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   OLG Brandenburg, 25.10.2010 - 9 UF 78/10   

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https://dejure.org/2010,16662
OLG Brandenburg, 25.10.2010 - 9 UF 78/10 (https://dejure.org/2010,16662)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2010 - 9 UF 78/10 (https://dejure.org/2010,16662)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 9 UF 78/10 (https://dejure.org/2010,16662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601; BGB § 1603
    Höhe des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2010 - 9 UF 78/10
    Der Hinweis des Antragsgegners in seinem Schriftsatz vom 14. Oktober 2010 dazu, dass bis zur Scheidung auch die Tilgungen berücksichtigt werden müssten, geht in doppelter Hinsicht fehl: Zum einen wäre eine solche Überlegung nur bis zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung beachtenswert (BGH, FamRZ 2008, 963), zum anderen betrifft diese Überlegung den Ehegattenunterhalt und nicht - jedenfalls im Bereich des Mindestunterhalts - den Unterhalt des Kindes.
  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 9 UF 16/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2010 - 9 UF 78/10
    Hinsichtlich dieser Mindestunterhaltsansprüche trägt der Antragsgegner die vollständige Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er diese Ansprüche weder unter Berücksichtigung seiner tatsächlichen Einkünfte bzw. seines tatsächlichen Vermögens noch unter Beachtung eventuell zuzurechnender fiktiver Einkünfte zahlen kann (vgl. allgemein dazu die st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG NJW-RR 2009, 150 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.07.2006 - 16 WF 159/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Zumutbarkeit der Verwertung von aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2010 - 9 UF 78/10
    Insbesondere hinsichtlich der Lebensversicherung ist zudem zu beachten, dass der Antragsgegner angesichts des Mindestunterhalts, den er zugunsten der Tochter zu sichern hat, zu einer solchen Vermögensbildung auch nicht unter Beachtung der Rechtsprechung zur sogenannten ergänzenden Altersvorsorge berechtigt ist (Brandenburgisches OLG, FuR 2006, 523; FamRZ 2006, 1396, 1398; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1850; Borth, FPR 2004, 549, 552).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2010 - 9 UF 78/10
    Einkommenssteuerrückerstattungen oder -nachzahlungen sind grundsätzlich auf das jeweilige Kalenderjahr, in welches die Rückerstattung/Nachzahlung fällt, umzulegen (Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen OLG Ziff. 1.7 Abs. 1; st. Rspr. des BGH, FamRZ 1980, 984, 985; vgl. noch NK-BGB/ Schürmann , 2. Aufl. 2010, Vor §§ 1577, 1578 Rn. 217).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2006 - 9 UF 229/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für die Rechtsverteidigung gegen eine Klage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2010 - 9 UF 78/10
    Insbesondere hinsichtlich der Lebensversicherung ist zudem zu beachten, dass der Antragsgegner angesichts des Mindestunterhalts, den er zugunsten der Tochter zu sichern hat, zu einer solchen Vermögensbildung auch nicht unter Beachtung der Rechtsprechung zur sogenannten ergänzenden Altersvorsorge berechtigt ist (Brandenburgisches OLG, FuR 2006, 523; FamRZ 2006, 1396, 1398; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1850; Borth, FPR 2004, 549, 552).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2006 - 10 UF 96/06

    Prozessvergleich: Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2010 - 9 UF 78/10
    Insbesondere hinsichtlich der Lebensversicherung ist zudem zu beachten, dass der Antragsgegner angesichts des Mindestunterhalts, den er zugunsten der Tochter zu sichern hat, zu einer solchen Vermögensbildung auch nicht unter Beachtung der Rechtsprechung zur sogenannten ergänzenden Altersvorsorge berechtigt ist (Brandenburgisches OLG, FuR 2006, 523; FamRZ 2006, 1396, 1398; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1850; Borth, FPR 2004, 549, 552).
  • OLG Schleswig, 13.04.2012 - 10 UF 324/11

    Einsatz einer Abfindung zur Sicherstellung des Mindestunterhalts minderjähriger

    Weiterhin dürften bei der fehlenden Sicherstellung des Mindestunterhalts für die minderjährigen Kinder die Tilgungsanteile der Finanzierungslasten eines Hauses ohnehin außer Ansatz bleiben (OLG Brandenburg, ZFE 2011, S. 269 f.; Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, Rn. 867).
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