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   OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 15 UF 154/05   

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https://dejure.org/2006,27550
OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 15 UF 154/05 (https://dejure.org/2006,27550)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2006 - 15 UF 154/05 (https://dejure.org/2006,27550)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2006 - 15 UF 154/05 (https://dejure.org/2006,27550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für das gemeinsame Kind auf einen Elternteil; Wesentliche Kriterien für die Ermittlung des maßgeblichen Kindeswohls

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 621 e Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 15 UF 154/05
    Dem stünde entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 15 UF 154/05
    Dem stünde entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02

    Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 15 UF 154/05
    So ist seit Jahrzehnten anerkannt, dass der Kindeswille - abhängig vom Alter des Kindes, mit zunehmendem Alter in größerem Maße - neben der Erziehungsfähigkeit der Eltern nur eines von mehreren Kriterien für das Kindeswohl ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 186; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1952).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99

    Berücksichtigung des Kindeswillens bei Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 15 UF 154/05
    So ist seit Jahrzehnten anerkannt, dass der Kindeswille - abhängig vom Alter des Kindes, mit zunehmendem Alter in größerem Maße - neben der Erziehungsfähigkeit der Eltern nur eines von mehreren Kriterien für das Kindeswohl ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 186; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1952).
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