Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehaltes gem. § 631 Abs. 1 BGB; Hilfsweise Aufrechnungserklärung in der zweiten Instanz; Voraussetzungen für eine wirksame Vereinbarung über die Geltung der Bestimmungen der Verdingungsordnung Bauleistungen Teil B (VOB/B)
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 201 a. F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 641 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3; ; AGBG § 5 a. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufgeschobener Verjährungsbeginn der letzten Rate bei Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.02.2007 - 17 O 359/05
- OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03
Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2005 (NJW 2005, 2771) geht der Senat davon aus, dass es sich im vorliegenden Fall um ein Aufrechnungsverhältnis und nicht nur um ein Verrechnungsverhältnis handelt, so dass die Zulässigkeit der erstmals in der Berufungsinstanz erklärten Aufrechnung an den Voraussetzungen des § 533 ZPO zu messen ist. - OLG Hamm, 09.11.2004 - 27 U 61/04
Sachdienlichkeit der erstmaligen Aufrechnung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
Die Zulassung der Aufrechnung ist gem. § 533 Nr. 1 ZPO als sachdienlich anzusehen, da die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung der Kläger diesen bereits rechtskräftig zuerkannt worden ist, so dass es keiner weiteren Aufklärung bedarf (vgl. OLG Hamm OLGR 2005, 94;… MünchKomm/Rimmelspacher, ZPO, 3. Aufl., § 533 Rn. 31). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
Die der Aufrechnung zugrunde liegenden Tatsachen sind im Streitfall jedoch nach §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen, da das Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Forderung aufgrund der Tatsache, dass der Beklagte das landgerichtliche Urteil insoweit nicht angefochten hat, als unstreitig anzusehen ist und neue unstreitige Tatsachen in der Berufungsinstanz immer zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NJW 2005, 291). - OLG Hamm, 03.12.1997 - 12 U 125/97
Keine VOB-Einbeziehung bei entsprechender Vorstellung der Parteien
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Kläger bei Vertragsschluss durch einen Architekten vertreten oder beraten wurden (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 1998, 885).