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OLG Brandenburg, 28.10.2008 - 10 UF 90/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach Absetzung eines Urteils später als fünf Monate nach Verkündung
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 315 Abs. 3; ; ZPO § 310 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 522 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 517; ZPO § 520
Berufungseinlegung bei fehlender Urteilszustellung: Anforderungen an die fristgerechte Berufungsbegründung - Auslegung der Berufungsschrift - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eisenhüttenstadt, 14.12.2007 - 7 F 201/06
- OLG Brandenburg, 28.10.2008 - 10 UF 90/08
- BGH, 26.05.2010 - XII ZB 205/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.2004 - XII ZR 270/02
Aufhebung einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2008 - 10 UF 90/08
Darauf, dass die Absetzung des vollständigen Urteils nach dessen Verkündung grundsätzlich spätestens binnen fünf Monaten nach der Verkündung nachgeholt werden muss (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1277 m. w. N.), kommt es vorliegend nicht an. - BGH, 15.10.2003 - XII ZB 102/02
Anforderungen an die Begründung einer zur Fristwahrung eingelegten Berufung
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2008 - 10 UF 90/08
Allerdings kann der Hinweis der Partei in der Berufungsschrift, das anzufechtende Urteil sei noch nicht zugestellt und sie müsse die Berufung zur Wahrung der Fünfmonatsfrist einlegen, dahin ausgelegt werden, dass das Urteil, gleich welchen Inhalts, in dem Umfang angefochten wird, in dem es den Rechtsmittelführer beschwert (vgl. BGH, FamRZ 2004, 22).