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   OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01   

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https://dejure.org/2001,7709
OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01 (https://dejure.org/2001,7709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2001 - 11 W 15/01 (https://dejure.org/2001,7709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 11 W 15/01 (https://dejure.org/2001,7709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung; Verteidigungsanzeigefrist; Rechtsmittel; Versäumnisurteil

  • Anwaltsblatt

    § 707 ZPO, § 719 ZPO, § 331 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 276 Abs. 1; ; ZPO § 331 Abs. 3; ; ZPO § 276; ; ZPO § 707; ; ZPO § 719; ; ZPO § 707 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 337; ; ZPO § 719 Abs. 1 S. 2 2. Halbsatz; ; ZPO § 707 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bei gleichzeitiger Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 285
  • AnwBl 2002, 61
  • AnwBl 2002, 65
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 31.03.1999 - 16 W 21/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
    Der Umstand, dass das Gericht verkannt hat, dass es jedenfalls eine Ermessensentscheidung zu treffen hatte, macht die als vorgestellt gebunden getroffene Entscheidung greifbar gesetzeswidrig (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1017; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1450).

    Dies gilt auch dann, wenn auf Seiten des Beklagten die Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 S. 2 ZPO nicht glaubhaft gemacht sind (Zöller/Herget, a.a.O., § 719, Rn. 2 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 2000, 1017).

  • OLG Frankfurt, 20.04.1998 - 9 W 5/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
    Der Umstand, dass das Gericht verkannt hat, dass es jedenfalls eine Ermessensentscheidung zu treffen hatte, macht die als vorgestellt gebunden getroffene Entscheidung greifbar gesetzeswidrig (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1017; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1450).
  • KG, 13.03.1996 - 23 W 672/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
    Hinzu tritt, dass bei, der Versäumung der Frist des § 276 ZPO ein Wiedereinsetzungsantrag zwar dem Grunde nach denkbar, aber nur in dem Zeitraum zwischen Übergabe des Versäumnisurteils an die Geschäftsstelle und Zustellung sinnvoll ist, da ein bereits erlassenes Versäumnisurteil gegen den Beklagten auch an einer etwa gewährten Wiedereinsetzung unberührt bliebe (OLG Celle OLGR 1994, 271; KG MDR 96, 634).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.1993 - 10 W 12/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
    Diese Regel erfährt indes Einschränkungen bei einer greifbaren Gesetzeswidrigkeit, diese kann gegebenenfalls die sofortige Beschwerde gegen die Einstellungsentscheidung eröffnen (Thüringer Oberlandesgericht OLG NL 2000, 95; OLG München OLGR 95, 197; OLG Hamburg WUM 93, 466; OLG Karlsruhe MDR 93, 798).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1994 - 18 U 238/93

    Seetransport; Seestrecke; Haftung; Seefrachtrecht; Verpackung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
    Hinzu tritt, dass bei, der Versäumung der Frist des § 276 ZPO ein Wiedereinsetzungsantrag zwar dem Grunde nach denkbar, aber nur in dem Zeitraum zwischen Übergabe des Versäumnisurteils an die Geschäftsstelle und Zustellung sinnvoll ist, da ein bereits erlassenes Versäumnisurteil gegen den Beklagten auch an einer etwa gewährten Wiedereinsetzung unberührt bliebe (OLG Celle OLGR 1994, 271; KG MDR 96, 634).
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
    Der teilweise vertretenen gegenteiligen Auffassung, dass auch bei einem nicht in gesetzlicher Weise ergangenen Versäumnisurteil regelmäßig die Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 S. 2 gegeben sein müssen (OLG Köln OLGR 2000, 33 und die Nachweise bei Zöller/Herget a.a.O.) vermag nicht zu überzeugen.
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
    Bei versagender Prozesskostenhilfeentscheidung ist der belasteten Partei grundsätzlich eine Frist von etwa drei bis vier Werktagen einzuräumen, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie das Verfahren gegebenenfalls auf eigene Kosten weiterführen soll (BGH NJW 86, 257; VersR 82, 757; OLG Schleswig OLGR 1998, 74, 75).
  • BGH, 30.04.1982 - V ZB 6/82

