Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gesamtausbildungsunterhalt; Zeitlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium; Schutz des Unterhaltspflichtigen hinsichtlich einer eigenen Lebensplanung unter Einbeziehung der Dauer einer Unterhaltslast
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1610; ; BGB § 1615 l Abs. 2; ; BGB § 1615 l Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1601 § 1610 § 1615l Abs. 3 S. 2
Anforderungen an den zeitlichen Zusammenhang der Ausbildungsabschnitte; Pflicht der Eltern zur Finanzierung eines Hochschulstudiums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 22.03.2007 - 53 F 177/06
- OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88
Finanzierung eines Hochschulstudiums
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
Bei derartigen Ausbildungswegen muss ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Stadien bestehen (grundlegend BGH, FamRZ 1989, 853, 854).Die Grenze wird etwa bei einem Jahr liegen, kann aber auch bereits zuvor feststellbar sein (allgemein dazu BGH, NJW-RR 1989, 1156).
- BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96
Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
Insoweit kommt eine Unterhaltspflicht umso weniger in Betracht, je älter der Ausbildende bei Abschluss seiner Berufsausbildung ist (BGH, FamRZ 1998, 671, 672 linke Spalte). - BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 83/88
Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei Verzögerung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
Dabei ist zu beachten, dass das Studium zum einem möglichst frühen Zeitpunkt begonnen werden muss (BGH, FamRZ 1990, 149, 150). - BGH, 15.06.1994 - XII ZR 38/93
Rechtsnatur einer Klage auf Unterhalt nach Vereinbarung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
Arbeitet das Kind zunächst im erlernten Beruf, entfällt ein weiterer Unterhaltsanspruch für ein nachfolgend aufgenommenes Studium (BGH, NJW 1994, 2362, 2363).