Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 75/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,40379
OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 75/07 (https://dejure.org/2008,40379)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2008 - 7 U 75/07 (https://dejure.org/2008,40379)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 7 U 75/07 (https://dejure.org/2008,40379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,40379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 75/07
    Diesem Erfordernis ist genügt, wenn die abgetretene Forderung nach Gegenstand und Umfang bestimmbar ist, was sich auch aus Umständen außerhalb der Abtretungsvereinbarung ergeben kann (BGH NJW 2000, 276, 277; Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 398, Rn. 14).
  • BGH, 26.01.1995 - VII ZR 240/93

    Gefahrgeneigte Tätigkeit: Dienstverschaffungsvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 75/07
    Etwas anderes gilt indes, wenn im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages der Arbeitnehmer einem anderen Unternehmer überlassen wird und der entsendende Unternehmer keinen tatsächlichen Einfluss auf die konkrete Verrichtung nehmen kann; dann ist der Arbeitnehmer Verrichtungsgehilfe nicht seines Arbeitgebers, sondern des empfangenden Unternehmers (BGH NJW-RR 1995, 659, 660; Brandenbg. OLG [12. Zivilsenat] OLG-NL 2006, 98, 99; OLG München a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1430, 1431; Palandt/Sprau a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1994 - 22 U 127/94

    Kranführer als Verrichtungsgehilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 75/07
    Etwas anderes gilt indes, wenn im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages der Arbeitnehmer einem anderen Unternehmer überlassen wird und der entsendende Unternehmer keinen tatsächlichen Einfluss auf die konkrete Verrichtung nehmen kann; dann ist der Arbeitnehmer Verrichtungsgehilfe nicht seines Arbeitgebers, sondern des empfangenden Unternehmers (BGH NJW-RR 1995, 659, 660; Brandenbg. OLG [12. Zivilsenat] OLG-NL 2006, 98, 99; OLG München a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1430, 1431; Palandt/Sprau a.a.O.).
  • OLG München, 12.04.2001 - 8 U 6333/99

    Übergang von Ersatzansprüchen gegen den Verursacher eines Brandes auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 75/07
    Das ist bei der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Verhältnis zu seinem Arbeitgeber regelmäßig der Fall (OLG München VersR 2003 216, 217; Palandt/Sprau, a.a.O., § 831, Rn. 6).
  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 75/07
    23 Zu einer Verrichtung bestellt ist, wem von einem anderen eine Tätigkeit übertragen ist, unter dessen Einfluss er allgemein oder im konkreten Fall handelt und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht (BGH WM 1998, 257, 259; Palandt/Sprau, a.a.O., § 831, Rn. 5).
  • BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01

    Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 75/07
    Die Exkulpation des Geschäftsherrn nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt voraus, dass er bei der Auswahl der bestellten Person sorgfältig vorgeht und die gefahrlose Durchführung der übertragenen Tätigkeiten sicherstellt, indem er sich davon überzeugt, dass der Verrichtungsgehilfe die dazu nötige Fähigkeit, Eignung und Zuverlässigkeit besitzt und die gesetzlichen Anforderungen für die durchzuführenden Tätigkeiten erfüllt (BGH NJW 2003, 288, 289 f.; Palandt/Sprau, a.a.O., § 831, Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 6 U 104/17

    Haftung eines mit der Leerung von Parkscheinautomaten beauftragten Unternehmers

    Er legt schon nicht dar, wie sein interner Geschäftsbetrieb organisiert ist, noch, welche Kontrollen und Überprüfungen er vorgenommen hat.Art und Ausmaß der Überwachung richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei wiederum insbesondere die Gefährlichkeit der übertragenen Tätigkeit zu berücksichtigen ist, aber auch die bisherige Bewährung des Mitarbeiters im Verhältnis zu der von ihm zu erfüllenden Aufgabe (BGH, Urt. vom 08.10.2002 - VI ZR 182/01; Brandenburgisches Oberlandesgericht, BeckRS 2008, 5070).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht