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   OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16   

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https://dejure.org/2018,43487
OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16 (https://dejure.org/2018,43487)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2018 - 9 UF 165/16 (https://dejure.org/2018,43487)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 9 UF 165/16 (https://dejure.org/2018,43487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitskontrolle einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich im Zuge einer Scheidungsfolgenvereinbarung; Darlegung- und Beweislast hinsichtlich der Unwirksamkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 6 ; VersAusglG § 8 ; BGB § 138 Abs. 1
    Wirksamkeitskontrolle einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich im Zuge einer Scheidungsfolgenvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Selbst eine wesentliche Benachteiligung ist für sich allein ohne Bedeutung (BGH, FamRZ 2013, 195).

    Der Vertragsinhalt allein reicht für die Annahme der Sittenwidrigkeit in der Regel aber nicht aus, wenn sonst außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (BGH, Beschluss vom 17.01.2018, Az. XII ZB 20/17 nach juris; FamRZ 2017, 884; FamRZ 2013, 269; FamRZ 2013, 195; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1408 Rz. 11).

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle ist daher zu prüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr - und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten (BGH, FamRZ 2014, 1978; FamRZ 2014, 629; FamRZ 2013, 770; FamRZ 2004, 601).

    Das Gesetz kennt keinen unverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten des berechtigten Ehegatten (BGH, FamRZ 2007, 1309; FamRZ 2004, 601).

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 20/17

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Der Vertragsinhalt allein reicht für die Annahme der Sittenwidrigkeit in der Regel aber nicht aus, wenn sonst außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (BGH, Beschluss vom 17.01.2018, Az. XII ZB 20/17 nach juris; FamRZ 2017, 884; FamRZ 2013, 269; FamRZ 2013, 195; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1408 Rz. 11).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 303/13

    Wirksamkeitsprüfung für einen Ehevertrag: Vollständiger Ausschluss des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle ist daher zu prüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr - und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten (BGH, FamRZ 2014, 1978; FamRZ 2014, 629; FamRZ 2013, 770; FamRZ 2004, 601).
  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 318/11

    Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübungskontrolle in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle ist daher zu prüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr - und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten (BGH, FamRZ 2014, 1978; FamRZ 2014, 629; FamRZ 2013, 770; FamRZ 2004, 601).
  • BGH, 15.03.2017 - XII ZB 109/16

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags: Objektive und subjektive Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Der Vertragsinhalt allein reicht für die Annahme der Sittenwidrigkeit in der Regel aber nicht aus, wenn sonst außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (BGH, Beschluss vom 17.01.2018, Az. XII ZB 20/17 nach juris; FamRZ 2017, 884; FamRZ 2013, 269; FamRZ 2013, 195; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1408 Rz. 11).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 48/11

    Ehevertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung; Bedeutung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Der Vertragsinhalt allein reicht für die Annahme der Sittenwidrigkeit in der Regel aber nicht aus, wenn sonst außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (BGH, Beschluss vom 17.01.2018, Az. XII ZB 20/17 nach juris; FamRZ 2017, 884; FamRZ 2013, 269; FamRZ 2013, 195; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1408 Rz. 11).
  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 90/11

    Anpassung eines ehevertraglichen Verzichts auf den Versorgungsausgleich an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle ist daher zu prüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr - und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten (BGH, FamRZ 2014, 1978; FamRZ 2014, 629; FamRZ 2013, 770; FamRZ 2004, 601).
  • BGH, 29.04.2009 - XII ZB 182/07

    Außerachtlassung der Kürzung eines betrieblichen Anrechts wegen einer vor der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Das Gesetz kennt keinen unverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten des berechtigten Ehegatten (BGH, FamRZ 2007, 1309; FamRZ 2004, 601).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 11/09

    Ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
    Subjektiv sind die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die sonstigen Beweggründe zu berücksichtigen, die den begünstigten Ehegatten zu seinem Verlangen nach der ehevertraglichen Gestaltung veranlasst und den benachteiligten Ehegatten bewogen haben, diesem Verlangen zu entsprechen (BGH, FamRZ 2011, 1377; NJW 2008, 3426).
  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt zu

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