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   OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07   

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https://dejure.org/2008,9790
OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07 (https://dejure.org/2008,9790)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2008 - 5 U 59/07 (https://dejure.org/2008,9790)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 5 U 59/07 (https://dejure.org/2008,9790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an eine Pflicht zur Erstattung von Erschließungsbeiträgen für ein Eckgrundstück aufgrund einer vertraglichen Regelung; Überprüfbarkeit einer Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 256; ; ZPO § ... 256 Abs. 1; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 524 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 8 Abs. 1; ; BGB § 103; ; BGB § 446 a.F.; ; BauGB § 127; ; BauGB § 127 Abs. 1; ; BauGB § 135 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung von nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags erhobenen Erschließungsbeiträgen - Erstattungspflicht des Verkäufers aufgrund kaufvertraglicher Freistellungsvereinbarung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
    Aus dieser Verweisung und dem Regelungsgehalt des § 546 ZPO ergibt sich nicht, dass das Berufungsgericht - bei der Kontrolle des vom erstinstanzlichen Gericht ermittelten Inhalts einer Vereinbarung - die mit der richterlichen Vertragsauslegung verbundene rechtliche Würdigung festgestellter Tatsachen in geringerem - nämlich revisionsrechtlich beschränktem - Umfang überprüfen dürfte als die von der Vorinstanz festgestellte Tatsachengrundlage des Vertragsinhalts, für deren Überprüfung § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gilt (vgl. BGH NJW 2004, 2751).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
    Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, die Aufwendungen würden durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung (z.B. der Kaufsache) wieder eingebracht worden sein ("Rentabilitätsvermutung"; BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; BGH NJW 1983, 442), 443).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
    Wer - wie vorliegend der Kläger - die Forderung, von der er Befreiung verlangt, selbst mit einem Rechtsbehelf bekämpft, bringt dadurch grundsätzlich zum Ausdruck, dass er deren Beseitigung noch für möglich, den Anspruch des Dritten also noch nicht für endgültig gesichert hält (vgl. BGH NJW 2007, 1809).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
    Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, die Aufwendungen würden durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung (z.B. der Kaufsache) wieder eingebracht worden sein ("Rentabilitätsvermutung"; BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; BGH NJW 1983, 442), 443).
  • BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80

    Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
    Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, die Aufwendungen würden durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung (z.B. der Kaufsache) wieder eingebracht worden sein ("Rentabilitätsvermutung"; BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; BGH NJW 1983, 442), 443).
  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90

    Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (so BGHZ 114, 193 mwN.) können zwar Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung in die auf dem Geschäftswillen der Vertragsparteien beruhende Vermutung einbezogen werden, im synallagmatischen Austauschverhältnis seien Leistung und Gegenleistung gleichwertig.
  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
    In einem solchen Fall ist grundsätzlich die Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des in Anspruch Genommenen der richtige Weg (vgl. BGH NJW 1993, 1137 mwN.).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
    Auch unter Einbeziehung der außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände in die Auslegung, soweit sie einen Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1002), folgt nichts anderes.
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 73/81

    Öffentliche Lasten bei Grundstückskauf als Käuferverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
    Nach der gesetzlichen Regelung der § 446 BGB a.F. iVm. § 103 BGB - bei zu "entrichtenden" Lasten iSv. § 103 BGB handelt es sich nach einhelliger Meinung um "fällige" Lasten (BGH NJW 1982, 1278 mwN.) - hat der Kläger als Käufer des Grundstücks Flur 12, Flurstück 575/2, der Gemarkung N..., die nach der Übergabe des Kaufgegenstandes fällig gewordenen Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Erschließungsanlage "...ring/W..." gegenüber der ...stadt N... zu tragen.
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