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   OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17   

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https://dejure.org/2019,2875
OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17 (https://dejure.org/2019,2875)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2019 - 6 U 65/17 (https://dejure.org/2019,2875)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 6 U 65/17 (https://dejure.org/2019,2875)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 652
    Zur Aufklärungspflicht des Maklers über für Kaufobjekt bestehendes Schallschutzprogramm eines zukünftigen Flughafens

  • RA Kotz

    Pflichten des Maklers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz wegen falsche Aufklärung hinsichtlich Schallschutzplanungen in Flughafennähe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Käufers eines Hausgrundstücks gegen den Makler wegen unrichtiger Informationen über geplante Schallschutzmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Käufers eines Hausgrundstücks gegen den Makler wegen unrichtiger Informationen über geplante Schallschutzmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann und worüber muss ein Makler aufklären?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Informationspflichten eines Maklers und die Gelder für eine Schallschutzmaßnahme

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reihenhaus in Flughafennähe erworben - Käuferin verlangt wegen angeblicher Fehlinformationen zum Schallschutz vom Makler Schadenersatz

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Umfang der Informationspflicht des Maklers bei Immobilienkauf

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche des Käufers gegen Makler wegen unrichtiger Informationen über Schallschutzmaßnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Worüber muss der Makler aufklären?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann und worüber muss ein Makler aufklären? (IMR 2019, 255)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 825
  • NZM 2019, 860
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.1981 - IVa ZR 85/80

    Maklerrecht - Sorgfaltspflicht des Maklers - Weitergabe von Auskünften -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17
    Für die Richtigkeit der Angaben muss der Makler aber nicht ohne weiteres einstehen, denn meistens handelt es sich nur um die Weitergabe von Mitteilungen, die der Makler vom Verkäufer erhalten hat (BGH, Urteil vom 16.09.81 - IVa ZR 85/80, NJW 1982, 1147 Rn 20; zit. nach juris).

    Bestehen Umstände, die Anlass zu Nachforschungen bieten könnten, muss der Makler darauf hinweisen (BGH, Urteil vom 08.03.1956 - II ZR 73/55, BB 1956, 733), im Übrigen unterliegt er Prüfungs- oder Nachforschungspflichten nur dann, wenn solche Gegenstand des Maklervertrages sind, sich aus der Verkehrssitte ergeben oder wenn sich der Makler gegenüber dem Auftraggeber ungesicherte Angaben zu Eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt (BGH, Urteil vom 16.09.81- IVa ZR 85/80; NJW 1982, 1147; zit. nach juris).

  • BGH, 08.03.1956 - II ZR 73/55

    Mitteilungspflicht des Nachweismaklers, Handelsmakler, Bonitätsprüfungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17
    Bestehen Umstände, die Anlass zu Nachforschungen bieten könnten, muss der Makler darauf hinweisen (BGH, Urteil vom 08.03.1956 - II ZR 73/55, BB 1956, 733), im Übrigen unterliegt er Prüfungs- oder Nachforschungspflichten nur dann, wenn solche Gegenstand des Maklervertrages sind, sich aus der Verkehrssitte ergeben oder wenn sich der Makler gegenüber dem Auftraggeber ungesicherte Angaben zu Eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt (BGH, Urteil vom 16.09.81- IVa ZR 85/80; NJW 1982, 1147; zit. nach juris).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80

    Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17
    Einen Makler können neben Aufklärungs- auch Hinweispflichten treffen, wenn die Bedeutung eines bestimmten Umstandes für den Entschluss des Auftraggebers dem Makler erkennbar und der Auftraggeber gerade bezüglich dieses Umstandes offenbar belehrungsbedürftig ist (BGH, Urteil vom 08.07.1981 - IVa ZR 244/80, NJW 1981, 2685 Rn 11; zit. nach juris).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01

    Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17
    Erst wenn diese nach den in dem Berufstand des Maklers vorauszusetzenden Kenntnissen ersichtlich unrichtig, unplausibel oder bedenklich einzustufen sind oder sich insoweit Zweifel aufdrängen, muss er den die Information empfangenden Auftraggeber, dem es erkennbar auf diese Angaben ankommt, hierüber, jedenfalls aber über die fehlende eigene Prüfung informieren (BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 389/01, NJW-RR 2003, 700; zit. nach juris).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04

    Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17
    Diese Voraussetzung ist erst erfüllt, wenn der Makler seine Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahekommenden grob leichtfertigen Weise verletzt (BGH, Urteil v.19.05.2005 - III ZR 322/04, NJW-RR 2005, 1423 Rn 14; zit. nach juris).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06

    Haftung des Maklers für die Richtigkeit der Informationen im Exposè

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17
    Denn der Makler darf zunächst auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen und der Maklerkunde muss grundsätzlich davon ausgehen, dass in dem Exposé des Maklers enthaltene Aussagen über das Objekt nur Angaben der Verkäuferseite wiedergeben (BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 146/06, NJW-RR 2007, 711 Rn 13; zit. nach juris).
  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt einem Makler insoweit eine Aufklärungspflicht zu, als er seinem Auftraggeber alle ihm bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände mitzuteilen hat, die sich auf den Geschäftsabschluss beziehen und die für den Willensentschluss des Auftraggebers von Bedeutung sein können (§ 242 BGB; BGH, Urteil vom 28.09.2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642 Rn 6; zit. nach juris).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 194/19

    Hinweispflicht des Maklers bei Belehrungsbedürftigkeit der Käufer i.R.e.

    Das Berufungsgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass der von den Klägern geltend gemachte Schadensersatzanspruch die Verletzung einer die Beklagte als Maklerin treffenden Hinweispflicht und eine solche Hinweispflicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte voraussetzte, dass dem Makler die Bedeutung des betreffenden Umstandes für den Entschluss des Auftraggebers erkennbar und dieser gerade insoweit offenbar belehrungsbedürftig war (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 244/80, NJW 1981, 2685 [juris Rn. 11] mwN; vgl. zuletzt OLG Düsseldorf, MDR 2017, 1354 [juris Rn. 28]; nachgehend BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - I ZR 152/17, NJW 2019, 1223 unter zustimmender Bezugnahme in Randnummer 12 auf BGH, NJW 1981, 2685 [juris Rn. 9]; OLG Brandenburg, NJW-RR 2019, 825, 826 [juris Rn. 23]; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2019 - 18 U 99/17, juris Rn. 37 mwN; vgl. weiter auch dazu, dass den Makler in Bezug auf im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft stehende steuerliche Fragen grundsätzlich keine Hinweispflichten gegenüber seinem Auftraggeber treffen, BGH, NJW 2019, 1223 Rn. 13 f. mwN).
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