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   OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13   

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OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13 (https://dejure.org/2013,34709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2013 - 1 U 5/13 (https://dejure.org/2013,34709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2013 - 1 U 5/13 (https://dejure.org/2013,34709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche seitens des ehemaligen Vorstands eines Vereins bzgl. ehrverletzender Äußerungen auf deren Internetseite über die Veruntreuung von Vereinsgeldern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Unterlassungsansprüche des ehemaligen Vorstands eines Vereins hinsichtlich ehrverletzender Äußerungen auf der Internetseite des Vereins über die Veruntreuung von Vereinsgeldern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    Bei alledem sind fernliegende Deutungen ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (statt vieler: BVerfG NJW 2008, 1654, 1655, m. w. N.); andererseits behält auch eine Behauptung in "verdeckter Gestalt" als Verdachtsäußerung, Vermutung oder Möglichkeit ihren Charakter als Tatsachenbehauptung, wenn der Äußernde das Mitgeteilte als wahr suggeriert und dem Zuhörer als Schlussfolgerung nahelegt (BGH NJW 2006, 601, 602 f.; 2004, 598, 599; Senat, Urteil vom 05.03.2012, 1 U 8/11; Urteil vom 12.06.2002, 1 U 6/02; Palandt/Sprau, a. a. O., § 824, Rdnr. 5).

    An der Verbreitung unwahrer Tatsachen besteht regelmäßig kein schutzwürdiges Interesse (vgl. BVerfG, a. a. O.; BGH NJW 1984, 1102, 1103; Senat NJW-RR 2002, 1269, 1270, m. w. N.).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    Dazu muss die Äußerung vom Wortlaut ausgehend in dem Zusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist; sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (zum Ganzen: BGH NJW 2009, 1872, 1873; 2006, 830, 836; 2005, 279, 280 f.; Palandt/Sprau, a. a. O., § 824, Rdnr. 3; jeweils m. w. N.).

    Bei Mischtatbeständen, d. h. bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Elemente der Meinungsäußerung oder Werturteils enthalten, ist ein Herausgreifen einzelner Elemente nicht zulässig; für die vorzunehmende Abgrenzung ist vielmehr entscheidend, ob der Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass die Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt ist, oder ob die Äußerung überwiegend durch den Bericht tatsächlicher Vorgänge ihre Prägung erfährt und beim Adressaten als Darstellung in die Wertung eingekleideter Vorgänge, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind, verstanden wird (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416; BGH NJW 2010, 760, 762; 2006, 830, 836; Palandt/Sprau, a. a. O., § 824, Rdnr. 4); in Zweifelsfällen, in denen eine Trennung des wertenden vom tatsächlichen Gehalt den Sinn der Äußerung aufheben oder verfälschen würde, ist insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen, wobei die Wahrheit oder Unwahrheit des Tatsachenkerns dann im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung der schutzwürdigen Belange der streitenden Parteien zu berücksichtigen ist (BGH NJW 2010, 760, 762; 2009, 915, 916; Palandt/Sprau, a. a. O.).

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    Dazu muss die Äußerung vom Wortlaut ausgehend in dem Zusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist; sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (zum Ganzen: BGH NJW 2009, 1872, 1873; 2006, 830, 836; 2005, 279, 280 f.; Palandt/Sprau, a. a. O., § 824, Rdnr. 3; jeweils m. w. N.).

    Eine solche Schmähkritik liegt vor, wenn eine Äußerung nicht mehr einer Auseinandersetzung in der Sache dient und - bei aller Schärfe und Schonungslosigkeit - noch sachbezogen ist, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht und diese jenseits einer polemischen und überspitzten Kritik herabgewürdigt und gleichsam an den Pranger gestellt wird, mithin die Äußerung auf eine vorsätzliche und gezielte Ehrkränkung hinausläuft (BVerfG, a. a. O.; BGH NJW 2009, 1872, 1874; 2000, 3421; Palandt/Sprau, a. a. O., § 823, Rdnr. 102).

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Person erkennbar Gegenstand der medialen Darstellung ist, wofür es ausreicht, dass sie - auch ohne namentliche Nennung - anhand der dargestellten Informationen wenigstens für einen Teil des Adressatenkreises hinreichend erkennbar wird (BVerfG, a. a. O.; BGH, a. a. O.; NJW 2005, 2844, 2845; Palandt/Sprau, a. a. O.).

