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   OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15 (VKH)   

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https://dejure.org/2015,23914
OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15 (VKH) (https://dejure.org/2015,23914)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2015 - 9 WF 86/15 (VKH) (https://dejure.org/2015,23914)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2015 - 9 WF 86/15 (VKH) (https://dejure.org/2015,23914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrangiger Einsatz vorhandenen Vermögens (hier: private Rentenversicherung) zur Finanzierung des Verfahrens durch einen Verfahrensbeteiligten; Anordnung der Einmalzahlung aus dem Vermögen auf die Verfahrenskosten in Höhe des den Schonbetrag übersteigenden Rückkaufswerts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 560
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11

    Verfahrenskostenhilfe: Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15
    Für die Feststellung, dass die Verwertung der Versicherung die angemessene Altersvorsorge wesentlich erschweren würde, ist jedoch die Darlegung erforderlich, dass der Antragsgegner ohne die Versicherung im Alter voraussichtlich sozialleistungsbedürftig würde (BGH, a.a.O., BVerwGE 85, 102 ; Senat, JurBüro 2012, 595 ).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15
    Eine Rentenversicherung ist ein Vermögenswert, der grundsätzlich nicht geschützt ist, es sei denn, es würde sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge ("Riestervertrag") handeln ( § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO in Verb. mit § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII ; vgl.: BGH, FamRZ 2010, 1643 ).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86

    Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15
    Für die Feststellung, dass die Verwertung der Versicherung die angemessene Altersvorsorge wesentlich erschweren würde, ist jedoch die Darlegung erforderlich, dass der Antragsgegner ohne die Versicherung im Alter voraussichtlich sozialleistungsbedürftig würde (BGH, a.a.O., BVerwGE 85, 102 ; Senat, JurBüro 2012, 595 ).
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