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   OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99   

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https://dejure.org/2002,5041
OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/2002,5041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2002 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/2002,5041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2002 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/2002,5041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlussrechnung im Sinne des § 14 VOB/B; Berechnung des Vergütungsanspruchs nach § 6 Nr. 5 VOB/B nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages; Voraussetzungen für die Befreiung von der Vorlage eines den Bautenstand nachweisenden ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 5; ; VOB/B § ... 8 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 14; ; VOB/B § 16 Nr. 6; ; VGlO § 54; ; VGlO § 59; ; VGlO § 60; ; VGlO § 119; ; KO § 54; ; KO § 55; ; VOB § 8; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 543; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 6 Nr. 5 § 8 Nr. 2, 6 § 14
    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Massenfeststellung durch den Bauleiter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch beim Pauschalpreisvertrag ist Aufmaß nötig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 542
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Der Bauunternehmer muss seine Forderungen also nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offenlegen (BGH, Baurecht 1980, 356, 357; NJW 1995, 2712, 2713; NJW-RR 1998, 234; NJW-RR 1998, 236; NJW-RR 1999, 960 und dem Grundsatz nach bestätigt in NJW 2001, 521).

    Maßgebend sind die Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers, die Umfang und Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung bestimmen und begrenzen (BGH, a.a.O., NJW 2001, 521).

  • OLG Nürnberg, 26.02.1999 - 6 U 3167/98

    Vertretung durch Architekten bei Besprechung der Schlußrechnung nach VOB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Entsendet daher ein Bauherr zu einer Besprechung über die Schlussrechnung den bauleitenden Architekten, so gelten die vom Architekten dabei bestätigten Leistungen grundsätzlich als prüffähig abgerechnet, auch wenn der Architekt keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht hatte (OLG Nürnberg MDR 1999, 802).

    Für diesen ist unbestritten, dass er berechtigt ist, mit Bindungswirkung auch für den Bauherrn die geleisteten Massen als Grundlage für die Abrechnung des Bauvorhabens aufzunehmen (etwa Kammergericht 20.06.1995, IBR 1995, 517, OLG Nürnberg MDR 1999, 802, 803).

  • BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90

    Vergütung: Überzahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Zur verbindlichen abschließenden vertraglichen Regelung der sich aus einem Bauvorhaben ergebenden Vergütungsansprüche ist der Architekt oder Bauleiter grundsätzlich nicht befugt (BGH IBR 92, 350).
  • KG, 20.06.1995 - 7 U 556/95

    Welche Wirkungen hat ein gemeinsames Aufmaß?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Für diesen ist unbestritten, dass er berechtigt ist, mit Bindungswirkung auch für den Bauherrn die geleisteten Massen als Grundlage für die Abrechnung des Bauvorhabens aufzunehmen (etwa Kammergericht 20.06.1995, IBR 1995, 517, OLG Nürnberg MDR 1999, 802, 803).
  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 82/96

    Darlegungs-und Beweislast bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Der Bauunternehmer muss seine Forderungen also nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offenlegen (BGH, Baurecht 1980, 356, 357; NJW 1995, 2712, 2713; NJW-RR 1998, 234; NJW-RR 1998, 236; NJW-RR 1999, 960 und dem Grundsatz nach bestätigt in NJW 2001, 521).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen eines Pauschalvertrages muss nicht zwingend durch ein Aufmaß erfolgen, sie kann sich auch aus den Umständen der Vertragsabwicklung ergeben Entscheidend ist allein, dass die nachträgliche Bewertung der erbrachten Leistung den Besteller in die Lage versetzt, sich sachgerecht zu verteidigen Eine ausreichend aufgegliederte, gewerkebezogenen Kalkulation kann im Einzelfall genügen (BGH MDR 1999, 801, 802, BGHZ 140, 365) Der Auftraggeber kann grundsätzlich nicht pauschal den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlussrechnung erheben, wenn sein Planungsbüro die Schlussrechnung des Auftragnehmers über erbrachte Leistungen geprüft und als prüfbar bezeichnet hat (BGH IBR 2002, 68).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen eines Pauschalvertrages muss nicht zwingend durch ein Aufmaß erfolgen, sie kann sich auch aus den Umständen der Vertragsabwicklung ergeben Entscheidend ist allein, dass die nachträgliche Bewertung der erbrachten Leistung den Besteller in die Lage versetzt, sich sachgerecht zu verteidigen Eine ausreichend aufgegliederte, gewerkebezogenen Kalkulation kann im Einzelfall genügen (BGH MDR 1999, 801, 802, BGHZ 140, 365) Der Auftraggeber kann grundsätzlich nicht pauschal den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlussrechnung erheben, wenn sein Planungsbüro die Schlussrechnung des Auftragnehmers über erbrachte Leistungen geprüft und als prüfbar bezeichnet hat (BGH IBR 2002, 68).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Der Bauunternehmer muss seine Forderungen also nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offenlegen (BGH, Baurecht 1980, 356, 357; NJW 1995, 2712, 2713; NJW-RR 1998, 234; NJW-RR 1998, 236; NJW-RR 1999, 960 und dem Grundsatz nach bestätigt in NJW 2001, 521).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95

    Rückgriff gegen den Scheckaussteller - Beteiligter einer Bau-ARGE

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Ausgeschlossen ist damit insbesondere der durch die aus Anlass des Konkurses erfolgte Kündigung entstehende Schadensersatzanspruch nach § 8 VOB (Rarsten Schmidt, KO, 17. Aufl., § 55 KO, Anm. 4, OLG Düsseldorf ZIP 96, 1749).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 176/98

    Zahlung an einen Subunternehmer mit befreiender Wirkung nach Erlaß eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Gleichzeitig erlosch damit die Befugnis der Beklagten, gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B befreiende Zahlungen unmittelbar an die Subunternehmer zu leisten (BGHNJW 1986, 2761; OLG Dresden IBR 1998, 236; BGHZ 142, 72).
  • OLG Dresden, 04.10.2000 - 12 U 1801/99

    Abrechnung durch den Insolvenzverwalter

  • OLG Dresden, 19.03.1998 - 4 U 3225/97

    Welche Wirkung hat eine Direktzahlung an SubU gem. § 16 Nr. 6 VOB/B gegenüber dem

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95

    Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der

  • OLG Nürnberg, 12.05.1993 - 13 U 3411/92

    GU-Vertrag: Wie wird nach Kündigung abgerechnet?

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

  • OLG Frankfurt, 26.05.1995 - 10 U 122/94

    Aufmaß nach Kündigung notwendig!

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

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