Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20432
OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09 (https://dejure.org/2010,20432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2010 - 4 U 95/09 (https://dejure.org/2010,20432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 4 U 95/09 (https://dejure.org/2010,20432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    KomGArbG BB, WasG BB, OBG BB, Brand/KatSchG BB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung für Löschwascher aus Anlass eines Großbrandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BrbBKG § 47 Abs. 1 S. 1; BrbBKG § 15 Abs. 2 S. 2
    Kostentragung für Löschwascher aus Anlass eines Großbrandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09
    Gemäß § 40 BrbOBG verjähren Entschädigungsansprüche innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Geschädigte von dem Schaden und der zur Entschädigung verpflichteten Körperschaft Kenntnis erlangt hat; diese Vorschrift ist § 852 BGB a.F. nachgebildet (vgl. BGH Urt. v. 12.10.1978 - III ZR 162/76 - Rz. 32; BGH Urt. v. 06.05.1993 - III ZR 2/92 - Rz. 22, jeweils zu der inhaltsgleichen Vorschrift in § 44 OBG-NW a.F.).

    Verjährung wäre danach nach Ablauf der 3-Jahres-Frist gemäß § 40 BrbOBG am 12.01.2009 eingetreten, da der Kläger jedenfalls zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung am 12.01.2006 aufgrund der ihm bekannten Tatsachen in der Lage war, gegen die Beklagte als Anspruchsgegnerin, sei es auch nur eine Feststellungsklage, zu erheben, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht hatte, dass sie ihm zumutbar war (so BGH Urt. v. 06.05.1993 - III ZR 2/92 - Rz. 22, zu der inhaltsgleichen Vorschrift in § 44 OBG-NW a.F.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 1 S 191.07

    Beschwerde; Stattgabe; Ordnungsverfügung; Brandschutz; Tiefgarage;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09
    Dies übersieht das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 28.05.2008 (Az. 1 S 191.07 - zitiert nach juris), in welchem das OVG - ohne nähere Begründung - die Übertragung der Wasserversorgung auf die Gemeinden als umfassend im Sinne einer Gesamtübertragung sowohl der Trinkwasser- als auch der Löschwasserversorgung angesehen hat.
  • VGH Bayern, 18.08.1987 - 23 B 85 A.2655

    Benutzungszwang an Wasserversorgung auch für Feuerlöscheinrichtungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09
    Die Bewältigung der einen Aufgabe Trinkwasserversorgung verlangt jedoch nicht die Erfüllung der anderen Aufgabe Löschwasserversorgung noch setzt sie sie voraus (so VGH München Urteil vom 18.08.1987 - Az.: 23 B 25 A.2655 - NVwZ 1988, 564; vgl. auch Missling in Infrastrukturrecht [IR] 2005, 204).
  • BGH, 12.10.1978 - III ZR 162/76

    Verjährung eines Amtshaftungsanspruches wegen rechtswidrig erteilter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09
    Gemäß § 40 BrbOBG verjähren Entschädigungsansprüche innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Geschädigte von dem Schaden und der zur Entschädigung verpflichteten Körperschaft Kenntnis erlangt hat; diese Vorschrift ist § 852 BGB a.F. nachgebildet (vgl. BGH Urt. v. 12.10.1978 - III ZR 162/76 - Rz. 32; BGH Urt. v. 06.05.1993 - III ZR 2/92 - Rz. 22, jeweils zu der inhaltsgleichen Vorschrift in § 44 OBG-NW a.F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht