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   OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10   

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https://dejure.org/2010,28570
OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10 (https://dejure.org/2010,28570)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2010 - 1 Ws 172/10 (https://dejure.org/2010,28570)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2010 - 1 Ws 172/10 (https://dejure.org/2010,28570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Delikt der fahrlässigen Körperverletzung kann als Privatklagedelikt nicht im Wege eines Klageerzwingungsverfahrens verfolgt werden; Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO bei Vorliegen eines Privatklagedelikts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 132; StGB § 132a; StPO § 172 Abs. 1 S. 1
    Verletzteneigenschaft i.S. von § 172 Abs. 1 StPO des "Opfers" der Amtsanmaßung bzw. des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10
    Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2010 - 2 Ws 176/09

    Klageerzwingungsverfahren: Eigentümer als Verletzter bei einem Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10
    Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02

    Klageerzwingungsverfahren wegen Volksverhetzung: Antragsbefugnis einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10
    Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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