Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz aus Verkehrsunfall; Unfallereignis auf Betriebsweg; Ausschluss der Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung; Haftung für Personenschäden ; Auslösung des Versicherungsfalls jedoch durch eine betriebliche Tätigkeit ; Fahrt von ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
SGB VII § 8 Abs. 1; ; SGB VII § ... 8 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 4; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 105 Abs. 1; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; RVO § 636; ; RVO § 637; ; RVO § 550 Abs. 1; ; RVO § 548 Abs. 1 Satz 1; ; DÜG § 1; ; EGBGB Art. 229 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Haftungsausschluss gem. § 104 SGB VII - Unfall auf einem Betriebsweg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 24.10.2001 - 11 O 247/01
- OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91
Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH VersR 1959, 52, 53; BGHZ 116, 30, 34) kam es vielmehr darauf an, ob sich der Unfall im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang darstellte.Entscheidend war, ob sich in dem Unfall das betriebliche Verhältnis zwischen Schädiger und dem Geschädigten manifestiert oder ob insoweit zur dienstlichen bzw. betrieblichen Beziehung zwischen beiden kein oder nur ein loser Zusammenhang bestanden hatte (BGHZ 116, 30, 34).
Im vorliegenden Fall aber handelt es sich um die Rückfahrt des Klägers von seinem betrieblichen Einsatzort nach Hause, die ebenso wie die Fahrt zur Arbeitsstelle oder zum auswärtigen Beschäftigungsort grundsätzlich Privatsache und damit von der Haftungsbeschränkung nicht erfasst ist (vgl. BGHZ 116, 30, 34).
- BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00
Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
Schon unter der Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) und der zu ihr ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die hinsichtlich der Abgrenzungskriterien zwischen Wege- und Betriebswegeunfall auch nach der gesetzlichen Neuregelung heranzuziehen ist (BGHZ 145, 311, 315), wäre die Beklagte nicht von der Haftung aus dem Verkehrsunfall für Personenschäden befreit gewesen.Soweit die Beklagte sich für ihre gegenteilige Ansicht auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 311 ff) und des OLG Stuttgart vom 15. August 2001 (4 U 258/00) bezieht, verkennt sie, dass diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde lagen.
- BGH, 21.11.1958 - VI ZR 255/57
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH VersR 1959, 52, 53; BGHZ 116, 30, 34) kam es vielmehr darauf an, ob sich der Unfall im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang darstellte. - OLG Brandenburg, 07.03.2001 - 14 U 44/00
Begriff des Betriebsweges
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Sache 14 U 44/00, in der der Senat seiner Entscheidung das Haftungsprivileg (§ 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII) zugrunde gelegt hat. - OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 4 U 258/00
Verkehrsunfall auf einer Heimfahrt von einer auswärtigen Baustelle als …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
Soweit die Beklagte sich für ihre gegenteilige Ansicht auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 311 ff) und des OLG Stuttgart vom 15. August 2001 (4 U 258/00) bezieht, verkennt sie, dass diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde lagen.
- OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Sturzes auf einem schnee- und …
25.000,00 EUR Schmerzensgeld wurde einem Verkehrsunfalloper mit Schädel-Hirntrauma, einer offenen Ellenbogengelenks-Luxationstrümmerfraktur links, einer Fraktur der proximalen Ulna, einer Abrissfraktur am großen Rollbügel des Oberschenkelknochens und einer Komplexinstabilität des linken Kniegelenks mit Zerreißung des vorderen Kreuzbandes und des inneren Seitenbandes etc. durch das brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 28.08.2002 (14 U 154/01; zitiert nach juris) zugebilligt.