)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2004 - 4 U 155/03 (https://dejure.org/2004,10076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bürgenhaftung; Beweislastumkehr eines Saldoanerkenntnisses bei Führen eines Konto im Kontokorrent; Ersetzen der gesicherten Hauptforderung durch eine andere (Novation) in Abgrenzung zur blossen Änderung von Vertragsmodalitäten; Wirksamkeitskontrolle ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § ... 269 Abs. 3; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziffer 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB §§ 305 c ff.; ; BGB § 307 n. F.; ; BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § 767 Abs. 1; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 776; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Fage ob eine bankinterne Umschuldung ein neues Schuldverhältnis begründet oder lediglich eine Abänderung der bisherigen Vertragsmodalitäten gewollt ist - Berücksichtigung anderweitiger Sicherheiten bei der Beurteilung einer krassen finanziellen Überforderung des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    Anderweitige Sicherheiten, die der Hauptschuldner dem Kreditgeber gewährt hat, können bei der Beurteilung der finanziellen Überforderung nur dann berücksichtigt werden, wenn sie das Haftungsrisiko des Mithaftenden in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß beschränken (BGH WM 2000, 410, 412; NJW 2001, 815).

    Ein solches Eigeninteresse an der Darlehensgewährung, das ein Handeln allein aus emotionaler Verbundenheit voll ausgleichen würde (BGH ZIP 2001, 189, 192), ist zwar nicht schon darin zu sehen, dass die Beklagte in dem Unternehmen ihres Ehegatten, dem der Kredit zugute kam, beschäftigt war.

  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    Hier kam jedoch hinzu, dass der Beklagten vor der Darlehensgewährung von ihrem Ehegatten umfassende Befugnisse für Bankgeschäfte mit der Klägerin eingeräumt worden waren, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, wie bei bürgenden Geschäftsführern oder Gesellschaftern (dazu BGH WM 2000, 514) die Anwendbarkeit der Grundsätze der Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften zu verneinen.
  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    In der Regel begründen mehrere Kontoeröffnungs- und Kreditverträge auch mehrere Schuldverhältnisse (BGH WM 1991, 495, 496).
  • OLG Oldenburg, 04.09.2002 - 2 U 149/02

    Pflicht des Berufungsklägers zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    Es liegt auch kein Fall unstreitigen neuen Vorbringens vor, dessen Zulassung in der Berufungsinstanz in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert wird (bejahend Zöller-Gummer 24. Aufl. 2004 § 531 Rdnr. 25; einschränkend OLG Hamm MDR 2003, 650; ablehnend: OLG Düsseldorf U.v. 14.10.2003 - 23 U 222/02; OLG Celle OLGR 2003, 303; OLG Nürnberg OLGR 2003, 377; OLG Oldenburg NJW 2002, 3556).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    Anderweitige Sicherheiten, die der Hauptschuldner dem Kreditgeber gewährt hat, können bei der Beurteilung der finanziellen Überforderung nur dann berücksichtigt werden, wenn sie das Haftungsrisiko des Mithaftenden in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß beschränken (BGH WM 2000, 410, 412; NJW 2001, 815).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93

    Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    Nach der inzwischen übereinstimmenden Rechtsprechung des IX. und des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hängt die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Kreditinstituten mit privaten Sicherungsgebern geschlossene Bürgschafts- oder Mithaftungsverträge regelmäßig entscheidend vom Grad des Mißverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden Bürgen oder Mitverpflichteten ab (BGHZ 125, 206, 211; WM 2003, 275 f.).
  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 423/97

    Schadensersatzpflicht wegen Vollstreckung aus einem inhaltlich unbestimmten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt diese Beweislastumkehr, falls die Forderungen der Bank aus dem Kontokorrentkonto durch einen Dritten verbürgt worden sind, auch im Verhältnis zwischen Bank und Bürge (BGH WM 1999, 1499).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 222/02

    Haftung des Steuerberaters wegen fehlerhafter Erstellung der Steuererklärungen -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    Es liegt auch kein Fall unstreitigen neuen Vorbringens vor, dessen Zulassung in der Berufungsinstanz in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert wird (bejahend Zöller-Gummer 24. Aufl. 2004 § 531 Rdnr. 25; einschränkend OLG Hamm MDR 2003, 650; ablehnend: OLG Düsseldorf U.v. 14.10.2003 - 23 U 222/02; OLG Celle OLGR 2003, 303; OLG Nürnberg OLGR 2003, 377; OLG Oldenburg NJW 2002, 3556).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    Es kann dahinstehen, ob der Senat gemäß § 529 Abs. 1 Ziffer 1 ZPO an diese Auslegung, die keine Auslegungsfehler erkennen läßt, gebunden ist (so OLG Celle OLGR 2002, 238; a.A. BGH Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98

    Umfang einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03
    Wegen der mit einer Schuldumschaffung verbundenen einschneidenden Folgen ist im Zweifel davon auszugehen, dass nur eine Vertragsänderung gewollt ist und nicht ein neues Schuldverhältnis begründet werden soll (BGH NJW 2000, 2580).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 185/00

    Formularmäßige Einschränkung der Rechte des Bürgen

  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 214/90

    Darlegungspflicht bei Geltendmachung eines Kontokorrentsaldos ohne Anerkenntnis;

  • BGH, 10.12.2002 - XI ZR 82/02

    Wirksamkeit von Gesellschafterbürgschaften für eine GmbH

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 20/00

    Formularmäßige Zweckerklärung für eine Bürgschaft

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners

  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02

    Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

  • OLG Brandenburg, 26.04.2006 - 4 U 190/05

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser Überforderung des Bürgen

    Dies gilt - entgegen der Auffassung des Beklagten - nicht nur für den Geschäftsführer einer GmbH (vgl. dazu nur BGH WM 1996, 588, 592), sondern auch etwa für einen Handlungsbevollmächtigten, der eine GmbH anstelle des Geschäftsführers leitete und die Bürgschaft übernahm, um seinen Arbeitsplatz zu sichern (BGH, Urteil vom 16.12.1999, IX ZR 36/98) und nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats u.U. sogar für eine bürgende Ehefrau, die über eine uneingeschränkte Vollmachtsverhandlungen im Geschäftsverkehr für das von ihrem Ehemann geführte Unternehmen verfügte (Urteil vom 25.08.2004, 4 U 155/03).
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