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   OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03   

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https://dejure.org/2005,12492
OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03 (https://dejure.org/2005,12492)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2005 - 4 U 4/03 (https://dejure.org/2005,12492)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 4 U 4/03 (https://dejure.org/2005,12492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrags wegen fehlender Devisengenehmigung; Inanspruchnahme eines Bürgen auf Dahrlehensrückzahlung; Indizien für eine konkludente Rechtswahl; Verstoß gegen tschechisches Devisenkontrollrecht

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 251 a Abs. 1; ; ZPO § ... 513 Abs. 2; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 607 Abs. 1; ; BGB § 608 a.F.; ; BGB § 765; ; BGB § 767; ; BGB § 768 Abs. 1; ; DevG § 14; ; DevG § 14 Abs. 1; ; DevG § 15; ; DevG § 16; ; DevG § 23 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 314/01

    Zum Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Herausgabe einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    Deutsches Recht gilt aber auch für Entstehen und Wirksamkeit der Bürgschaftsverpflichtung, hinsichtlich derer die Rechtsanknüpfung gesondert zu prüfen war (so stillschweigend: BGH, Urteil vom 10.04.2003, NJW 2003, 2605).

    Bereits diese drei Indizien - die hier mit dem Vertragsort M..., der Vertragsabfassung in deutscher Sprache und dem einheitlichen Gerichtsstand M... sämtlich vorliegen - genügen grundsätzlich für die stillschweigende Wahl deutschen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2003, NJW 2003, 2605).

  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 216/92

    Anwendbarkeit des IWF-Ü auf Kapitalübertragungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    Auf der Grundlage der Entscheidungen des BGH vom 08.11.1993 (2. Zivilsenat; WM 1994, 54-56) und vom 22.02.1994 (11. Zivilsenat; NJW 1994, 1868-1869) ist davon auszugehen, dass ein "Devisenkontrakt" (exchange contract) im Sinne des Art. VIII Abschnitt 2 b) Satz 1 IWFÜ eine Verpflichtung ist, die in Form grenzüberschreitender Zahlungsvorgänge den Devisenbestand eines Mitglieds beeinflussen und sich damit auf die Zahlungsbilanz auswirken kann.
  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90

    Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    Angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Unklagbarkeit von Zahlungsansprüchen, die in den Anwendungsbereich des Art. VIII Abschnitt 2 b) Satz 1 IWFÜ fallen, wegen des Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung kommt es - wie bei allen Zulässigkeitsvoraussetzungen - darauf an, ob die Unzulässigkeit der Klage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.1991, BGHZ 116, 77, 83).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    Für eine konkludente Rechtswahl genügt es, dass sich ein entsprechender realer Wille der Parteien mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrages oder den Umständen des Falles ergibt (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2000, 1002).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    Soweit im Rahmen des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 EGBGB auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten zu 2) abgestellt würde, läge auch dieser in Deutschland (vgl. hierzu für eine Bürgschaftsverpflichtung: BGH, Urteil vom 28.01.1993, NJW 1993, 1126; Palandt-Heldrich, Art. 28 EGBGB Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    Die Bürgschaftsschuld ist zwar eine eigenständige Leistungspflicht, die ihren Rechtsgrund in sich trägt und grundsätzlich unabhängig von dem Bestand der Hauptschuld gültig ist (vgl. BGH, NJW 2001, 1857).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    In dieser Hinsicht ist die Bürgschaft eine abhängige Hilfsschuld (so BGHZ 139, 214).
  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 42/96

    Zulässigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Rechtsfolgen der Verweigerung von der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    Zum einen hat der BGH in dem Urteil vom 28.01.1997 (11. Zivilsenat, WM 1997, 560-562) bei der Erörterung des dortigen Vertragsstrafenversprechens und der selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Gesellschafters für ein Darlehen nicht problematisiert, ob diese den Vertragsschluss und die Vertragsdurchführung sichernden Verpflichtungen des an dem Zustandekommen des Darlehensvertrages wirtschaftlich Interessierten ein anderes rechtliches Schicksal als der Darlehensvertrag selbst - der nicht als Devisenkontrakt eingestuft worden war - erfahren könnten.
  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    Ein anerkanntes Indiz für eine konkludente Rechtswahl ist neben dem Vertragsort und der Sprache des Originalvertrages (vgl. BGH, RIW 1997, 447) auch die Vereinbarung eines einheitlichen Gerichtsstandes (BGH, RIW 1976, 447).
  • BGH, 22.02.1994 - XI ZR 16/93

    Devisenkontrollen nach dem IWF-Übereinkommen (IWF-Ü)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 4/03
    Auf der Grundlage der Entscheidungen des BGH vom 08.11.1993 (2. Zivilsenat; WM 1994, 54-56) und vom 22.02.1994 (11. Zivilsenat; NJW 1994, 1868-1869) ist davon auszugehen, dass ein "Devisenkontrakt" (exchange contract) im Sinne des Art. VIII Abschnitt 2 b) Satz 1 IWFÜ eine Verpflichtung ist, die in Form grenzüberschreitender Zahlungsvorgänge den Devisenbestand eines Mitglieds beeinflussen und sich damit auf die Zahlungsbilanz auswirken kann.
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