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   OLG Brandenburg, 30.01.2013 - 1 W 31/12   

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https://dejure.org/2013,1124
OLG Brandenburg, 30.01.2013 - 1 W 31/12 (https://dejure.org/2013,1124)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2013 - 1 W 31/12 (https://dejure.org/2013,1124)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 1 W 31/12 (https://dejure.org/2013,1124)
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  • KG, 21.08.1998 - 28 W 6180/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2013 - 1 W 31/12
    Wenn ein Richter im Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Parteimeinung abweichende Auffassung vertritt, muss dies von der Partei hingenommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass der Richter nur eine der unterschiedlichen Rechtsansichten der sich streitenden Parteien für richtig halten kann (KG, MDR 1999, 253).
  • KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04

    Richterablehnung: Rechtsauffassung oder Rechtsanwendung sowie Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2013 - 1 W 31/12
    Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befasster Richter oder der Rechtsmittelinstanz zu stellen (KG, KGR 2005, 140 f; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2007 - 1 W 3/07; Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 42, Rdnr. 26, m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 1 W 3/07

    Prüfungsumfang im Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2013 - 1 W 31/12
    Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befasster Richter oder der Rechtsmittelinstanz zu stellen (KG, KGR 2005, 140 f; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2007 - 1 W 3/07; Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 42, Rdnr. 26, m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2013 - 1 W 31/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zu Grunde liegenden Rechtsstreits (vgl. nur Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292).
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