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OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Das Delikt der fahrlässigen Körperverletzung kann als Privatklagedelikt nicht im Wege eines Klageerzwingungsverfahrens verfolgt werden; Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO bei Vorliegen eines Privatklagedelikts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 132; StGB § 132a; StPO § 172 Abs. 1 S. 1
Verletzteneigenschaft i.S. von § 172 Abs. 1 StPO des "Opfers" der Amtsanmaßung bzw. des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99
Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10
Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112;… KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Stuttgart, 01.03.2010 - 2 Ws 176/09
Klageerzwingungsverfahren: Eigentümer als Verletzter bei einem Verstoß gegen das …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10
Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112;… KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
Klageerzwingungsverfahren wegen Volksverhetzung: Antragsbefugnis einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10
Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112;… KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).