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   OLG Brandenburg, 29.08.2012 - (2 Z) 53 Ss-OWi 334/12 (160/12)   

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https://dejure.org/2012,57474
OLG Brandenburg, 29.08.2012 - (2 Z) 53 Ss-OWi 334/12 (160/12) (https://dejure.org/2012,57474)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2012 - (2 Z) 53 Ss-OWi 334/12 (160/12) (https://dejure.org/2012,57474)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2012 - (2 Z) 53 Ss-OWi 334/12 (160/12) (https://dejure.org/2012,57474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtbescheidung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen wegen nicht ausreichender Vollmacht des Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtbescheidung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen wegen nicht ausreichender Vollmacht des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliches Gehör - kein Anspruch auf die "richtige Entscheidung”/den "guten Richter”

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich kein Gehörsverstoß, wenn Tatgericht Vorbringen aus Rechtsgründen als unerheblich wertet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2012 - 53 Ss OWi 334/12
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) soll u.a. sicherstellen, dass Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme bzw. Nichtberücksichtigung des Sachvortrags des Betroffenen haben, bietet indes keinen Schutz vor Entscheidungen, die das Vorbringen eines Betroffenen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811).

    Dies kann lediglich im Falle objektiv willkürlicher Rechtsanwendung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 383; BVerfG NJW 1992, 2811).

  • BayObLG, 20.11.1962 - RReg. 2 St 641/62

    Erteilung der Vertretungsvollmacht an einen Verteidiger durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2012 - 53 Ss OWi 334/12
    Dass es die vom Verteidiger selbst - nach mündlicher Ermächtigung durch den Betroffenen - unterzeichnete Vollmachtsurkunde nicht hat ausreichen lassen, entspricht zwar nicht der herrschenden Meinung (BayObLG NJW 1963, 872; NStZ 2002, 277; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 234 Rdnr. 5), ist jedoch gleichwohl vertretbar (vgl. Karlsruher Kommentar/Gmel, StPO 6. Aufl. § 234 Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2012 - 53 Ss OWi 334/12
    Dies kann lediglich im Falle objektiv willkürlicher Rechtsanwendung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 383; BVerfG NJW 1992, 2811).
  • BayObLG, 07.11.2001 - 5St RR 285/01

    Selbstunterzeichnete Verteidigervollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2012 - 53 Ss OWi 334/12
    Dass es die vom Verteidiger selbst - nach mündlicher Ermächtigung durch den Betroffenen - unterzeichnete Vollmachtsurkunde nicht hat ausreichen lassen, entspricht zwar nicht der herrschenden Meinung (BayObLG NJW 1963, 872; NStZ 2002, 277; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 234 Rdnr. 5), ist jedoch gleichwohl vertretbar (vgl. Karlsruher Kommentar/Gmel, StPO 6. Aufl. § 234 Rdnr. 3).
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