    Prozeßkostenhilfe - Versagung - Überlegungsfrist - Fristbeginn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
    Bei versagender Prozesskostenhilfeentscheidung ist der belasteten Partei grundsätzlich eine Frist von etwa drei bis vier Werktagen einzuräumen, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie das Verfahren gegebenenfalls auf eigene Kosten weiterführen soll (BGH NJW 86, 257; VersR 82, 757; OLG Schleswig OLGR 1998, 74, 75).
  • BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Anwaltszwang im Unterhaltsverfahren (§ 114 Abs 1

    Das Gericht hat den vom Antragsteller persönlich gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag trotz des im Unterhaltsverfahren geltenden Anwaltszwangs nicht zum Anlass genommen, den Versäumnisbeschluss bis zur Entscheidung über den Antrag zurückzustellen (vgl. hierzu aber OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 11 W 15/01 -, juris, Rn. 13; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 276 Rn. 10; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 276 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23
    Der Senat folgt der Auffassung, wonach bei einer Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 719 Abs. 1 S. 2 ZPO im Falle des Einspruchs gegen ein gesetzwidrig erlassenes Versäumnisurteil nicht die zusätzlichen Voraussetzungen von § 707 Abs. 1 S. 2 ZPO vorliegen müssen (so auch: OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 713, 714; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1017; OLG Brandenburg, AnwBl 2002, 65; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 174; OLG Hamm, MDR 1978, 412).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 12 W 40/02

    Versäumnisurteil gegen den Beklagten: Einstweilige Einstellung der

    Zwar ist diese Frage umstritten, jedoch teilt der Senat die Auffassung des OLG Celle (NJW-RR 2000, 1017, ebenso Brandenburgisches OLG, AnwBl 2002, 65 f, OLG Koblenz FamRZ 2001, 174, OLG Hamm MDR 78, 412, Zöller, ZPO, 23. Aufl., Rz. 2 zu § 719 ZPO, Baumbach, ZPO, 60. A., Rz 5 zu § 719 ZPO, Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., Rz. 6 zu § 719 ZPO sowie Müssig, ZZP, Bd. 98, S. 324 ff).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.05.2010 - 17 Sa 46/09

    Schuldhafte Versäumung bei Nichtentscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch

    Als Beispiele werden angeführt, dass ein Gesuch um Prozesskostenhilfe noch nicht beschieden (LG Münster, Urteil vom 26.09.1990, MDR 1991 160; OLG Dresden, Urteil vom 17.10.1995, OLGR Dresden 1996 71f; OLG Rostock, Beschluss vom 10.01.2002, FamRZ 2002, 1134), oder erst unmittelbar vor dem Termin (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.1997, OLGR Schleswig 1998, 74) oder im Termin selbst (OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2001, NJW-RR 2002, 285) zurückgewiesen worden ist.
  • BVerfG, 22.11.2012 - 2 BvR 2113/12

    Teilweise unzulässige, im Übrigen mangels schweren Nachteils (§ 93a Abs 2 Buchst

    Das Oberlandesgericht hat zunächst festgestellt, dass das Landgericht vor der Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe prozessordnungswidrig ein Versäumnisurteil erlassen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 11 W 15/01 - juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. November 1997 - 8 UF 14/97 -, juris) und dadurch gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG verstoßen hat.
  • OLG Braunschweig, 23.06.2023 - 1 UF 165/22

    Gebot der Rechtsschutzgleichheit; Bedürftiger; Verfahrenskostenhilfeantrag;

    In derartigen Fällen steht das Fehlen einer schuldhaften Säumnis dem Erlass einer Versäumnisentscheidung in der Regel ebenso entgegen wie bei Eingang eines Verfahrenskostenhilfeantrags eines Antragsgegners nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens (vgl. LG Münster, a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2001 - 11 W 15/01 , juris Rn. 14).
  • LG Berlin, 25.08.2014 - 8 O 2/14

    HV, HVV, sofortige Beschwerde, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmereigenschaft

    Bei versagender Prozesskostenhilfeentscheidung ist der belasteten Partei grundsätzlich eine Frist von etwa drei bis vier Werktagen einzuräumen, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie das Verfahren gegebenenfalls auf eigene Kosten weiterführen soll (im Anschluss an OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01 - unter Bezugnahme auf BGH, NJW 98, 257; VersR 82, 757; OLG Schleswig, OLGR 98, 74, 75).
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