    Bei alledem ist nicht auf einen Durchschnittsrezipienten abzustellen, sondern darauf, ob sich die Identität für eine sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres erkennen oder mühelos ermitteln lässt (BVerfG, a. a. O.; BGH NJW 2005, 2844, 2845).

  • LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    Über die Rückzahlung dieses Betrages wurde zwischen dem Beklagten zu 1) und dem Kläger ein Rechtsstreit, Aktenzeichen: 12 C 70/09 AG Bad Liebenwerda und 1 S 4/11 LG Cottbus, geführt.

    Die im erstinstanzlichen Vortrag und in der Berufungserwiderung enthaltenen allgemeinen Bezugnahmen auf den Streitstoff des zum Aktenzeichen: 1 S 4/11 LG Cottbus geführten Rechtsstreits vermögen einen substantiierten Sachvortrag nicht zu ersetzen (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 253, Rdnr. 12 a), worauf die Beklagten in der Verfügung vom 31.07.2012 durch den Senat auch hingewiesen worden sind.

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    d) Soweit die streitgegenständlichen Veröffentlichungen nach den vorstehenden Ausführungen vom Kläger nicht hinzunehmende Tatsachenbehauptungen enthalten, folgt die für das Bestehen von Unterlassungsansprüchen erforderliche Wiederholungsgefahr ohne weiteres daraus, dass ihre Veröffentlichung bereits stattgefunden hat (vgl. BGH NJW 2004, 1035, 1036; Palandt/Bassenge, a. a. O., § 1004, Rdnr. 32).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08

    Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    48 Dabei geht das Landgericht noch zu Recht davon aus, dass die individuelle Betroffenheit von einer medialen Veröffentlichung, die zu einem Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen kann, nicht zwingend die Nennung des Namens der angesprochenen Person voraussetzt (vgl. BVerfG NJW 2004, 3619, 3620; BGH NJW 2009, 3576; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 823, Rdnr. 94).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    Bei Mischtatbeständen, d. h. bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Elemente der Meinungsäußerung oder Werturteils enthalten, ist ein Herausgreifen einzelner Elemente nicht zulässig; für die vorzunehmende Abgrenzung ist vielmehr entscheidend, ob der Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass die Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt ist, oder ob die Äußerung überwiegend durch den Bericht tatsächlicher Vorgänge ihre Prägung erfährt und beim Adressaten als Darstellung in die Wertung eingekleideter Vorgänge, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind, verstanden wird (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416; BGH NJW 2010, 760, 762; 2006, 830, 836; Palandt/Sprau, a. a. O., § 824, Rdnr. 4); in Zweifelsfällen, in denen eine Trennung des wertenden vom tatsächlichen Gehalt den Sinn der Äußerung aufheben oder verfälschen würde, ist insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen, wobei die Wahrheit oder Unwahrheit des Tatsachenkerns dann im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung der schutzwürdigen Belange der streitenden Parteien zu berücksichtigen ist (BGH NJW 2010, 760, 762; 2009, 915, 916; Palandt/Sprau, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2012 - 1 U 8/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen ehrverletzender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    Bei alledem sind fernliegende Deutungen ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (statt vieler: BVerfG NJW 2008, 1654, 1655, m. w. N.); andererseits behält auch eine Behauptung in "verdeckter Gestalt" als Verdachtsäußerung, Vermutung oder Möglichkeit ihren Charakter als Tatsachenbehauptung, wenn der Äußernde das Mitgeteilte als wahr suggeriert und dem Zuhörer als Schlussfolgerung nahelegt (BGH NJW 2006, 601, 602 f.; 2004, 598, 599; Senat, Urteil vom 05.03.2012, 1 U 8/11; Urteil vom 12.06.2002, 1 U 6/02; Palandt/Sprau, a. a. O., § 824, Rdnr. 5).
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
    Im Rahmen der streitigen Auseinandersetzung mit dem Beklagten zu 1) muss der Kläger sich auch eine scharfe oder übersteigerte Kritik, die den Schutzbereich der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit nicht verlässt, gefallen lassen (vgl. Senat NJW 1999, 3339, 3342; 1995, 886, 887; Palandt/Sprau, a. a. O., § 823, Rdnr. 102; jeweils m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06

    Unterlassungsanspruch: Geltendmachung im Rahmen eines einstweiligen

  • LG Kaiserslautern, 08.11.2011 - 1 S 5/11
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82

    Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06

    Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

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