Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 148/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Gestattung einer Darlehensauszahlung an einen Dritten im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Wirksamkeit einer Auszahlungsklausel in einem Verbraucherdarlehensvertrag; Rechtsschein einer wirksamen Weisung bei Unwirksamkeit einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 177; ; BGB § ... 305 c Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 346; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 355; ; BGB § 357; ; BGB § 357 Abs. 1; ; BGB § 358 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 358 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 358 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 358 Abs. 3; ; BGB § 358 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 358 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 488 Abs. 1; ; BGB § 491; ; BGB § 495; ; BGB § 495 Abs. 1; ; BGB § 488 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 305c § 307 § 488 Abs. 1
Zu den Auswirkungen des Widerrufs eines verbundenen Geschäfts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 06.09.2006 - 12 O 110/06
- OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 148/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 148/06
Die Zurverfügungstellung eines Darlehens im Sinne des § 488 Abs. 1 BGB kann nicht nur durch eine Auszahlung an den Darlehensnehmer selbst erfolgen, sondern auch durch einen Auszahlung an einen Dritten, sofern diese auf einer wirksamen Anweisung durch den Darlehensnehmer beruht (vgl. nur BGH NJW 2003, 422; NJW 2006, 2099; ZIP 2006, 846). - BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01
Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 148/06
Die Zurverfügungstellung eines Darlehens im Sinne des § 488 Abs. 1 BGB kann nicht nur durch eine Auszahlung an den Darlehensnehmer selbst erfolgen, sondern auch durch einen Auszahlung an einen Dritten, sofern diese auf einer wirksamen Anweisung durch den Darlehensnehmer beruht (vgl. nur BGH NJW 2003, 422; NJW 2006, 2099; ZIP 2006, 846). - BGH, 21.03.2006 - XI ZR 204/03
Rückabwicklung von Darlehensverträgen nach Widerruf nach dem HWiG
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 148/06
Die Zurverfügungstellung eines Darlehens im Sinne des § 488 Abs. 1 BGB kann nicht nur durch eine Auszahlung an den Darlehensnehmer selbst erfolgen, sondern auch durch einen Auszahlung an einen Dritten, sofern diese auf einer wirksamen Anweisung durch den Darlehensnehmer beruht (vgl. nur BGH NJW 2003, 422; NJW 2006, 2099; ZIP 2006, 846). - BGH, 14.07.1998 - XI ZR 272/97
Formularmäßige Vereinbarung der Rechtsfolgen von Zahlungen an einen Treuhänder in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 148/06
Daraus hat der BGH in dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil vom 14.07.1998 - XI ZR 272/97 - abgeleitet, dass das Risiko des Verlustes der Valuta auf dem Weg zum Darlehensnehmer dem Darlehensgeber zugewiesen sei. - BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 148/06
Unwirksam ist vielmehr eine Auszahlungsklausel nur dann, wenn sie das Risiko des Verlustes der Darlehensvaluta bei einem "sozusagen als verlängerter Arm des Darlehensgebers tätig" gewordenen Dritten (so die Formulierung in dem Urteil des BGH vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05 - Rn. 16 zitiert nach juris) auf dem Weg zum Darlehensnehmer auf diesen verlagert, nicht aber, wenn der Dritte anstelle des Darlehensnehmers den Kreditbetrag erhalten soll, weil dies im Interesse des Darlehensnehmers liegt und/oder der Dritte im Interesse des Darlehensnehmers tätig werden soll.