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   OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06   

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https://dejure.org/2007,6352
OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06 (https://dejure.org/2007,6352)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2007 - 12 W 47/06 (https://dejure.org/2007,6352)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2007 - 12 W 47/06 (https://dejure.org/2007,6352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Unterhaltsleistungen aufgrund eines bei einem Unfall getöteten Kindesvaters; Prognose bei der Ermittlung der Höhe des Unterhaltsschadens; Ermittlung des fiktiven durchschnittlichen Nettoeinkommens des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 844 Abs. 2; ; BGB §§ 1602 ff.; ; BGB § 1615 a; ; StVG § 10 Abs. 2; ; EStG § 32 a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Ermittlung der Höhe des Unterhaltsschadens bei Tötung des Unterhaltsschuldners in einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei der Bemessung des Unterhaltsschadens ist bei Freiberuflern das durchschnittliche Jahreseinkommen der letzten drei Jahre zugrunde zu legen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2071
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06
    Die fixen Kosten der Haushaltsführung, d. h. diejenigen Ausgaben, die weitgehend unabhängig vom Wegfall eines Familienmitgliedes als feste Kosten des Haushaltes weiterlaufen (vgl. BGH VersR 1988, 954; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 336), schätzt der Senat nach § 287 ZPO, da konkreter Vortrag zur Höhe der fixen Kosten nicht vorliegt, in Anlehnung an Eckelmann/Nehls/Schäfer (NJW 1984, 945 ff.) auf 40 % des hypothetischen Einkommens des Vaters, mithin 685, 37 DM.

    Bei der Aufteilung der fixen Kosten auf die verbliebenen Familienmitglieder ist im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO von einem Mittelwert von 2 : 1 : 1 bei einem verbliebenen Elternteil und zwei Kindern auszugehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Unterhaltsbedarf des verbliebenen Elternteils im Allgemeinen höher anzusetzen ist als der eines Kindes (vgl. BGH VersR 1988, 954).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06
    Eine Schätzung in dieser Höhe ist vom BGH nicht beanstandet worden (vgl. BGH NJW 2007, 506, 507 unter II. 2 a; vgl. auch OLG Zweibrücken, VersR 1994, 613, 614; Heß in Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts Kap. 6 G, Rn. 41).

    Dabei ist der Umstand, dass die Kindeseltern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebten und die Kindesmutter daher keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen den getöteten Kindesvater hatte, bei der Aufteilung der fixen Haushaltskosten nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, 506, 507).

  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 155/86

    Bestimmung des Unterhaltsschadens; Erweiterung des Revisionsantrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06
    In solchen Fällen ist eine Quotierung zu wählen, die das unterschiedliche Alter der Kinder durch eine unterschiedlich hohe Quote berücksichtigt (z. B. 35 : 30 : 20 : 15, vgl. BGH VersR 1987, 1243, 1244).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 183/89

    Berücksichtigung von zukünftigen für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06
    Unsicherheiten über die Bemessungsfaktoren sind im Rahmen des nach § 287 ZPO Zulässigen im Schätzergebnis zu verarbeiten (vgl. BGH NJW-RR 1990, 962; BGH NJW 2004, 358, 360 m.w.N.; BGH NJW 2006, 2327; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 319).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 114/05

    Begriff des gesetzlich geschuldeten Unterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06
    Unsicherheiten über die Bemessungsfaktoren sind im Rahmen des nach § 287 ZPO Zulässigen im Schätzergebnis zu verarbeiten (vgl. BGH NJW-RR 1990, 962; BGH NJW 2004, 358, 360 m.w.N.; BGH NJW 2006, 2327; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 319).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06
    Im Prozesskostenhilfeverfahren ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde beschränkt auf Verfahrensfragen oder Fragen, die die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei betreffen (vgl. BGH NJW 2003, 1126).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02

    Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tod des Unterhaltsverpflichteten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06
    Unsicherheiten über die Bemessungsfaktoren sind im Rahmen des nach § 287 ZPO Zulässigen im Schätzergebnis zu verarbeiten (vgl. BGH NJW-RR 1990, 962; BGH NJW 2004, 358, 360 m.w.N.; BGH NJW 2006, 2327; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 319).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.1992 - 1 U 155/89

    Die beim Unterhaltsschaden zu berücksichtigenden Fixkosten können mit 40 % des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06
    Eine Schätzung in dieser Höhe ist vom BGH nicht beanstandet worden (vgl. BGH NJW 2007, 506, 507 unter II. 2 a; vgl. auch OLG Zweibrücken, VersR 1994, 613, 614; Heß in Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts Kap. 6 G, Rn. 41).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06
    Grundsätzlich ist bei einer freiberuflichen Erwerbstätigkeit auf das Durchschnittseinkommen in den letzten drei Jahren abzustellen (vgl. BGH NJW 1985, 909, 910).
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