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   OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11   

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https://dejure.org/2013,4487
OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11 (https://dejure.org/2013,4487)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2013 - 6 U 32/11 (https://dejure.org/2013,4487)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 6 U 32/11 (https://dejure.org/2013,4487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 64 Abs 1 GmbHG, § 64 Abs 2 GmbHG, § 823 Abs 2 BGB, § 253 HGB, § 421 ZPO, § 142 ZPO, § 143 InsO, § 19 Abs 2 InsO, § 302 Nr 1 InsO, § 46 GmbHG
    Darlegungs- und Beweislast, Insolvenzverwalter, stille Reserven, Überschuldung, Zahlung, Zahlung auf debitorisches Konto, § 64 Satz 1 GmbHG

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 370/99

    Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    Sie gelten, weil sie von der Gesellschaft durch Angabe ihrer Bankverbindung gegenüber ihren Gläubigern verursacht werden, als Zahlungen der Gesellschaft an die Bank (vgl. BGH, Urteil vom 11.9.2000, II ZR 370/99, NJW 2001, 304, zitiert nach Juris).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    91 Außerdem war den Beklagten in diesem Urteil vorzubehalten, ihren Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGH, Urteil vom 8.1.2001, II ZR88/99, BGHZ 146, 264, zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    Entsprechend hat der Senat tenoriert (vgl. BGH, Urteil vom 5.2.2007, II ZR 234/05, BGHZ 171, 46, zitiert nach Juris).
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    Zwar mag es sein, dass mit dem neu eröffneten Kreditrahmen, die die Bank offenbar der Schuldnerin eingeräumt hatte, Zahlungen vorgenommen worden sind, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar gewesen wären, nämlich die Bezahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer und Lohnsteueranteile hierauf (vgl. hierzu BGH, NJW 2007, 2118, Juris Rn 12).
  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06

    Schadenersatzforderungen aus einer Alkoholfahrt sind von der Restschuldbefreiung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    Es genügt nicht, dass eine vorsätzliche Handlung adäquat kausal zu einem Schaden geführt hat; vielmehr muss die Schadensfolge vom Vorsatz umfasst sein (BGH, Urteil vom 21.6.2007, IX ZR 29/06, NJW 2007, 2854, zitiert nach Juris).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    Deshalb darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (BGH, Urteil vom 26.6.2007, ZIP 2007, 1543, zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 280/07

    Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    Ist der Insolvenzverwalter seiner Darlegungslast im Hinblick auf die behauptete Überschuldung unter Berücksichtigung etwaiger stiller Reserven nachgekommen, ist es an den Beklagten, im Rahmen der ihnen obliegenden sekundären Darlegungslast im Einzelnen vorzutragen, in welchen Punkten stille Reserven oder sonstige für eine Überschuldung maßgebliche Werte in der Handelsbilanz nicht abgebildet sind (BGH, Urteil vom 16.3.2009, II ZR 280/07, ZIP 2009, 860, zitiert nach Juris).
  • BGH, 18.10.2010 - II ZR 151/09

    Fleischgroßhandel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    Die Beklagten sind für das Bestehen einer positiven Fortbestehensprognose darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 18.10.2010, II ZR 151/09, ZIP 2010, 2400, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 31.05.2012 - 27 U 25/12

    Rechtliche Einordnung eines Verstoßes gegen das Zahlungsverbot des § 130a Abs. 1

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    Dies führt dazu, dass er nicht als ein Anspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung i. S. von § 302 Nr. 1 InsO behandelt werden kann (so auch OLG Hamm, Urteil vom 31.5.2012, 27 U 25/12, ZIP 2012, 2106, zitiert nach Juris, für die Vorschrift des § 130 a HGB).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03

    Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2013 - 6 U 32/11
    Dabei muss er nicht jede denkbare Möglichkeit ausschließen, sondern nur naheliegende Anhaltspunkte und insoweit von den Gesellschaftern aufgestellte Behauptungen widerlegen (BGH, Urteil vom 7.3.2005, II ZR 138/03, ZIP 2005, 807, zitiert nach Juris Rn 6 m. w. N.).
  • BGH, 15.10.2007 - II ZR 236/06

    Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterfällt nicht dem BetrAVG

  • OLG Köln, 28.06.2013 - 19 U 91/10

    Zustandekommen eines Generalunternehmervertrages unter dem Vorbehalt der

    Die Darlegungs- und Beweislast der haftungsbegründenden Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung trägt derjenige, der daraus Rechte herleiten will, also etwa der Gläubiger bzw. der Insolvenzverwalter (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.02.2013 - 6 U 32/11 -, zitiert nach Juris, Rn. 50; Preuß, in Kübler/Prütting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, Loseblatt, § 15a Rn. 93), hier also die Klägerin.
  • OLG Köln, 25.01.2018 - 18 U 76/14
    Dies führt dazu, dass er nicht als ein Anspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung i. S. von § 302 Nr. 1 InsO behandelt werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 26.02.2013, Az.: 6 U 32/11, BeckRS 2013, 05332 m.w.N.).
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