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OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15 (VKH) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorrangiger Einsatz vorhandenen Vermögens (hier: private Rentenversicherung) zur Finanzierung des Verfahrens durch einen Verfahrensbeteiligten; Anordnung der Einmalzahlung aus dem Vermögen auf die Verfahrenskosten in Höhe des den Schonbetrag übersteigenden Rückkaufswerts ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 26.02.2015 - 39 F 75/10
- OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15 (VKH)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2015, 560
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
Verfahrenskostenhilfe: Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung als …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15
Für die Feststellung, dass die Verwertung der Versicherung die angemessene Altersvorsorge wesentlich erschweren würde, ist jedoch die Darlegung erforderlich, dass der Antragsgegner ohne die Versicherung im Alter voraussichtlich sozialleistungsbedürftig würde (…BGH, a.a.O., BVerwGE 85, 102 ; Senat, JurBüro 2012, 595 ). - BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15
Eine Rentenversicherung ist ein Vermögenswert, der grundsätzlich nicht geschützt ist, es sei denn, es würde sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge ("Riestervertrag") handeln ( § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO in Verb. mit § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII ; vgl.: BGH, FamRZ 2010, 1643 ). - BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86
Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15
Für die Feststellung, dass die Verwertung der Versicherung die angemessene Altersvorsorge wesentlich erschweren würde, ist jedoch die Darlegung erforderlich, dass der Antragsgegner ohne die Versicherung im Alter voraussichtlich sozialleistungsbedürftig würde (BGH, a.a.O., BVerwGE 85, 102 ; Senat, JurBüro 2012, 595 ).